Hallo,
wie sieht die rechtliche Lage in Sachen Arbeitszeugnis aus? Darf der Arbeitgeber ein "schlechtes" Zeugnis ausstellen, das dem Arbeitnehmer für die Zukunft alle Chancen nimmt? Gibt es sowas wie ein Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis? Wie lange hat man Einspruchsfrist gegen das Zeugnis?
Ich habe ein sehr schlechtes Zeugnis erhalten, welches mir meine weitere berufliche Karriere im Wege stehen würde.
Gruß
Schlechtes Arbeitszeugnis - Widerspruch?
19. Dezember 2016
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Frage vom 19. Dezember 2016 | 22:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechtes Arbeitszeugnis - Widerspruch?
#1
Antwort vom 19. Dezember 2016 | 22:16
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Als Arbeitnehmer hat man Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis.
Man kann nicht Einspruch erheben, man muss schon klagen, wenn man Einwände gegen das Zeugnis hat. Wichtig ist im Bezug auf die Frist, ob derjenige, der das Zeugnis geschrieben hat, noch da arbeitet oder überhaupt noch jemand sich an den Arbeitnehmer erinnern kann. Soll heißen, man sollte zeitnah nach Erhalt des Zeugnisses Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen und wenn der nicht mit sich reden lässt muss man klagen.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 08:56
Von
Status: Heiliger (20331 Beiträge, 7359x hilfreich)
Am Ende steht womöglich die Klage, ja. Zuvor würde ich - allerdings naturgemäß in Unkenntnis der übrigen Umstände - das Gespräch mit dem Zeugnisaussteller suchen und mit konkreten Informationen ein besseres Zeugnis erreichen wollen.
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