Vor kurzem habe ich bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Da ich mit meinem Direkten Kollegen zwischenmenschliche Probleme hatte, gab mir die Personalabteilung ein erstes Zeugnis.
Diese war so nit zu akzeptieren, da viele Atribute falsch waren oder fehlten.
Ich schaltete einen Anwalt ein, der auch ein neues Zeugnis erwirkte.
Zwei Monate später habe ich dann erfahren, dass diese zweite Zeugnis verbesserungswürdig ist.
Mein Anwalt sieht nun keinen Handlungsbedarf mehr.
Was kann ich tun, um den Anwalt wieder zu aktivieren???
Was mich auch ärgert, dass dafür bezahlt habe und nun doch ein schlechtes Zeugnis bekommen habe.
Kann ich die Kosten für die Beratung zurückfordern???
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Schlechtes Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Kann ich die Kosten für die Beratung zurückfordern?
24. September 2007
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Frage vom 24. September 2007 | 10:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechtes Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Kann ich die Kosten für die Beratung zurückfordern?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. September 2007 | 12:23
Von
Status: Schüler (217 Beiträge, 29x hilfreich)
Das kommt darauf an - ist das Zeugnis nicht verwertbar, weil objektiv falsch, oder gefällt es Ihnen nur nicht? 'schlechtes Zeugnis' ist ja ein dehnbarer Begriff.
Nichts für ungut, aber ohne diese Angaben wird Ihre Frage nicht beantwortet werden können!
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