Mitarbeiter A verliert seinen ausgehändigten Transponder (elektronischer RFID Schlüssel) des Büros. Ein Missbrauch des Transponders durch Dritte findet nicht statt.
Chef teilt ihm mit, dass er diesen Verlust privat zu zahlen habe und es ihm €150 kosten solle.
Im späteren Verlauf versucht Mitarbeiter A den Schaden mithilfe seiner Privathaftpflichtversicherung abzudecken - diese übernehmen den Schaden jedoch
nicht - mit Begründung, dass es eine sogenannte "einfache Fahrlässigkeit" des MA darstellt. In diesem Fall müsse der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden aufkommen - so die Einschätzung der Versicherung.
Trotz Kenntnis dieser Einschätzung (vom Arbeitgeber) erhält der MA zwei Mahnungen, auf die er aus Faulheit und Verdränung nicht reagiert.
Halbes Jahr passiert gar nichts.
Plötzlich erhält der MA einen Anruf vom Chef. Er fordert plötzlich, dass der MA sofort und noch am selben Tag bis 15 Uhr die 150 € im Büro bzw. in der Personalabteilung entrichten soll in BAR. Ansonsten würde er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten was zu erheblichen Mehrkosten führen würde.
MA fühlt sich unter Druck gesetzt und zahlt nicht.
Am nächsten Tag bekommt MA wieder einen Anruf von seinem Chef der mittlerweile stinksauer ist. Er droht dem MA nun sein Gehalt für den Folgemonat einzubehalten / einzufrieren solange bis die 150 € gezahlt sind.
Frage: muss der MA die Kosten des Transponderverlustes in voller Höhe übernehmen?
Darf der Chef das Gehalt "einfrieren" und falls Nein, was ist zu tun falls er es dennoch macht?
Schlüsselverlust / Gehaltsauszahlung verweigert
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zitatmuss der MA die Kosten des Transponderverlustes in voller Höhe übernehmen? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber die Meinung der Versicherung ist ja schon mal ein gewichtiges Indiz.
ZitatEin Missbrauch des Transponders durch Dritte findet nicht statt. :
Ist er denn auch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen?
ZitatDarf der Chef das Gehalt "einfrieren" :
Nein.
Zitatfalls Nein, was ist zu tun falls er es dennoch macht? :
Man geht zum Arbeitsgericht und klagt des Gehalt nebst Schadenersatz ein.
Dabei kann man auch gleich die Sache mit dem Transponder erledigen.
Sehe ich etwas anders, siehe § 619a BGB. Nur bei leichtester denkbarer Fahrlässigkeit ist die Haftung durch den Arbeitnehmer völlig ausgeschlossen, so auch die diesbezügliche Rechtsprechung, soweit ich sie kenne. Ein weiterer wesentlicher Faktor in diesen Fällen ist auch, in wieweit dem Arbeitgeber beim Entstehen des Schadens ein Mitverschulden trifft, was hier ja wohl nicht vorliegt.
wirdwerden
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Zunächst mal müsste man wissen, ob es dazu Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt oder ob, zum Beispiel bei der Übergabe des Transponders, irgendwelche Zusatzvereinbarungen getroffen worden sind.
Gibt es entsprechende Regelungen nicht, kommt ggf. eine Teilhaftung durch den Arbeitnehmer in Frage.
150,- erscheinen mir in dem Zusammenhang zu viel, daher würde ich die Berechnungsgrundlage einfordern.
Zum Vergleich: bei uns ist der erste Verlust/Beschädigung (bei uns sind es Karten, die Mitarbeiterausweis und Transponder in einem sind) „gratis", ab dann kostet der Ersatz 5,-, was in etwa dem Material- und Herstellungskosten entsprechen dürfte.
Die Abrechnung erfolgt meines Wissens mit der Gehaltsabrechnung.
Die alte Karte wird einfach gesperrt und wird dadurch nutzlos.
(Es soll nicht so klingen, als sei es üblich, diese Karten ständig zu verlieren.. bei einer vierstelligen Anzahl an Mitarbeitenden kann das aber mal passieren - und dafür gibt es dann eben Regelungen).
Das gesamte Gehalt einzubehalten ist, wie schon geschrieben wurde, nicht in Ordnung.
Ob eine Verrechnung stattfinden darf, würde ich auch eher verneinen, wenn das nicht entsprechend vereinbart ist. Soweit ich weiß ist das nur machbar, wenn man mehr oder weniger absichtlich Firmeneigentum beschädigt.
Nee, "Absicht" würde ja Fahrlässigkeit grundsätzlich ausschließen. Dann wäre die genannte Bestimmung anders formuliert, und auch die Rechtsprechung geht nicht nur von grober Fahrlässigkeit, die ja schon weniger als Absicht bzw. Vorsatz ist, aus, sondern sieht ausdrücklich auch Haftung bei Fahrlässigkeit gegeben.
wirdwerden
Ich würde vor allem die Haftpflichtversicherung da weiter involviert halten.
Nur weil die sagen "zahlen wir nicht weil ist kein Schadenersatzfall" ist das nicht in Stein gemeißelt.
Die Versicherung ist auch für die Abwehr von ungerechtfertigten Haftungsansprüchen zuständig. Und den Fall könnten wir hier haben.
Die Aufrechnung mit dem Gehalt erachte ich als rechtswidrig. Der Forderung wurde widersprochen wodurch eine Aufrechnung eigentlich ausgeschlossen sein sollte.
Und was die 150 EUR angeht...das erscheint mir für einen verlorenen RFID-Schlüssel doch arg viel. Ich weiss jetzt nicht wie viel die Hardware neu kostet, aber sicherlich keine 150 EUR. Und das deaktivieren des verlorenen Schlüssels ist auch keine Arbeit, an mit der eine Fachkraft (100 EUR Stundensatz) über eine Stunde beschäftigt wäre...
ZitatZunächst mal müsste man wissen, ob es dazu Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt oder ob, zum Beispiel bei der Übergabe des Transponders, irgendwelche Zusatzvereinbarungen getroffen worden sind. :
Es bestanden weder mündliche noch schriftliche Vereinbarungen diesbezüglich weder im Arbeitsvertrags selbst - noch durch eine Nebenabrede. Es wurde wurde lediglich für die Aushändigung des Transponders unterschrieben.
Eine Regelung bei Schlüsselverlust liegt nicht vor.
Info: der verlorene Transponder hat sich mitlerweile wieder aufgefunden, er war permanent in Privatbesitz des Arbeitnehmers. Die Forderung seitens des AG besteht aber weiterhin, auch die Androhung mit der Einfrierung des Gehalts.
Es geht sogar noch weiter:
Nun fordert der Arbeitgeber , dass der AN seinen neuen (aktuell genutzten) Transponder mit sofortiger Wirkung abgibt, mit der Begründung, dass dieser bei einem weiteren Verlust ja auch nicht von AN bezahlt wird. Dies sei eine direkte Arbeitsanweisung. Das der AN auf den Transponder angewiesen ist und ohne Transponder gar nicht in das Büro hineinkommt (ihm auch niemand öffnen kann das es sich um einen Pflegedienst handelt der zu äußerst unterschiedlichen Uhrzeiten frequenziert ist) interessiert den AG nicht.
-- Editiert von User am 31. Januar 2025 11:05
ZitatUnd was die 150 EUR angeht...das erscheint mir für einen verlorenen RFID-Schlüssel doch arg viel. Ich weiss jetzt nicht wie viel die Hardware neu kostet, aber sicherlich keine 150 EUR. Und das deaktivieren des verlorenen Schlüssels ist auch keine Arbeit, an mit der eine Fachkraft (100 EUR Stundensatz) über eine Stunde beschäftigt wäre... :
Die bereits hier im Thread genannten 5 Euro für eine neue RFID Karte sind schon ein passender Preis. Und das aktivieren/deaktivieren von den Transpondern fällt eigentlich unter die regelmäßigen Aufgaben der Personalverwaltung. Das braucht in der Regel keine Fachkraft.
Ein halbes Jahr passiert gar nichts und innerhalb eines halben Tages nach erstellen des Beitrags hier ist der Transponder wieder da und es findet bereits eine rege Kommunikation mit dem Arbeitgeber statt?
Ist das hier ne Hausaufgabe, oder echt nur ein dummer Zufall?
ZitatDies sei eine direkte Arbeitsanweisung. Das der AN auf den Transponder angewiesen ist und ohne Transponder gar nicht in das Büro hineinkommt (ihm auch niemand öffnen kann das es sich um einen Pflegedienst handelt der zu äußerst unterschiedlichen Uhrzeiten frequenziert ist) interessiert den AG nicht. :
Dann gibt man den Transponder ab und steht morgens vor der Tür.
Wenn man vor verschlossener Tür steht, kontaktiert man den Arbeitgeber bietet seine Arbeitsleistung an und wartet eine Weile, findet kein Einlass statt, dokumentiert man die Angelegenheit sauber und fährt wieder nach Hause.
Dieses Spiel wiederholt man dann "täglich" zu seinen sonst regelmäßigen Einsatzzeiten.
Nennt sich dann Annahmeverzug.
ZitatInfo: der verlorene Transponder hat sich mitlerweile wieder aufgefunden, er war permanent in Privatbesitz des Arbeitnehmers. :
Manchmal bringt die Androhung der Zurückbehaltung von Lohn Bewegung in die Sache.
Der AN hat nun endlich trotz Faulheit und Verdrängung gesucht---und erklärlich ist jetzt auch, dass durch Dritte dieser Transponder nicht missbraucht wurde.
Fordern darf er das. Der AG wird wahrscheinlich noch weiter buddeln und Nadelstiche setzen, weil er solche Nachlässigkeiten/Schlampereien einfach nicht mehr dulden will.ZitatNun fordert der Arbeitgeber , :
Die sollte sich der AN zu Herzen nehmen.ZitatDies sei eine direkte Arbeitsanweisung. :
Abgesehen von den Kosten: Ich sehe den AN hier nicht im Recht.
ZitatPflegedienst :
Was ärgerst du dich denn unnütz rum? Pflegekräfte sind doch gesuchte Leute, oder?
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