Schlussklausel Arbeitszuegnis

12. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Schlussklausel Arbeitszuegnis

Hallo zusammen,

Wenn in einem Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer (war 1,5 Jahre dort) durchweg gute Leistungen bescheinigt werden ("stets zur vollen Zufriedenheit" usw) und dann im Schlusssatz steht :

Herr XXXXXXX scheidet zum 30.06.2018 aus dem Unternehmen aus, was wir sehr bedauern. Wir Bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn XXXXXX persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg

Wertet diese Nichtangabe, dass der AN aus eigenem Wunsch geht, das Zeugnis sehr ab ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

... ob es 'abwertet', scheint mir eher ungewiss. Allerdings würde die Erwähnung, dass AN aus eigenem Entschluss gekündigt hat, eine Deutliche Orientierung erlauben.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Entschuldigung, da hatte ich was unterschlagen, so ist der Wortlaut:

Zitat (von Michael32):


Herr XXXXXXX scheidet zum 30.06.2018 aus dem Unternehmen aus, was wir sehr bedauern. Wir Bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn XXXXXX beruflich wie auch persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg

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