Hallo zusammen,
Wenn in einem Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer (war 1,5 Jahre dort) durchweg gute Leistungen bescheinigt werden ("stets zur vollen Zufriedenheit" usw) und dann im Schlusssatz steht :
Herr XXXXXXX scheidet zum 30.06.2018 aus dem Unternehmen aus, was wir sehr bedauern. Wir Bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn XXXXXX persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg
Wertet diese Nichtangabe, dass der AN aus eigenem Wunsch geht, das Zeugnis sehr ab ?
Schlussklausel Arbeitszuegnis
12. Juli 2018
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Frage vom 12. Juli 2018 | 08:42
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Schlussklausel Arbeitszuegnis
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#1
Antwort vom 12. Juli 2018 | 09:04
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6463x hilfreich)
... ob es 'abwertet', scheint mir eher ungewiss. Allerdings würde die Erwähnung, dass AN aus eigenem Entschluss gekündigt hat, eine Deutliche Orientierung erlauben.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 12. Juli 2018 | 10:29
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Entschuldigung, da hatte ich was unterschlagen, so ist der Wortlaut:
Zitat:
Herr XXXXXXX scheidet zum 30.06.2018 aus dem Unternehmen aus, was wir sehr bedauern. Wir Bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn XXXXXX beruflich wie auch persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg
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