Schlußformulierung im Arbetiszeugnis

31. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Christian Hölscher
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)
Schlußformulierung im Arbetiszeugnis

Hallo

Ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach einer möglichen Schlußformulierung, die wiedergibt, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgesprochen wurde.

Gibt es hierfür eine bekannt Schlußformulierung?

Es soll aber nicht offen daraus hervor gehen. Also nicht: " Wir entsprechen hiermit dem Wunsch von Herrn ..." oder "in beiderseitigem Einvernehmen"

Bislang konnte ich nichts passendes finden.

Vielen Dank für eure Vorschläge.

Mit freundlichem Gruß

Hölscher

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

... er verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch....



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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Man soll erkennen können, dass der Arbeitgeber nur auf Wunsch des AN gekündigt hat. Dies soll aber nicht eindeutig herauslesbar sein.

Man soll das Kind zwar erkennen können aber nicht beim Namen nennen dürfen?

Dies ist ein Widerspruch.

Soll das Zeugnis ein AG richtig lesen können aber das Arbeitsamt nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christian Hölscher
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)

Der Mitarbeiter soll aufgrund von Mobbing und mehrfach angedrohter Kündigung nicht unbedingt einen Nachteil erhalten.

Zukünftige Arbeitgeber sollen es richtig lesen können nur der jetzige bei seiner Unterschrift nicht auf anhieb.

Das Arbeitsamt ist außen vor weil die sich, soweit ich weis, auf die Aussagen in der Arbeitsbescheinigung beziehen.

-- Editiert von christian Hölscher am 31.01.2008 12:13:53

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Vielleicht etwas ungewöhnlich, aber falls du das Zeugnis selber vorformulierst - verzichte doch ganz auf die Angabe, warum du gehst. Da fragt der neue AG schon selber dann nach.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Oder er lädt gar nicht zum Gespräch ein.....
Da ein Fehlen der Begründung schon eher auf eine nicht ganz saubere Trennung hin deutet.

Gruß

Michael

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