Hallo,
es ist schon etwas her und es hat sich ein arbeitsunfall ereignet, worauf ich der fahrlässigen körperverletzung zu einer geldstrafe verurteilt wurde. nun schreibt mir ein anwalt ich soll schmerzensgeld an den geschädigten zahlen.
der geschädigte war leiharbeiter und wurde durch eine andere firma unser firma zu arbeiten überlassen.
meine frage.
Steht ihm ein schmerzensgeld zu? habe gelesen, dass arbeitgeber und angestellte dazu nicht verurteilt werden können. wie aber verhält es sich hier. ist es im sinne des arbeitgebers das gleiche auch wenn es ein leiharbeiter war?
danke im vorraus
-- Editiert von TomTom2 am 02.12.2005 19:26:52
Schmerzensgeld für Arbeitsunfall eines Leiharbeiters
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Tom, das kommt drauf an was passiert ist und ob du bei dem ganzen eine Rolle gespielt hast und welche.
MfG
Hallo,
ich war damals Geschäftsführer. Es ist zu einem Absturz in einem Kellergang gekommen wegen fehlender Absperrung bzw. Geländer. Habe meine Mitarbeiter und Bauleitung mehrmals davor belehrt und angewiesen alle BAugruben zu sichern. Hat mich aber auch nicht vor einer Verurteilung geschützt.
-- Editiert von TomTom2 am 03.12.2005 13:02:58
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Also ich weiß es - ehrlich gesagt - nicht, ob die Schmerzensgeldforderung berechtigt ist. (wenn du denn Mitarbeiter höchstpersönlich die Treppe runtergeschubbst hättest, vermutlich schon, aber soo...???)
Da es vermutlich nicht um 'Peanuts' bei der Forderung geht, dürfte such die Beratung durch einen Anwalt lohnen. In einem Laienforum ist eben leider nicht alles eindeutig klär- und beantwortbar.
MfG
Hallo,
danke für die Antwort. Hab ihn natürlich nich runter gestoßen. Viele meiner Mitarbeiter sagten auch, es sei fast unmöglich da runter zu fallen und dann auch noch zwei auf einmal. Meine Mitarbeiter sprachen davon die hätten da ihre spässchen gemacht und rumgealbert.
Danke nochmal.
quote:
Hab ihn natürlich nich runter gestoßen.
Das war ja nur ein Beispiel von mir, wo es eindeutig gewesen wäre. Nicht dass ich den Herren ihr Schmerzensgeld nicht gönne, aber bei sowas sollte man schon vorsichtig sein und nicht einfach so widerstandslos bzw. ungeprüft zahlen.
Mach ich auch nicht, denn alles was ich bis jetzt gelesen habe, da muss es vorsätzlich herbeigeführt worden sein, dann wäre Schmerzensgeld berechtigt. Haftungsbeschränkung nennt das der Gesetzgeber.
Danke trotzdem
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