Schon 5 befristete Arbeitsverträge vom gleichen Arbeitgeber

6. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Elreps
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schon 5 befristete Arbeitsverträge vom gleichen Arbeitgeber

Hallo,

seit 2001 arbeite ich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für junge Erwachsene (= Vermittlung in Ausbilung). Der Auftraggeber ist die Arbeitsagentur, mein Träger führt die Maßnahme durch. So lange die Maßnahmen bewilligt werden - inzwischen gibt es Ausschreibungen - so lange wird nur der Arbeitsvertrag befristet. Zwischenzeitlich war ich auch schon in anderen Maßnahmen des Trägers beschäftigt, jeweils mit befristeten Verträgen. Es heißt, es seien keine Kenttenverträge, weil ein dritter Partner - die Arbeitsagentur - im Spiel ist. Klagen will ich nicht, da ich um meine Stelle und mein Weiterkommen fürchte. Was kann ich sonst tun?
Viele Grüße von Elreps

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
sowas müsste juristisch vor Ort geprüft werden.
Das kann ein Laienforum auch nicht, da es auf Details auch im Vertrag ankommt.

Im öffentlichen Bereich lassen sich oft Zeitverträge mit einem Sachgrund rechtfertigen, wenn es z.B. um zugewiesene öffentliche Budgets geht, wonach es hier aussieht.

Wenn sich kein Sachgrund finden ließe, liesse sich bis 3 Wochen nach Auslaufen der Befristung Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen.


Solche Klagen sind außer dem Anwalt billig, aber wer kann schon die Budgetierung eines öffentlichen Trägers in einer Güteverhandlung prüfen ?

Lesen wir richtig ? 7 Jahre Ausbildung ?

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@maestro

dass ich das erleben darf, du stehst auf der leitung :grins: gabs ja noch nie!

der te ist nicht 7 jahre in ausbildung sondern arbeitet als vermittler für ausbildungssuchende;)

sunbee

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)


@sunbee: Bin letzte Woche zum ersten Mal Vater - einer kleinen Tochter - geworden. Muss noch gerade die eigenen Schlafdefizite trotz Urlaub ausgleichen. ^^


Ansonsten ändert sich ja nichts von den Aussagen.

Von Interesse wären aber noch §§17-19 vom http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf

Demnach muss der Arbeitgeber die Befristeten Mitarbeiter über freie unbefristete Stellen informieren, in der Branche stelle ich mir allerdings auch als Karrierekiller vor, wenn man lieb fragt.
Motto: Der ist bei nächster Gelegenheit sowieso weg.

Spannend wird es hingegen, wenn dem AG ein Kunstfehler unterläuft, wenn etwa Pausen zwischen den Arbeitsverträgen liegen oder zwischendurch mal an einem etwas geändert wird. Dann könnte man zunächst außergerichtlich und gerichtlich eine Entfristung verlangen mit einiger Aussicht auf Erfolg.


Eine Mitgliedschaft in einer einschlägigen GEwerkschaft könnte sich auch wegen der Informationsflüsse und der billigen Rechtsberatung lohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@maestro

herzlichen glückwunsch :party:

im übrigen stimme ich dir zu.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Elreps
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

herzlichen Dank für euro prompte Antworten. Ich arbeite natürlich als Vermittlerin seit 7 Jahren :grins: . Und es ist wahrscheinlich dieser Sachgrund, von dem du sprichst, warum andauernde Befristung möglich ist. Andere Träger im Trägerverbund stellen ihre Mitarbeiter schon unbefristet ein. Nur mein Träger ist da zu knausrig. Dabei könnte er uns doch kündigen, wenn von der Agentur kein Auftrag mehr käme, oder?
Bei verdi einzutreten habe ich mir schon überlegt, mich schrecken aber 18,- € Mitgliedsbeitrag. Im Monat! Das ist bei ner halben Stelle, ziemlich viel... Dann wird die Rechtsberatung insgesamt auch wieder ziemlich teuer.
Viele Grüße von Elreps

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Liebe Elreps,

prinzipiell könnte der Träger dann betriebsbedingt kündigen, muss aber Kündigungsfristen einhalten.

Je nach Größe des Trägers ist es dann immer auch schwierig, eine sozialgerechte Auswahl zu treffen womit die Gekündigten zum Geschacher für eine Abfindung via Kündigungsschutzklage eingeladen werden.
Das Minimum liegt dann bei einem halben Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr plus hohe Anwaltsgebühren, wenns vor Gericht geht.


Verdi ist zwar die größte, aber in vielen Bereichen auch die am schlechtesten organisierteste Gewerkschaft.
Möglicherweise wären für Deinen Bereich Komba oder GEW angemessener.

Wenn die anderen Träger unbefristet einstellen, wäre es doch mal eine gute Gelegenheit andere Luft zu schnuppern oder?
Und sei es nur um beim alten Träger um eine Entfristung zu pokern. Dann scheinen die guten Leute ja anscheindend doch nicht von den Bäumen zu fallen, wenn die AGs schon zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen übergehen.
Sofern der Befristungsvertrag ordentliche Kündigungen zulässt.

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ein befristeter av befreit den ag von den unwägbarkeiten einer kündigung - so ist es nun mal. wenn dein ag drittmittelfinanzierung als sachgrund angibt, ist das in der tat ein grund für die befristung. es gibt nun mal arbeitsverhälntisse, bei denen die befristungen sozusagen bis ins rentenalter führen ... nicht schön, aber wahr.

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