Schulaufgaben während der Arbeitszeit

29. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Fine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulaufgaben während der Arbeitszeit

Ich bin seit dem 06.09.2002 in der Ausbildung zur IT-System-Kauffrau. Ich arbeite 52 Stunden in der Woche (von Montag bis Freitag), bekomme aber keine freien Tage dafür. Ich habe einmal in der Woche Berufsschule und alle 6 Wochen Blockwoche. Wir bekommen immer jede Woche Projektaufgaben auf. Mein Arbeitgeber will aber nicht, dass ich sie nebenbei während der Arbeitszeit erledige. Ist das rechtens, immerhin muss ich nach der Berufsschule noch arbeiten und ab jetzt soll ich jeden Samstag bis Weihnachten zuätzlich im Betrieb erscheinen ohne einen Ausgleich.
Achso, ich befinde mich noch in der Probezeit! :(

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Genrell: Schulzeit ist Arbeitszeit: die Projektaufgaben sollten während des Blockunterrichts nach der Schule bearbeitet werden, da idR die Berufsschule keine 8 Stunden dauert. Die wöchentliche Arbeitszeit darf keinesfalls 52 Stunden betragen, die verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz! Wer Samstags arbeitet, hat Anspruch auf Ausgleich in Form eines freien Wochentages.

MfG
Birgit Raupers

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#2
 Von 
info@bat-kassel.de
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie alt bist du eigentlich?
Und was steht in deinem Ausbildungsvertrag für eine Arbeitszeit? Überstunden ohne Bezahlung musst du acuh nicht machen! Und wert auf eine Übernahme nach der Ausbildung würde ich in so einem Laden auch nicht suchen. Mein Tip: Ausbildung beenden, neuen Betrieb suchen

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