Hallo Zusammen,
viele Fragen und noch keine Antworten.
1.) Lohnpfändung liegt beim Arbeitgeber, was geschieht bei einem Wechsel der Arbeitsstelle? Muss dann eine erneute Lohnpfändung durchgeführt werden, mit den ganzen beschwerlichen Antragskram bezüglich Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen usw.?
2.) Was geschieht wenn ich bei vorliegender Lohnpfändung in Deutschland in Holland oder Österreich eine Arbeitsstelle annehme und auch dorthin umziehe?
Bitte viele Meinungen dazu.
Danke,
Sire
Schuldnerberatung zuckt mit den Achseln ....
15. Oktober 2002
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Frage vom 15. Oktober 2002 | 22:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldnerberatung zuckt mit den Achseln ....
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