Hallo,
ich habe da eine Frage, passt zwar nicht ganz ins Forum, aber ich hoffe das macht nicht so viel.
Ich habe heute eine Arbeit im Fach Chemie(Ersatzprüfung) rausbekommen, da es mir während der Arbeit recht gut ging hab ich mit einer guten Note gerechnet. Doch die Arbeit wurde mit 6 Bewertet, weil sie mit Bleistift geschreiben wurde.
Ich habe mir schon die Gymnasiale Schulordung Bayern durch gelesen, habe aber keinen entsprechenden Hinweis gefunden. Ich habe auch schon bei der Schulleitung vorgesprochen, doch die konnte und wollte mir nicht weiterhelfen.
Nun meine Frage ist das überhaupt rechtens die Arbeit mit 6 zu Bewerten, wenn sie mit Bleistift geschreiben wurde ?
Hoffe auf Antwort auch wenn das hier nicht ganz rein passt
grüße Alex
Schule
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das ist eigentlich wirklich nicht das richtige Forum.
So etwas gehört eher in generelle Themen.
Ich finde das auch etwas merkwürdig, dass man eine 6 bekommt, wenn man mit Bleistift schreibt. Das hätte die Aufsicht doch auch merken und darauf hinweisen können, dass das nicht in Ordnung geht.
Ich würde jetzt mal im Kultusministerium deines Landes anrufen und fragen, was die davon halten. Die sollen dir erst mal sagen aufgrund welcher Bestimmung es dir nicht erlaubt sein sollte mit Bleistift zu schreiben.
-- Editiert von oha am 02.07.2008 17:04:37
Hallo, hier http://www.recht.de/phpbb/
gibts auch ein Forum für Schulrecht. Deine Frage hat mit Arbeitsrecht in der Tat nichts zu tun.
MfG
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