Hallo,
folgender Tatbestand:
Einem Auszubildendem wird seine Schulische Ausbildung nach 1,5 Jahren aufgrund mangelnder Leistung fristlos gekündigt. Dabei war der auszubildende sehr oft entschuldigt krank, bzw litt an Depressionen. Es handelt sich um eine 2 Jährige Ausbildung + 1 Jahr Praktikum , die ~300€ pro Monat an der Berufsschule kostet.
Das einzige, was als Abmahnung beim Auszubildendem kam ist eine Verwarnung der schlechten Noten vor 3 Monaten.
Die Kündigung kam als Antwort auf einen Antrag auf Wiederholen des Schuljahres. Der auszubildende hat bisher an dieser Schule kein Jahr wiederholt.
Was könnte der Auszubildende dagegen machen? Hat er Schadenersatzansprüche?
Besteht noch irgendwie eine Möglichkeit das Jahr zu wiederholen?
Wie ist die Rechtslage?
-----------------
""
Schulische Ausbildung fristlos gekündigt, was tun?
1. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 1. März 2010 | 11:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulische Ausbildung fristlos gekündigt, was tun?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. März 2010 | 11:35
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 730x hilfreich)
IHK und Beratungslehrer an der Schule kennen das Prozedere.
-----------------
""
#2
Antwort vom 1. März 2010 | 12:33
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Wichtig wäre zu wissen, was zur Kündigung im Vertrag vereinbart ist und wer ist eigentlich der Vertragspartner (die Schule)?
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
267.655
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten