Schulische Ausbildung gekündigt Geld weg?

23. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Skeodin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulische Ausbildung gekündigt Geld weg?

Guten Abend,

Ich habe im Februar eine Schulische Ausbildung zum Rettungsassistenten begonnen.
nun hatten wir im Oktober unsere Santitäter prüfung gehabt die teil der RETTAS
Ausbildung ist.
die prüfung war fest auf 3 Tage verteilt

Tag 1 Schriftlich
Tag 2 Praktisch (besteht aus 2 teilen)
Tag 3 Mündlich

Wir sind am anfang der ausbildung mit 18 Schülern gestartet zur Sanitäter Prüfung waren wir nurnoch 8 Schüler.

und so ist dann tatsächlich die Prüfung Abgelaufen

Tag 1
den ganzen Tag praktische vorbereitung und am Abend dann die Schriftliche Prüfung.

Tag 2
Teil 1 Herz lungen wiederbelebung an der Puppe
Hier kam es nicht zum 2 Teil weil die Notenbesprechungen der prüfer zu lange gedauert hat!

Tag 3
Ganzen Tag den 2 Teil der Praktischen prüfung Herzlungen wiederbelebung an der babypuppe und praktische handgriffe.


nun Leider haben von 8 schlüler nur 2 Bestanden mit sehr schlechten noten
ich bin auch durchgefallen im Praktischen teil

ich bin also mit
Schriftlich 4
Mündlich 2
Praktisch
teil 1 = 4
teil2 = 5 NICHT BESTANDEN

da ich mich verarscht gefühlt habe da ich nicht die Praktischen teile an einem Tag machen konnte so wie es festgelegt war sondern gestückelt auf 2 tage, habe ich das ausbildungsverhältnis fristlos gekündigt.

Ich hatte natürlich soweit recht und meine fristlose kündigung wurde angenommen!

nun habe ich aber schon 2592€ an Schulkosten bezahlt und letztenendes NICHTS DAVON GEHABT!!!

so geht es meinen anderen mitschülern auch !

gibt es eine Reale möglichkeit an unser geld zu kommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Skeodin,

was besagt denn die Prüfungsordnung in so einem Fall? Gäbe es nicht die Möglichkeit, die Prüfung oder den Prüfungsteil zu wiederholen oder die Ausbildung irgendwie / irgendwo fortzusetzen?

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß Du dann Pech gehabt hast. Wenn man ein Studium abbricht, kann man ja auch nichts zurückfordern...

Viel Glück und liebe Grüße

Line

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#2
 Von 
Skeodin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

die prüfungsverordnung besagt ja das in einer woche 40 stunden vorbereitung erfolgen müssen was uns aber die schule nicht bieten konnte ! es waren nur 20
dazu kommt ja das die schule den praktischen teil auf 2 tage verteilt hat was ja laut prüfungsverordnung auch nicht ist!

jetzt wurden vertrauliche briefe an den schulleiter wo auch 100% drin stand das diese nicht den lehrern gezeigt werden sollen , den lehrern gezeigt und die, die noch nicht gekündigt hatten voll am arsch sind.

jetzt wollen 5 von den 8 schülern die schule verklagen weil sehr sehr viel schief gelaufen ist. wir haben soviele gründe aber lohnt es sich?

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