Hallo,
ich bin gerade ins Büro des Schuldirektors geladen worden und dieser teilte mir überraschend mit, dass ich die Schule aufgrund hoher Fehlzeiten zu verlassen hätte.
Dabei sind meine Fehlzeiten nicht unnormal hoch. Ich hatte dieses Jahr eine Woche lang eine Grippe, welche auch attestiert wurde und zwei weitere Tage, welche nicht attestiert sind, ich aber entschldigt habe, sowie zum Beispiel gestern, wo ich wegen Kreislaufproblemen die ersten vier Stunden nicht anwesend sein konnte. Schulpflichtig bin ich nicht mehr, da ich die 13te Klasse eine Fachgymnasiums für Wirtschaft besuche. Des Weiteren möchte ich noch anmerken, dass ich in der 11ten Klasse zurecht wegen hoher Fehlzeiten die 11te Klasse wiederholen musste, wo ich auch eine schriftliche Verwarnung bekam. Seitdem bin ich für die Lehrer immer der mit den hohen Fehlzeiten geblieben, wobei das absolut nicht mehr der Fall ist. Ich spreche von persönlichen Vorurteilen, die sich auch in der Notenvergabe, der besagten Lehrer widerspiegelt.
Ich fühle mich nicht gerecht behandelt und möchte den Schulverweis auf keinen Fall hinnehemen.
Was kann ich dagegen tun? Welche Schritte kann ich einleiten? Ich weiß nicht mehr was ich machen soll und das ein halbes Jahr vorm Abitur. Meine Schule ist übrigens in Niedersachsen.
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Schulverweis
6. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2011 | 09:50
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulverweis
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2011 | 10:13
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
Hier geht es nicht um Arbeitsrecht.
Schulrecht ist Verwaltungsrecht,
versuch's da mal.
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"Lukas 7,23"
#2
Antwort vom 6. Oktober 2011 | 10:14
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
das ist schul- bzw. verwaltungsrecht. gegen verwaltungsentscheide kann man klagen (bzw. erst widerspruch einlegen, dann klagen).
zuständig dürfte fürs erste das schulamt sein.
-- Editiert blaubär+ am 06.10.2011 10:17
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2011 | 10:40
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
danke für die antworten. ich wusste nicht, wo ich die frage einordnen soll, aber ich versuche es mal im Verwaltungsrecht
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