Schwanger, Kündigungsverfahren, Sperre, Abfindung?

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
BieneMaja5000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger, Kündigungsverfahren, Sperre, Abfindung?

Hallo

Ich bin schwanger und erwarte im Sommer mein Kind. Nun soll die Zweigstelle in der ich arbeite geschlossen werden, weil sie nur noch Verluste einfährt.
Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten, den ich aber ablehnte. Nun hat er bei dem zuständigem Amt Zustimmung zur Kündigung beantragt. Das wird wohl auch durchgehen :-(

Nun meine Fragen:
- Muss ich eine Kündigungsschutzklage erheben um keine Sperre vom Amt zu bekommen, wenn das andere Amt der Kündigung zustimmt?
- Mein Arbeitgeber hat allen anderen eine Abfindung angeboten mit Abwicklungsvertrag,, kann ich den auch bekommen (Mir wurde nichts angeboten)
- Wenn mein AG mir eine Abfindung anbieten würde, würde das was an der Sperre ändern?
- Ab wann steht mir ALG1 zu? Ich möchte gerne bis Ende des Jahres zuhause bleiben? War davor 7 Jahre beschäftigt.

- Wie hoch ist die Chance das das Amt diesem Antrag nicht zustimmt, auch wenn mein AG keinen Job für mich hat?

Danke Biene


-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

quote:
Muss ich eine Kündigungsschutzklage erheben um keine Sperre vom Amt zu bekommen, wenn das andere Amt der Kündigung zustimmt?


Wenn du von deinem Arbeitgeber gekündigt wirst, egal wie das letztendlich geschehen ist, wirst du keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen.Das wäre eher der Fall wenn du den Aufhebungsvertrag zugestimmt hättest!

quote:
Nun hat er bei dem zuständigem Amt Zustimmung zur Kündigung beantragt. Das wird wohl auch durchgehen


Bist du dir sicher das das passieren wird?

quote:
Mein Arbeitgeber hat allen anderen eine Abfindung angeboten mit Abwicklungsvertrag,, kann ich den auch bekommen (Mir wurde nichts angeboten)


Du kannst höchstens eine Abfindung erstreiten.Daher würde ich an deiner Stelle einen Anwalt nehmen und eine Kündigungsschutzklage einreichen.Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber nur eine Abfindung zahlen wenn es richterlich verordenet ist!

quote:
Wenn mein AG mir eine Abfindung anbieten würde, würde das was an der Sperre ändern?


Ersteinmal hast du momentan, wie gesagt, keine Sperre zu erwarten.Ich würde wie gesagt auch nichts annehmen.Das kommt bei einer Klage von ganz alleine!

quote:
Ab wann steht mir ALG1 zu? Ich möchte gerne bis Ende des Jahres zuhause bleiben? War davor 7 Jahre beschäftigt.


Grundsätzlich steht dir das ALG 1 ab dem ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit zu.Du musst es nur rechtzeitig beantrage.Also am besten schon dann wenn du erfährst das du gekündigt werden sollst.

Solange du noch Schwanger bist wirst du auch Vermittelbar sein,Das heisst du musst dich bei Bezug von ALG 1 um einen neuen Job bemühen.Allerdings das allgemeine Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz beginnt gemäß § 3 Absatz 2 MuSchuG sechs Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung.


-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.03.2010 09:00:37
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.873 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.414 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen