Hallo :-(
Ich habe letzte woche montag ein vorstellungsgespräch gehabt bei einer reinigungsfirma.
Bekam dann nachmittags nen anruf dass ich gleich am dienstag anfangen soll, was ich auch tat.
Am freitag erfuhr ich dass ich schwanger bin in der 5ten woche.
Mein problem ist jetzt dass mein arbeitgeber mir noch keinen schriftlichen vertrag zukommen lies.
Ich fragte heute mittag nach per tele und sie meinte sie bringt ihn diese oder evtl nächste woche vorbei an die arbeit.
Was is denn das für ne aussage?
Ich hab heute geputzt, und das ist echt anstrengend, 2 stunden für ein grossraumbüro mit 20 tischen, saugen, toiletten machen, 3 stockwerke saugen und wischen etc. all das in 2 stunden.
und noch dazu muss ich schwer heben, putzeimer mit wasser gefüllt, und nen schweren stuaubsauger und hatte nach der arbeit bauchschmerzen und ein ziehen im rücken, was für mich heisst dass ich es auf dauer nicht machen kann.
aber wenn ich jetzt meinem arbeitgeber sage dass ich schwanger bin bekomm ich weder nen arbeitsvertrag noch geld denke ich mal.
und wir sind darauf angewiesen.
Ich habe aber auch angst um mein kind, da ich schon 2 fehlgeburten hatte.
wenn ich den arbeitsvertrag hätte bestünde die möglichkeit dass mein arzt mir ein beschäftigungsverbot erteilt, aber ohne arbeitsvertrag ist es bestimmt nicht möglich?!
Bitte helft mir.
danke
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"Ich danke euch schonmal für eure hilfe!"
Schwanger, und keinen schriftlichen Arbeitsvertrag :-(
ich hatte halt schon 2 fehlgeburten, daher ist es für mich sowieso schlimm durchhalten zu müssen :-( wenn ich immer den gedanken im hintergrund habe irgendwas kann dem baby schaden.
reinigungsmittel oder halt das schwere heben :-( ist ja beides nicht grade förderlich
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"Ich danke euch schonmal für eure hilfe!"
Hallo, das Mutterschutzgesetz und der entsprechende Kündigungsschutz glit auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.
Arbeitsverträge sind - außer bei einer Befristung - nicht an eine Foem gebunden. Die können also auch mündlich sein.
MfG
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Hallo,
auch nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es ist ein verbreiteter Rechtsirrtum dass das Mutterschutzgesetz nicht in der Probezeit gelten würden.
Es macht da keine Ausnahme.
Wenn die Firma kündigt kann eine Schwangere noch zwei Wochen lang *nachträglich* die Schwangerschaft nachweisen, sowie innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang gerichtlich dagegen vorgehen.
Die Firma kann sich Geld später von der Krankenkasse zurückholen.
-- Editiert von Maestro1000 am 19.08.2008 04:39:30
Also meint ihr ich soll meinem Arbeitgeber heute mitteilen dass ich schwanger bin und mir von meinem frauenarzt ein beschäftigungsverbot erteilen lassen?
und soll ich sie darüber aufklären dass wir einen mündlichen vertrag hatten?
Ich mein den stundenlohn hatten wir besprochen und auch dass es keine befristung gibt.
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"Ich danke euch schonmal für eure hilfe!"
also zum mitschreiben:
auch mündliche verträge gelten. du hast also einen av.
du kannst deinem AG die schwangerschaft mitteilen, wann es dir passt - es ist eine sollvorschrift, von *umgehend mitteilen* ist nicht die rede.
*arbeitsverbot* kann angesagt sein oder auch nicht - das entscheidet der arzt nach medizinischen kriterien. eine andere frage ist die nach einschränkungen - etwa schweres heben.
Und jetzt?
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