Schwanger! Keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und nun?

1. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sarah1973
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger! Keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und nun?

Ich habe folgendes Problem: Am 5.5. habe ich eine Vollzeitkraft als Hauswirtschafterin angefangen. Ich war vorher Hartz4 Empfängerin. Das Arbeitsamt schickt was zu, welches der Arbeitgeber ausfüllen muß. Und ich bat auch um einen Arbeitsvertrag, das alles ist nun 3 Wochen her und ich habe noch nichts bekommen. Seit 4 Tagen bin ich nun nur am brechen, habe einen Schwangerschaftstest gemacht, der sagt ich bin schwanger. Und nun? Was mache ich nun am besten? Denn habe ja das alles nun noch nicht schriftlich bekommen...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Darf man schon beglückwünschen ? ^^

Zum Kind und zum härtesten Kündigungsschutz den es gibt.

Keine Sorge:
Schwangere sind praktisch unkündbar. Es ist tatsächlich auch nur eine Legende, dass Schwangeren während der Probezeit gekündigt werden kann. Hat meine Frau erst vor kurzem von der Richterin bescheinigt bekommen...

Ein Arbeitsverhältnis ist nicht notwendigerweiise an die Schriftform gebunden, nur dessen Kündigung.
Da Du seit Anfang Mai arbeitest hast Du ein Arbeitsverhältnis. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Probezeit ist wie gesagt irrelevant.
Du wirst die Tage auch Deine erste Gehaltsabrechnung bekommen. Das ist Beweis genug.

Eine Schwangere muss normalerweise dem AG erstmal nichs sagen. Das solltest auch erstmal sein lassen.
Das ist nur eine Soll-Regelung, aber keine Muss-Regelung.

Teststreifen aus der Apotheke sind ohnehin nur mäßig zuverlässig.
Gerade Frühschwangerschaften stehen ja leider ohnehin immer auf der Kippe.

Wozu dann Aufregung in der Firma verursachen ?
Also erstmal in Ruhe Frauenärztin bestätigen lassen. Danach besteht keine Eile.
Den dicken Bauch werden die in der Firma schon früh genug bemerken.


Sollte eine Schwangere gekündigt werden, kann sie noch bis zwei Wochen danach, die Schwangerschaft bekanntgeben. Damit wird die Kündigung unwirksam, muss im Falle der Nichteinsicht der Firma jedoch innerhalb von drei Wochen vors Arbeitsgericht gezerrt werden.

Solche Vorgänge am besten schriftlich abfassen und immer bestätigen lassen bzw. per Einschreiben schicken.

Wenn die Firma Einsicht und die Kündigung zurücknimmt hat unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Dabei keine Fristen verpassen !
Die Firma muss in der Lage sein, innerhalb von zwei, drei Werktagen sowas schriftlich zu bestätigen.

Die meisten Firmen verhalten sich korrekt. Ein paar andere versuchen es halt immer wieder.

Zum Trost:
Der Firma entsteht nur ein geringer Schaden, da sie sich das Gehalt im Mutterschutz inkl. Berufsverbot von der Krankenkasse zurückholt (sogenannten U2-Umlage)
Nur der Aufwand für Einarbeitung und Beschaffung von Ersatzkräften fällt ins Gewicht.

Manche Firmen mit Auftragsflaute mobben die Schwangere dann ins Berufsverbot, damit die Kasse zahlt. Sollte die Firma so einen Mist machen, sind Frauenärzte üblicherweise sehr großzügig mit der Erteilung des bezahlten Urlaubs genannt Berufsverbot.
Also im Falle des Falles nicht allzuviel im Betrieb gefallen lassen.


Es gibt noch zwei mögliche Haken:
Theoretisch kann die Firma bei einer bestimmten Behörde eine Erlaubnis einholen um Schwangeren doch zu kündigungen. Da müssen aber schon ziemlich harte Bedingungen erfüllt werden, wie z.B, Straftaten der werdenen Mutter.

Der zweite Haken betrifft den noch nicht ausgefertigten Vertrag.
Kommt er demnächst doch und beinhaltet der ausdrücklich eine Befristung auf die Probezeit (oder eine andere Befristung) läuft der Kündigungsschutz nur bis Vertragsende.
Das mit der Probezeite ist zwar relativ selten, kann aber vorkommen.


Jetzt ist die große Frage an die Gemeinde :
Dürfen nachgereichte Arbeitsverträge überhaupt eine solche Befristung enthalten ?
Insbesondere dann wenn die AN schwanger ist ?

Da werden sich sicherlich die Gelehrten drüber streiten.

Also nicht sofort den Arbeitsvertrag unterschreiben falls da sowas drinsteht. Erst mal von Juristen prüfen lassen.
Wenn die Firma sich Wochen lang Zeit lässt darf der Arbeitnehmer auch ein paar Tage sowas prüfen....


Ich kann nur vermuten, dass ein solcher nachträglicher Fallstrick seitens der Firma nichtig ist.

Alles Gute.

Nachtrag:
Kündigungsschutz gilt auch für die rechtzeitig eingereichte Elternzeit.
Wenn Du daran interessiert bist, nach der Geburt wieder in der Firma einzusteigen , wäre es natürlich für das gegenseitige Vertrauen wichtig nicht allzulange mit der Bekanntgabe zu warten.
Aber wie gesagt besteht erstmal keine Eile.

-- Editiert von Maestro1000 am 01.06.2008 20:37:48

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#2
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

zum Thema Befristung kann ich die Fragestellerin und alle anderen Interessierten beruhigen.

Eine Befristung bedarf der Schriftform und muss vor Arbeitsaufnahme geregelt werden. Da die Treat-Eröffnerin schon eine Weile arbeitet, ist eine Befristung hinfällig.

Zudem sollte auf den evtl. folgenden schriftlichen Arbeitsvertrag (einen mündlichen gibt es ja schon) unbedingt das aktuelle Datum geschrieben werden. Damit verhindert man, dass der AG einem AN im Nachhinein noch einen befristeten AV unterschummelt.

Sollte der schriftlich vorgelegte AV eine zeitliche Befristung beinhalten, so kann man den unbesorgt unterschreiben und nach Ende des vertraglich vereinbarten Zeitraumes auf Entfirstung klagen. Zu bedenken wäre hier aber auch, dass der AG darüber nicht sehr glücklich sein wird.

Ich hoffe, ich habe nichts ausgelassen; daher beanspruche ich nicht die Vollständigkeit :)

Sternchen

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#3
 Von 
Sarah1973
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitsvertrag soll befristet sein bis 15.11.2008. Die Schwangerschaft werde ich nicht verheimlichen können, habe morgendliche Übelkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Gehört Hauswirtschafterin zu den "leicht" kündbaren Berufen (wegen dem langen Stehen, schweren Heben?).
Gegen Übelkeit: Zwieback noch im Bett frühstücken, Sonnenblumenkerne kauen, 1 Tropfen China-Öl auf den Finger und dann daran riechen oder daran lecken (naja, muss halt jede für sich ausprobieren). Brechen = Aufregung über den neuen Job;)

-- Editiert von sika0304 am 02.06.2008 08:59:39

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Der Arbeitsvertrag soll befristet sein bis 15.11.2008.

Die Befristung kann sich der AG jetzt wohl abschminken. Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann dagegen schon durch konkludentes Handeln zustande kommen. Alleine der Umstand, dass Du arbeitest und Geld dafür bekommst reicht aus, damit ein unbefristeter Arbeitsvertrag besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Darf man schon beglückwünschen ? ^^

Zum Kind und zum härtesten Kündigungsschutz den es gibt.
*****************************
Beim ersten stimme ich dir zu, was gibt es denn an dem zweiten Punkt (Kündigungsschutz) zu beglückwünschen?

Sicher mag es für jemand beruhigend wirken der Arbeit hat, wobei man schließlich auch nach einer Kündigung nicht gleich unter der Brücke landet.
Für Berufseinsteiger macht es den Einstieg teilweise nicht besonders leicht, da es genug Firmen gibt welche gleich gar keine junge Frauen einstellen um das Problem zu umgehen.....

Und wenn man anfängt das bis zu letzt zu verheimlichen kann es sein dass man ganz schnell auf der Abschussliste steht und auch keine Zukunft in der Firma hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo FrankL:

Der Mutterschutz ist im Prinzip ein sehr altes Gesetz. (Gerade von 1878 gelesen, auch wenn das noch unbezahlte Pause von 3 Wochen nach der Niederkunft beinhaltete)

Der Mutterschutz wurde im Laufe der Jahrzehnte immer mehr verschärft, weil es irrelevant /unabhängig gegenüber der leidigen Tatsache ist, dass Frauen in zahlreichen Firmen immer noch diskriminiert werden.

Dann lieber ein Instrument schaffen, welches den Frauen Mobbing erspart, obwohl es mir nicht gefällt, dass dann die Solidargemeinschaft für die Profitgier sozialschwacher Unternehmer aufkommen muss.

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