Schwanger - Stunden streichen - weil Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann

27. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)
Schwanger - Stunden streichen - weil Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann

Gehen wir davon aus eine AN ( Frau Meier ) ist schwanger. Große Begeisterung vom Chef deswegen herrscht nicht, da sie eine der wichtigsten Kräfte im Betrieb ist.

Frau Meier hat einen Teilzeit Vertrag mit bis zu 19,5 Stunden die Woche.
Ob diese erreicht werden ist immer unterschiedlich. Sie erzielte jedoch in den letzten Monaten immer ihre 19,5 Stunden pro Woche, teilweise auch mehr.

Frau Meier übt einen körperlich sehr anstrengenden Beruf aus der aus schwer heben, Zig malignes bücken am Tag, ständiges stehen, verräumen vom großen Wagen und arbeiten auf Leitern, das ganze noch unter Zeitdruck und sowohl an Feiertagen als auch an Sonntagen besteht.

Der Chef von Frau Meier muss sich jetzt natürlich an Mutterschutzgesetz halten und Frau Meier darf deswegen viele Aufgaben nicht mehr ausüben. Der Chef hat jedoch keine Ersatz Arbeit für sie, so dass er sie einfach nicht mehr wie gewohnt im dienstplan einteilt und Frau Meier somit Stunden verloren gehen. Frau Meier übt also die geringeren Aufgaben aus, ihr gehen aber dadurch ein Großteil der Stunden verloren.

Dies wirkt sich nicht nur auf ihre aktuelle finanzielle Situation aus, sondern auch auf die künftige im Elterngeld.

Die Begründung des Chefs sagt: „Im Vertrag steht „bis zu" 19,5 Stunden. Also darf auch in der Schwangerschaft gekürzt werden, sollte Frau Meier die Tätigkeiten nicht ausüben können.

Darf der Chef das?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Deswegen die Stunden zu kürzen, könnte Diskriminierung wegen des Geschlechts im Sinne des AGG Paragraph 1 sein. Meines Erachtens sollte die Frau aber mit ihrem Frauenarzt sprechen, ob sie nicht wegen der Schwangerschaft arbeitsunfähig ist.

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#2
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Deswegen die Stunden zu kürzen, könnte Diskriminierung wegen des Geschlechts im Sinne des AGG Paragraph 1 sein. Meines Erachtens sollte die Frau aber mit ihrem Frauenarzt sprechen, ob sie nicht wegen der Schwangerschaft arbeitsunfähig ist.


Vielen Dank für die rasche Antwort ;)

Frau Meier hat mit ihrem Frauenarzt bereits gesprochen. Dieser möchte kein Beschäftigungsverbot ausstellen und verweist darauf, dass der Arbeitgeber dies tun muss. Dieser jedoch weigert sich.



-- Editiert von Genauso am 27.04.2018 21:34

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120035 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Genauso):
und verweist darauf, dass der Arbeitgeber dies tun muss.

Nö, muss er nicht.



Zitat (von blaubär+):
Deswegen die Stunden zu kürzen, könnte Diskriminierung wegen des Geschlechts im Sinne des AGG Paragraph 1 sein.

Eher nicht.
Sie ist aus körperlichen Gründen nicht in der Lage die Arbeiten auszuführen.
Aber auch wenn sie wegen des Geschlechts nicht in der Lage ist die Arbeiten auszuführen, dürfte das keine Diskriminierung wegen des Geschlechts im Sinne des AGG sein.



Die Frage ist, was genau steht im Arbeitsvertrag bezüglich der Arbeitszeit?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Im Vertrag steht : Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 19,5 Stunden an 5 Tagen in der Woche. Die tatsächliche Arbeitszeit ist jedoch abhängig vom arbeitsaufkommen des Gästebetriebes und kann sich auf jeden Tag der Woche verteilen.

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#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Relativ simple. Der Chef muss umgehend die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Kommt dabei raus, dass er doch nicht weiter wie bisher beschäftigen kann Und die auch keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, der Mutterschutz gerecht ist, so muss er dich ins Beschäftigungsverbot schicken. Dort erhält du den Durchschnittslohn der letzten drei Monate.
Sollte er dies nicht in der nächsten Woche tun, wendest du dich an die für dich zuständige Mutterschutz Stelle.
Das ist pro Bundesland unterschiedlich, meist aber das Gewerbeaufsichtsamt.
Dein Chef hat dadurch übrigens keine Nachteile, da er das Geld zurück bekommt.
Dein Arzt kann dich nicht ins BV schicken, wenn nicht aus medizinischen Gründen dein oder das Leben des Kindes gefährdet wären.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

zu #4 Diese Klausel dürfte unhaltbar sein. Sie legt lediglich ein Maximum fest (weswegen Mehrarbeit eigentlich gar nicht vorkommen dürfte, wie @genauso eingangs schildert), aber es fehlt eine Untergrenze - dem Wortlaut nach könnten das ja auch exakt 0 Stunden sein. Klingt also nach Arbeit auf Abruf, freilich ohne dass das gesagt wird, und es dürfte durchaus ungewiss sein, ob das der Fragestellerin so bewusst war, oder gewollt .

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