Schwanger & befristeter Arbeitsvertrag

3. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mausefrau
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 67x hilfreich)
Schwanger & befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,
laaaange nicht mehr hier gewesen, dafür hab ich heut gleich ein, zwei Fragen im Gepäck... Vielleicht hat der ein oder andere ja einen Rat für meine etwas prekäre Lage.
Ich bin 34, zweifache Mama (11&9), verheiratet und arbeite 70% Teilzeit in einem Kindergarten. Mein Mann macht aus gesundheitlichen Gründen und gerade noch bis Juli eine Umschulung, getragen von der Rentenversicherung und wird dann hoffentlich schnell wieder in Lohn und Brot sein!
Wir haben zwar im Moment nicht das "dicke" Geld, kommen aber gut rum und sind gerade gespannt auf den Herbst, wenn sich zeigen wird, wie und wo es für uns weiter geht (neuer Job, evtl. Ortswechsel etc...).
Soweit so gut. Planung ist eine Sache, doch nun hat sich das Leben gedacht: euch schlag ich mal ein Schnippchen! Und so habe ich gerade erfahren, dass ich in der 5ten Woche schwanger bin. Null geplant, eher sehr überraschend trotz Verhütung, aber okay, wir werden und wollen auch dieses Kind "schon schaukeln". Wenn alles gut läuft werde ich im Dezember 2013 entbinden.
Bevor ich nun meinen Arbeitgeber informiere, wollte ich mich erst mal ein bisschen schlau machen, ich habe nämlich (mal wieder) einen befristeten Arbeitsvertrag bis August. Zwar habe ich bereits mehrmals die mündliche Zusage der Kita-Leitung, dass es im September ganz normal -und zwar dann unbefristet- weiter geht, jedoch leider noch nichts schriftliches in der Hand, besonders nicht vom Träger der Einrichtung.
Nun die ersten Fragen zum befristeten Vertrag:
Eingestellt wurde ich von meinem derzeitigen AG im April 2010 als Schwangerschaftsvertretung für eine Kollegin. Dieser Vertrag war befristet bis Ende August 2011.
Im September 2011 bekam ich dann einen neuen Vertrag, nicht mehr als Schwangerschaftsvertretung, da die Kollegin zwischenzeitlich bereits wieder bei uns arbeitet, sondern als Teilzeitkraft mit Befristung bis Ende August 2012. Diesmal dafür mit Begründung: „Grund der Befristung ist der, dass noch nicht sicher ist, ob die Krippengruppe des Kindergartens auch im Kiga-Jahr 2012/2013 besteht." Anmerken möchte ich hier, dass diese Begründung m.M. nach für mich als Arbeitnehmerin eigentlich unerheblich ist, denn ich arbeite NICHT in der genannten Krippengruppe, sondern in einer der Kiga-Gruppen und bin eigentlich auch schon länger da, als die Krippenkräfte. Auch bei einer nötigen Sozialauswahl wäre ich die einzige mit Kindern.
2012 im Sommer habe ich auf einem Fest privat den damaligen Kämmerer getroffen, der mir sagte, dass alle befristeten Kräfte des Kigas im September 2012 unbefristete Verträge bekommen werden.
Im September 2012 (mit neuem Kämmerer) dann jedoch der nächste befristete Vertrag bis Ende August 2013. Begründung wieder: „Grund der Befristung ist der, dass noch nicht sicher ist, ob die Krippengruppe des Kindergartens auch im Kiga-Jahr 201/2014 besteht." – Ich arbeite übrigens immer noch nicht in der Krippengruppe...
a) Ist es eigentlich überhaupt rechtens, dass ich noch einen dritten befristeten Vertrag, über die magische zwei-Jahresgrenze hinaus bekommen habe?
b) Ist die Begründung eigentlich haltbar, wenn sie mich auf meiner Position überhaupt betrifft?
c) Ist die Begründung eigentlich „hinfällig", wenn jetzt nach der Anmeldung für das neue Kindergartenjahr bereits fest steht, dass die Krippengruppe ab September 2013 definitiv weiter besteht?!
Warum ich all diese Fragen stelle? Nun ja, ich hoffe natürlich, dass mein AG meinen Vertrag wie versprochen endlich in einen unbefristeten AV umwandelt, ich habe aber Angst davor, dass sich der Träger darum drücken könnte Das hätte zur Folge, dass ich ab September arbeitslos wäre und vermutlich keinen Anspruch auf ALG 1 hätte, da ich in meinem Job wahrscheinlich ein Arbeitsverbot auferlegt bekomme, sobald ich die Schwangerschaft öffentlich bekannt gebe. Ich dann als „Hausfrau" auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte und beim Elterngeld entweder Einbußen hinnehmen- oder mich gar nur mit dem Mindestsatz zufrieden geben müsste, obwohl ich ganz normal und nicht wenig arbeiten gehe! Manchmal frage ich mich echt, wozu Frau dann überhaupt arbeiten geht…
Mein Frauenarzt hat mir geraten, einfach noch ein bisschen abzuwarten, bis ich was sage, kann ja noch viel passieren… Zeit für mich, diese Dinge baldmöglichst zu regeln!
Ich werde versuchen, mir eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, dass ich ab September weiter angestellt bin. Hat jemand eine kreative Idee dazu?! Sonstige Ratschläge?!
Bin für jeden Gedanken Eurerseits dankbar…
LG
Mausefrau



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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2535x hilfreich)

A) da der erste befristete AV mit Sachgrund war, können alle anderen Befristungen ebenfalls nur mit Sachgrund erfolgen, um wirksam zu sein. Ob die angegebenen Sachgründe von einem Arbeitsgericht standhalten ist fraglich, aber trotzdem eher ein Glücksspiel. Da sollte man erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht konsultieren.

B) spielt keine Rolle - der AG behält das Direktionsrecht und kann als Beispiel Krankenschwester S befristet in Abteilung A einsetzen, obwohl in Abteilung B eine AN wegen längerer Krankheit ausgefallen ist.

Es kommt also im wesentlichen nur darauf an, ob dieser Larifari-Sachgrund der richterlichen Kontrolle stand hält. Sachgründe sind (allerdings nicht abschließend) im §14 Abs. 1 TzBfG zu finden.

quote:<hr size=1 noshade>Das hätte zur Folge, dass ich ab September arbeitslos wäre und vermutlich keinen Anspruch auf ALG 1 hätte, da ich in meinem Job wahrscheinlich ein Arbeitsverbot auferlegt bekomme, sobald ich die Schwangerschaft öffentlich bekannt gebe <hr size=1 noshade>


Die Ansicht, man erhält in dem Fall kein ALG 1 erhält, trifft nicht zu. Die Frage sollte jedoch lieber zusätzlich im Forum Sozialrecht gestellt werden. Ich glaube vor einigen Jahren bestand da eine Regelungslücke zum Nachteil von schwangeren AN, die meines Wissens inzwischen geschlossen wurde.

Edit// gut, ist doch etwas verzwickt die Lage, aber nicht unlösbar:

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=4112

-- Editiert 1000kleinesachen am 03.05.2013 18:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mausefrau
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 67x hilfreich)

Danke schon mal an Dich, 1000kleinesachen! Auch für den Link!
Ja, alles ein bisschen verzwickt, aber nicht unlösbar...!
Ich habe auch noch folgenden Hinweis gefunden, der mir vielleicht weiterhilft:

quote:<hr size=1 noshade>Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurden, und alle erhielten nach dessen Auslaufen eine unbefristete Anstellung, nur eine nicht, die inzwischen schwanger geworden war, verstößt das gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Das Arbeitsgericht Bochum (AZ: 2 Ca 2552/90 ) entschied in einem solchen Fall, dass das Beschäftigungsverhältnis mit der Schwangeren nicht beendet werden durfte. Sie erhielt Schadensersatz und blieb bis zum Beginn der Mutterschutzfrist weiter angestellt. Eine Weiterbeschäftigung über die Mutterschutzfrist hinaus oder gar ein unbefristeter Arbeitsvertrag wurde allerdings nicht erreicht. <hr size=1 noshade>
Hier zu finden: http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/befristeter-arbeitsvertrag.html

Es gibt tatsächlich einige Mädls die auch wie ich schon einige Zeit befristet laufen und im September einen festen Vertrag bekommen sollen...

Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken: in meiner Branche werden gerade Leute wie Sand am Meer gesucht und wenn ich meine Neuigkeiten beim AG kund tue, werde ich natürlich darauf hoffen, dass zu meinen Gunsten entschieden wird, schließlich würde ich in ein, zwei Jahren auch gerne wieder an meinen Arbeitsplatz zurück kehren... Nur diese "Versorgungslücke" macht mir gerade etwas zu schaffen, gerade weil alle anderen "Versorgungsoptionen" im Moment auch noch so wackelig sind... Unterstützung gibt es im Notfall ja von vielen Seiten, wenn man weiß wohin man sich wenden muss, aber es ist auch sehr Schade, dass man auch als braver AN immer so schnell in die sogenannte "Schieflage" geraten kann :-(.
Andererseits muss ich ehrlich sagen, dass ich zu vielen Kompromissen bereit bin, jedoch vor´s Arbeitsgericht gehen würde, sollte mein AG mich "hängen" lassen! Wir sprechen hier nicht von einem kleinen AG, der dann am Hungertuch nagen würde, sondern vom öffentlichen Dienst. Zudem fallen ja keine Mega-Kosten an (außer Aufstockung des Mutterschaftsgeldes) und ich bekäme, was mir m.M. nach auch zustünde! Was habe ich zu verlieren?!
Ach ja, es gibt wohl noch mehr Gründe, sich gegen Kinder zu entscheiden, als ich bislang angenommen hatte :-(...!

-- Editiert Mausefrau am 03.05.2013 18:56

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 143x hilfreich)

Was du zu verlieren hast? Es wird einen Vergleich vorm ArbG geben, dass dein Vertrag eben doch durch Befristung ausläuft, du wirst eine sehr mickrige Abfindung bekommen (warst ja nur 3 Jahre dort) und wirst im ÖD nie wieder Fuß fassen. Ich würde mir das mit dem ArbG nochmal überlegen. Des Weiteren musst du deine Anwaltskosten selbst tragen und damit ist die Abfindung schon wieder verbraucht.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mausefrau
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 67x hilfreich)

Deine Argumente sind nicht von der Hand zu weisen, Violetta76 und auch Dir Danke für die Anmerkung!
Aber heißt das dann im Klartext, dass die AG (ob Öffi oder nicht) in dieser Situation sowieso am längeren Hebel sitzen und man sich das in Zukunft besser nochmal überlegen sollte, mit dem ungeplant schwanger werden?! ;-)

Ist das auch der Fall, wenn ich bis dahin etwas schriftliches in der Hand habe?!

Mir geht es nicht unbedingt darum, dass irgendwer jetzt für meine ganz persönliche Situation gerade stehen soll, wohl aber ein bisschen ums Prinzip, und darum, dass ich jetzt schon seit fast einem Jahr mit dieser Zusage "unbefristet" rumeiere und das ich die zu befürchtende Versorgungslücke als unglaublich rechtswidrig empfinde, auch wenn sie "rechtens" ist!

Liebe Grüße!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8080x hilfreich)

@Mausefrau,
Sie verwechseln da was:
Sie sind nicht der wohl kaum zu suchende Sand am Meer, Sie sind gerade die Nadel im Heuhaufen! :rock:

Da es neben dem ÖD massig andere Träger von Kitas gibt, die nicht weniger zahlen und keine schlechteren Arbeitsbedingungen anbieten, würde ich mir um die Frage keine Sorge machen. Angesichts des großen Mangels an Erzieherinnen/Kinderpflegerinnen wird selbst jeder AG im ÖD Sie mit Kusshand nehmen, sobald Sie wieder arbeiten wollen. Da gibt es keine Listen und geheimen Austausch unter den Arbeitgebern, jeder ist einfach froh, wenn er eine Fachkraft gefunden hat.

Anwaltskosten entstehen bei einer Klage erstmal keine, da vor jeder Arbeitsgerichtsverhandlung eine Güteverhandlung stattfindet, für die man keinen Anwalt braucht. Da guckt der Richter, ob es eine Einigung geben könnte.

Der Befristungsgrund wird m.E. keiner Prüfung standhalten. Da Sie das Verfahren nichts kostet und Sie jederzeit anderorts Arbeit finden werden, können Sie mit gutem Gewissen klagen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen unbefristeten Vertrag gibt.



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