Schwanger- eher aufhören mit arbeiten?

10. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
CL84
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Schwanger- eher aufhören mit arbeiten?

Hallo!
Habe vor ein paar Wochen erfahren das ich schwanger bin :) . Nun arbeite ich in einen kleinen Betrieb (mit Chef: 3 Arbeiter). Normal müsse ich 6 Wochen vor Entbindungstermin aufhören zu arbeiten.Ich habe eine etwas ältere Kollegin, die es mir auf Arbeit nicht leicht macht (psychisch),aber ich doch eine schöne Schwangerschaft erleben möchte, würde ich gern eher aufhören mit arbeiten. Welches Geld steht mir aber dann zu, wenn ich von allein sage, das ich schon jetzt aufhören möchte mit arbeiten? Darf ich das denn überhaupt? Brauch ich dazu einen wichtigen Grund?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und wenn du einfach deinen urlaub entsprechend beantragst?
"aufhören" - verstanden als kündigen, beenden - wäre für dich ja nur von nachteil. du verzichtest auf das mutterschafts- und elterngeld!

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
CL84
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Hast eigentlich auch recht, da wäre ich ja dumm. Muss mich mit dem Thema noch ein bißchen auseinandersetzen. Habe ja noch 43 Tage Urlaub.Danke!

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,

siehe Blaubär, würde aber zuerst mal mit Chef wegen dem Urlaub sprechen.


Alternative:
Für Schwangere vor dem Mutterschutz besteht die Möglichkeit ein Beschäftgungsverbot von der/dem Frauenärztin/arzt zu erhalten, wenn die Arbeit schon vorher die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet.
Das scheint hier der Beschreibung nach der Fall zu sein.
Also mal mit der FA reden.
Dann wird das volle Gehalt weitergezahlt, über die Umlage U2 kann sich die Firma das Geld dann von der Krankenkasse wiederholen.

Wenn geplant ist frühzeitig wieder arbeiten zu gehen, dann böte sich eher die FA-Variante an, da sonst viel Urlaub verfällt.

Zum Urlaubsanspruch und Mutterschutz siehe auch:
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2008/expertentipp-urlaubsanspruch-im-mutterschutz-ii/

Gutes Gelingen.
M.


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#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
Für Schwangere vor dem Mutterschutz besteht die Möglichkeit ein Beschäftgungsverbot von der/dem Frauenärztin/arzt zu erhalten, wenn die Arbeit schon vorher die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet.


1. Nur weil hier jemand eine "schöne" Schwangerschaft verbringen will und ihr die Kollegin nicht passt soll das die Allgemeinheit tragen?

2. Wieso verfällt Urlaub wenn man frühzeitig arbeiten geht?
Sofern frau vor der Entbindung ihren Urlaub nicht mehr nehmen kann besteht der Anspruch bis nach dem Mutterschutz bzw. nach der Elternzeit und kann in beiden Fällen dann im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden. Wird das Arbeitsverhältnis zum Ende des Mutterschutzes oder der Elternzeit aufgelöst so besteht ein Anspruch auf Abgeltung.

Bei solchen Tipps muß sich niemand wundern wenn Firmen nicht gerne Frauen im "gebärfähigen" Alter einstellen.

Schwangerschaft ist keine Krankheit und sofern frau nicht wirklich gesundheitliche Probleme hat oder eine Tätigkeit ausübt die das ungeborene Kind schädigen könnte sollte die werdende Mutter auch arbeiten.
1. tut Bewegung und bischen Abwechslung gut und
2. will sie ja evtl. nach Mutterschutz oder Elternzeit wieder arbeiten

Grüße
Kleine Hexe

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