Hallo!
Ich bin in folgender "Zwickmühle" und freue mich über jede Anwort: seit dem 1.10.03 bin ich bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt.Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin! Mittlerweile freue ich mich zwar über diesen Unfall, Frage mich aber natürlich, was mit meinem Arbeitsplatz wird. In meinem Vertrag steht zum Thema Probezeit folgendes:
„ Die Anstellung erfolgt zunächst auf die Dauer von 6 Monaten zur Probe. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer einmonatigen Frist zum Schluß eines jeden Kalendermonats gekündigt werden….mit Ablauf der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis, sofern nicht spätestens 2 Wochen vor diesem Zeitpunkt seine Fortsetzung schriftlich vereinbart wird.“
Weiter steht dort:"Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, ist es beiderseits mit einer KDG-Frist von sechs Wochen zum Kalendervierteljahr zu kündigen"
Mittlerweile habe ich unterschiedliche Meinungen gehört, zu wann eine Kündigung seitens des Arbeitgebers möglich wäre.
Ich freue mich über jede Antwort!
Vielen Dank schon mal im voraus!!!
Viele Grüße Tina
Schwanger in der Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine Kündigung ist nach meinem Wissen nicht möglich.
Da Du aber quasi einen befristeten Vertrag über 6 Monate abgeschlossen hast, gehe ich davon aus, dass die schriftliche Vereinbarung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zustande kommt. Damit endet das Arbeitsverhältnis am 31.03.2004 automatisch.
ich schließe mich der meinung meines vorredners an. es ist ein befristetes probearbeitsverhältnis, welches zunächst mit zeitablauf endet.
ureta
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Hallo,
erst mal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft..
Das selbe "Problem" hatte ich auch gehabt, dass ich nach 1 Monat der Anstellung schwanger geworden bin. Gesetzlich kann der Arbeitgeber nichts machen (solange er über die Schwangerschaft informiert ist).
Allerdings gibt es für Befristete Arbeitsverhältnisse und Zeitbeamtenverhältnisse eine besondere Regelung: Grundsätzlich enden diese Beschäftigungsverhältnisse mit dem vereinbarten bzw. festgelegten Zeitpunkt ohne Rücksicht auf die eingetretene Schwangerschaft; im Hochschulbereich gibt es wichtige praktische Ausnahmen (Verlängerungsmöglichkeiten!), die aber einen Antrag voraussetzen.
Du kannst dich auch unter folgender Internetseite informieren: www.uni-koeln.de/verwaltung/prwiss/infoseiten/mu_2001.htm
Trotz all dem Stress wünsche ich dir alles Gute in der Schwangerschaft.
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