Hallo!
Gilt das Mutterschutzgesetz auch schon während der Probezeit?
Diese endet am 08.06.2012, es besteht bereits ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Ist erst in der 4. Woche.
Sollte man den AG schon informieren?
Danke für eure Antworten
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-- Editiert kapo123 am 09.05.2012 19:39
Schwanger in der Probezeit - Gilt das Mutterschutzgesetz schon?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Gilt das Mutterschutzgesetz auch schon während der Probezeit?
Ja.
quote:
Sollte man den AG schon informieren?
Ist nicht unbedingt notwendig, es sei denn, die konkrete Arbeit erfordert ein sofortiges Beschäftigungsverbot oder z.B. andere Arbeitszeiten.
Sofortiges Beschäftigungsverbot denke ich mal nicht. Ist als Hauswirtschafterin in einem Altenheim beschäftigt und muss schwere Wagen schieben und hat viel mit Desinfektionsmitteln zu tun.
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quote:
in einem Altenheim beschäftigt und muss schwere Wagen schieben und hat viel mit Desinfektionsmitteln zu tun.
Dann würde ich umgehend mit dem Frauenarzt sprechen. Infektionsgefahr, etc.
Hallo,
wie bereits beschreiben unbedingt mit der/dem FA sprechen.
Viele Frauen warten mit der Bekanntgabe erst die kritischen ersten 12 Wochen ab. (Wenn es medizinisch vertretbar ist)
Gutes Gelingen.
M.
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Hallo,
wie bereits beschreiben unbedingt mit der/dem FA sprechen.
Viele Frauen warten mit der Bekanntgabe erst die kritischen ersten 12 Wochen ab. (Wenn es medizinisch vertretbar ist)
Gutes Gelingen.
M.
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