Schwanger in der Probezeit - Gilt das Mutterschutzgesetz schon?

9. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.02.2016 16:40:55
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Schwanger in der Probezeit - Gilt das Mutterschutzgesetz schon?

Hallo!

Gilt das Mutterschutzgesetz auch schon während der Probezeit?
Diese endet am 08.06.2012, es besteht bereits ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Ist erst in der 4. Woche.
Sollte man den AG schon informieren?

Danke für eure Antworten

-----------------
""

-- Editiert kapo123 am 09.05.2012 19:39

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Gilt das Mutterschutzgesetz auch schon während der Probezeit?


Ja.

quote:
Sollte man den AG schon informieren?


Ist nicht unbedingt notwendig, es sei denn, die konkrete Arbeit erfordert ein sofortiges Beschäftigungsverbot oder z.B. andere Arbeitszeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.02.2016 16:40:55
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Sofortiges Beschäftigungsverbot denke ich mal nicht. Ist als Hauswirtschafterin in einem Altenheim beschäftigt und muss schwere Wagen schieben und hat viel mit Desinfektionsmitteln zu tun.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
in einem Altenheim beschäftigt und muss schwere Wagen schieben und hat viel mit Desinfektionsmitteln zu tun.


Dann würde ich umgehend mit dem Frauenarzt sprechen. Infektionsgefahr, etc.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,
wie bereits beschreiben unbedingt mit der/dem FA sprechen.

Viele Frauen warten mit der Bekanntgabe erst die kritischen ersten 12 Wochen ab. (Wenn es medizinisch vertretbar ist)

Gutes Gelingen.
M.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,
wie bereits beschreiben unbedingt mit der/dem FA sprechen.

Viele Frauen warten mit der Bekanntgabe erst die kritischen ersten 12 Wochen ab. (Wenn es medizinisch vertretbar ist)

Gutes Gelingen.
M.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.361 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen