Hallo und guten Morgen,
folgendes Problem. Eine Freundin ist seit Mitte Februar angestellt. Sie hat einen Fünfjahresvertrag mit sechsmonatiger Probezeit. Nun ist sie im April schwanger geworden und hat das auch ihrem Chef sofort mitgeteilt. Dieser war natürlich über diesen "Zustand" nicht erfreut.
Gestern nun wurde ihr mitgeteilt, dass sie nach dem Ende der Probezeit aufgrund von "Inkompetenz" nicht weiter beschäftigt wird - wobei alle wissen, warum er sie nicht weiter beschäftigen will ...
Ist das rechtlich korrekt oder greift hier auf das MuSchG ?
Bin auf Eure Antworten gespannt. Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.
Gruß, Oliver
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Schwanger in der Probezeit - nun keine Übernahme ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
da greift das muschg
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Das heißt, er muss sie weiter beschäftigen, auch nach Ende der Probezeit ???
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Die Information ist dazu nicht ausreichend.
In der Überschrift geht es um die "Übernahme". Daraus kann man schließen, dass es sich hier nicht um eine Probezeit handelt, sonder um ein Probearbeitsverhältnis.
Bei letzterem muss ein neuer Vertrag nach Ablauf dieses Probearbeitszeitverhältnisses abgeschlossen werden, aber nur, wenn der AG will!
Um was für eine Art von Probezeit handelt es sich hier?
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Das Wort "Übernahme" ist wohl von mir falsch gewählt. Sie hat einen Arbeitsvertrag, der bis Februar 2015 gilt und eine 6-monatige Probezeit beinhaltet. Diese Probezeit endet im August 2010. Also sie hat keinen Probearbeitsverhältnis, sondern ist seit Februar 2010 für fünf Jahre fest angestellt worden.
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http://www.ra-kotz.de/mutterschutz2.htm
K.
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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"
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