Schwanger in der Probezeit - was passiert nach Elternzeit?

16. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
nuri61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger in der Probezeit - was passiert nach Elternzeit?

Hallo,

Ich habe vor kurzem festgestellt, dass ich Schwanger bin. Mein Problem ist nun folgendes: Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma tätig und noch in der Probezeit. Meinen Einsatz über die Zeitarbeit habe ich in einem Unternehmen, wo mein Einsatz vorerst beschränkt ist auf 3 Monate. Die Firma möchte aber in nächster Zeit neue Leute einstellen will, d.h. für mich, ich würde auch übernommen werden, da sie bisher sehr zufrieden sind mit mir. Falls meine Schwangerschaft dazwischen kommen sollte wäre diese Option natürlich nicht mehr gegeben. Ich weiss, dass für mich ein Kündigungschutz besteht auch in der Probezeit, dass meine Zeitarbeitfirma mich bis zum Ende der Elterzeit nicht kündigen kann usw.

Nun meine Frage: Wann habe ich das Anrecht wieder zurück in meínen Arbeitsplatz zu kommen. Welche Vorraussetzungen müßten gegeben sein, damit ich nach der Elterzeit nicht gekündigt werden kann. In meinem Fall besteht, soweit ich weiss, keine Mögllichkeit auf Arbeitsplatzsicherung, aber wie ist es im Allgeinen?

Vielen lieben Dank für die Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mipegr
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo nuri61,

so wie Du schon richtig erkannt hast, hast Du kein Anrecht auf Arbeitsplatzsicherung bei Deiner Zeitarbeitsfirma, der Platz ist nun mal weg, da musst Du Dir im Klaren sein.

Im Allgemeinen, wenn Du in einer richtigen Firma arbeitest ist es abhängig davon, ob Du befristet beschäftigt bist oder einen Festvertrag hast. Bei einer befristeten Beschäftigung läuft in der Regel dein Vertrag nach der Elternzeit bzw. nach der Zeit wie lange Dein befristeter Arbeitsvertrag noch läuft aus. Du kannst nicht auf eine Weiterbeschäftigung hoffen oder pochen.

Bist Du festangestellt, so hast Du ebenfalls Anspruch auf die Elternzeit, darüberhinaus Anrecht auf Mutterschutz und Dir darf in keinem Fall gekündigt werden.

Kommst Du nun aus Deinem Mutterschutz wieder, so bist Du aber wie alle anderen Kündigungsfähig. Hier ist es aber abhängig wie alt Du bist und wie lange Du dort beschäftigt bist. Aber eine betriebsbedingte Kündigung kann Dir mit Kind nach dem Mutterschutz bzw. Elternzeit genau so blühen, wie einem ohne Kind.

Liebe Grüße
Michael

-- Editiert von mipegr am 16.11.2008 13:04

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