Schwanger - muss man es sagen?

17. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Neelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger - muss man es sagen?

Huhu zusammen :)

Meine Arbeitskollegin ist schwanger, leider hat sie noch keinen festen Arbeitsvertrag.

In 3 Monaten wäre es dann soweit, da würde sie ihren Vertrag bekommen, da ist sie dann im 5.Monat.

Ist sie verpflichtet dem AG zu sagen, dass eine Schwangerschaft besteht, denn wenn sie das tun würde, würde ihr Vertrag nicht verlängert und sie ständ auf der Straße.

Wie immer,

dankbar für jede Antwort :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Ob eine Offenbarungspflicht besteht, kommt darauf an. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Schutz- und Sorgfaltspflichten. Schwangere Personen dürfen nicht mit allen Tätigkeiten betraut werden (z.B. Röntgen), wenn Gefahren für die Mutter oder das Ungeborene damit verbunden sind.

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#2
 Von 
Neelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also sie ist Altenpflegerin und arbeitet auf einem normalen Wohnbereich.
Kann dabei natürlich auch mit infektiösem Material in berührung kommen. Also muss sie es sagen?

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)


Die Arbeitgeber halten sich bei Schwangeren die in Mutterschutz bzw. Berufsverbot gehen ohnehin weitgehend bei den Krankenkassen via Umlage U2 schadlos.

Wenn bis dahin keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu befürchten sind, gibt es keine Veranlassung das vorher mitzuteilen.
Ist eine Soll-Vorschrift, keine Muss-Vorschrift.
Würde mich dann aber nochmal gezielt beraten lassen, wenn es körperlich problematisch wird.

Die Freundin ist doch gerade auch erst im 2. Monat. Bis zur 12 Woche stehen Schwangerschaften doch ohnehin immer auf der Kippe.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn sie keinen festen av hat, hat sie wohl einen befristeten, oder? bei einem befristeten av führt die mitteilung der schwangerschaft nicht zu einem unbefristeten arbeitsverhältnis - der vertrag läuft einfach aus. sollte der ag aber zusagen gemacht haben hinsichtlich der weiterbeschäftigung, wird er sich hart tun, dahinter zurück zu gehen - wg diskriminierung wegen des geschlechts. andererseits dürfte es - wenn so eine zusage fehlt - doch problematisch sein, die mitteilung der schwangerschaft 'einfach so' zurückzuhalten, bis das av unbefristet ist. aber das sollte deine kollegin vielleicht doch besser bei frag-einen-anwalt posten. jedenfalls wird der ag auch in diesem fall kaum sagen können: wenn wir das früher gewusst hätten, hätten wir den vertrg nicht verlängert ...

-- Editiert von blaubär49 am 18.06.2008 09:31:03

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