Schwanger ohne Arbeitsvertag...

1. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
ninelein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger ohne Arbeitsvertag...

hallo ich brauche dringend hilfe...

ich habe im juli meine ausbildung beendet, ende juli gab es einen pächterwechsel.
der neue pächter hat mich (mündlich) fest übernommen aber schriftlich habe ich jetzt nichts außer meiner abrechnung für diesen monat.

nun bin ich aber im 4 monat schwanger und er weiß von nichts...
das muss sich jetzt aber ändern...

nun meine frage...
kann er mir noch kündigen oder meinen vertrag befristen???

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
ninelein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

durch meine gehaltsabrechnung?

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#3
 Von 
ninelein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry ich meinte juni nicht juli... ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, gibt es automatisch einen mündlichen. Mit der Gehaltsabrechnung aber sicherlich auch einigen Details und anderen Leuten im Zweifelsfall leicht zu beweisen.

Um was für eine Tätigkeit handelt es sich?

Wie ein Chef gerade in einem kleinen Laden bei einer solchen Nachricht reagiert weiß man /frau vorher nicht.
Manche nehmens mit einem Seufzer hin, andere versuchen Druck auszuüben und erzählen einen vom Pferd. Manche sind zwar nicht glücklich, aber wenigstens nett.

Letzendlich kann sich eine Firma eine wegen Beschäftigungsverbot nicht mehr arbeitende Mutter das Gehalt von der KRankenkasse wiederholen. Chef muss dann Deine Krankenkasse nach Umlage U2 fragen.

Sollte eine Kündigung kommen, muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage bei Gericht eingereicht werden. Ansonsten fehlt jede Menge Geld in der Familienkasse.


Ansonsten: Gutes Gelingen.
Würde mich auch mal mit dem Thema Elternzeit und Elterngeld auseinandersetzen. Auch bei einer vorangegangenen Ausbildung gibt es vermutlich mehr ELterngeld als den Minimalsatz von 300 Euro.


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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@ninelein,
1. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag. Dass der Arbeitgeber hier seine Pflicht, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verfassen (Stichwort: Nachweisgesetz), nicht nachgekommen ist, geht allein zu seinen Lasten.

2. Da der Arbeitsvertrag nicht befristet abgeschlossen wurde, sind Sie jetzt unbefristet beschäftigt. In der Schwangerschaft und der Mutterschutzzeit sind Sie nicht kündbar. Sie können ganz entspannt die Schwangerschaft mitteilen!

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es scheint sich ja um eine Rechtsnachfolge zu handeln. Also, neuer Arbeitgeber "hüpft" in die Position des alten. Warum sollte es da einen neuen Arbeitsvertrag geben? Nick liegt damit schon mal völlig falsch.

Du bist in einem festen Arbeitsverhältnis, und zwar seit Beginn bei dem ersten Arbeitgeber. Keine Angst, Du kannst die Schwangerschaft mitteilen. Du stehst unter vollem Schutz!

wirdwerden

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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Es scheint sich ja um eine Rechtsnachfolge zu handeln. Also, neuer Arbeitgeber "hüpft" in die Position des alten. Warum sollte es da einen neuen Arbeitsvertrag geben?

Du bist in einem festen Arbeitsverhältnis, und zwar seit Beginn bei dem ersten Arbeitgeber. Keine Angst, Du kannst die Schwangerschaft mitteilen. Du stehst unter vollem Schutz!
Tja, aber mit Ende der Ausbildung war das Arbeitsverhältnis ja erst mal beendet. Und nu?

quote:
ich habe im juli meine ausbildung beendet,


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"gruß azrael"

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@azrael:
"Tja, aber mit Ende der Ausbildung war das Arbeitsverhältnis ja erst mal beendet. Und nu?"

Nu ist nineline unbefristet angestellt. Steht im Gesetz.

Teilzeit- und Befristungsgesetz
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
.....
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

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#9
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ist die Zweckerreichung nicht mitgeteilt indem der Arbeitgeber die Unterlagen zur bestandenen Ausbildung unterschreibt und aushändigt?

Allerdings bin ich auch der Meinung dass das Arbeitsverhältnis durch die Lohnzahlungen beweisbar sein sollte.

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#11
 Von 
guest-12319.03.2019 17:17:52
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Bei mündlich abgeschlossenen Arbeitsverträgen muss der AG schriftlich festhalten, was vereinbart wurde; machte er das nicht, wäre er in der Beweispflicht.

Im konkreten Fall wurde nach Beendigung der Ausbildung weiter gearbeitet und sogar eine Entgeltabrechnung darüber erstellt. Das ist also belegbar.

Wenn nicht schriftlich eine Befristung vereinbart wurde, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet mit allen Rechten und Pflichten für beide Seiten.

Die Sachlage ist also ganz einfach. SOFORT mitteilen, dass eine Schwangerschaft besteht. Schriftlich machen und idealerweise nochmal mündlich in Anwesenheit eines Zeugen.

Herzlichen Glückwunsch & alles Gute für die Schwangerschaft und den daraus resultierenden Nachwuchs! Kinder sind das Wichtigste auf der Welt.

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"Waldemar,
der hier immer nur die Meinung eines juristisch interessierten Laien niederschreibt."

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