Hallo ihr Lieben...
Ich bin neu hier und etwas unbeholfen.. Werd einfach mal mein Problem beschreiben und hoffe ihr könnt mir helfen..
Also ich bin seit fünf Jahren in einem Betrieb auf Stundenbasis beschaeftigt... Erst geringfügig, auf 150 Euro Basis , wurde dann auf 420 Euro hochgestuft und seit drei Monaten bin ich jetzt auf 968€ Brutto angestellt... Ich bin auch die ganze Zeit Studentin, bekomme auch Lohnabrechnungen, aber ich habe von Anfang an keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen..
Nun bin ich schwanger und weiß nicht ob mir so überhaupt etwas zusteht? Ich danke euch schonmal:)
-----------------
""
Schwanger ohne schriftlichen Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Auch ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag ist grundsätzlich wirksam und Sie sind mit Sicherheit nicht die einzige AN ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.
Zwar gibt es das Nachweisgesetz, das ist aber kein scharfes Schwert und wird scheinbar von den meisten AGs ignoriert, die kein schriftlichen AV rausrücken wollen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz
http://www.gesetze.juris.de/nachwg/index.html
Im Übrigen fällt es regelmässig den AGs auf die Füsse, wenn bei einem etwaigen Rechtstreit kein schriftlicher AV und auch keine wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem NachwG vorgelegt werden können.
Auch ohne den schriftl. Vertrag stehen Sie jetzt unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und der AG darf nicht mehr kündigen.
http://www.gesetze.juris.de/muschg/__9.html
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke schoen... Das hilft mir erstmal weiter... Mit zustehen meine ich finanzielle Unterstützung lohnfortzahlung, Elterngeld oder ähnliches..
-----------------
""
@Tuti82,
wenden Sie sich mal an die Caritas oder an die Diakonie. Die können Sie ausführlich beraten und auch bei Bedarf einen Antrag bei der Mutter-Kind-Stiftung für Sie stellen.
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Sie genauso wie jeder andere Arbeitnehmer.
Auf AlgII dürfte für Sie kein Anspruch bestehen, da Sie Studentin und in Arbeit sind. Es kann aber sein, dass nach der Geburt ein Anspruch für das Kind besteht.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
16 Antworten
-
5 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten