Schwanger ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

3. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tuti82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwanger ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

Hallo ihr Lieben...
Ich bin neu hier und etwas unbeholfen.. Werd einfach mal mein Problem beschreiben und hoffe ihr könnt mir helfen..
Also ich bin seit fünf Jahren in einem Betrieb auf Stundenbasis beschaeftigt... Erst geringfügig, auf 150 Euro Basis , wurde dann auf 420 Euro hochgestuft und seit drei Monaten bin ich jetzt auf 968€ Brutto angestellt... Ich bin auch die ganze Zeit Studentin, bekomme auch Lohnabrechnungen, aber ich habe von Anfang an keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen..
Nun bin ich schwanger und weiß nicht ob mir so überhaupt etwas zusteht? Ich danke euch schonmal:)

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Auch ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag ist grundsätzlich wirksam und Sie sind mit Sicherheit nicht die einzige AN ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.
Zwar gibt es das Nachweisgesetz, das ist aber kein scharfes Schwert und wird scheinbar von den meisten AGs ignoriert, die kein schriftlichen AV rausrücken wollen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz
http://www.gesetze.juris.de/nachwg/index.html

Im Übrigen fällt es regelmässig den AGs auf die Füsse, wenn bei einem etwaigen Rechtstreit kein schriftlicher AV und auch keine wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem NachwG vorgelegt werden können.

Auch ohne den schriftl. Vertrag stehen Sie jetzt unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und der AG darf nicht mehr kündigen.

http://www.gesetze.juris.de/muschg/__9.html

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tuti82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schoen... Das hilft mir erstmal weiter... Mit zustehen meine ich finanzielle Unterstützung lohnfortzahlung, Elterngeld oder ähnliches..


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Tuti82,
wenden Sie sich mal an die Caritas oder an die Diakonie. Die können Sie ausführlich beraten und auch bei Bedarf einen Antrag bei der Mutter-Kind-Stiftung für Sie stellen.
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Sie genauso wie jeder andere Arbeitnehmer.
Auf AlgII dürfte für Sie kein Anspruch bestehen, da Sie Studentin und in Arbeit sind. Es kann aber sein, dass nach der Geburt ein Anspruch für das Kind besteht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen