Guten Tag,
ich arbeite in einem Hotel seit zwei Jahren als studentische Hilfskraft. Mir wurde gesagt, dass wenn das Hotel wieder nach Corona aufmacht, ich würde ein normalen Vertrag als fest Angestellte bekommen, da meine Vorgesetztene alle sehr zufrieden sind.
Ich bin jetzt 18. Wochen schwanger, mit Entbungstermin am Anfang Oktober, das Hotel macht wieder auf und mein Vertrag läuft im August aus. Mir würde es mitgeteilt, dass wegen der Schwangerschaft ich nicht mehr verlängert werde. Ich weiß, die Firma hat kein Pflicht, mein Vertrag zu verlängert, aber ich weiß nur, dass es ungerecht ist (jeder von meine Kollegen wissen, dass es der einzige Grund ist), und dass wenn ich ein Mann wäre, und meine Freundin schwanger wurde, ich das Problem nicht hätte und ein feste Vertrag bekommen würde.
Gibt es irgendeinen Weg, zu prüfen dass die Schwangerschaft der Grund für die Entscheidung von nicht Verlängerung ist und würde es ein Unterschied machen? Vielen Dank!
Schwanger und nicht verlängert
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein, gibt es nicht. Der befristete Vertrag läuft im August aus, bis dahin bist Du noch im Arbeitsverhältnis.
wirdwerden
Du hast offenbar einen befristeten AV. Und 'Befristung' bedeutet eben, dass so ein Vertrag auslaufen kann, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
/// Mir würde es mitgeteilt, dass wegen der Schwangerschaft ich nicht mehr verlängert werde.
Wenn du das beweisen könntest, wäre das freilich Diskriminierung in Reinform. Vmtl. wird das aber ebenso wenig zu belegen sein wie die Zusage, dir einen unbefristeten AV zu geben nach der Wiedereröffnung.
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Es gibt keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Eine Schwangere, die dann unmittelbar in Mutterschutz und Elternzeit anschließend geht, das ist nicht vom Gesetz her als Einstellungsanspruch vorgesehen. Und - irgendwie muss ja der Arbeitgeber auch noch die Chance haben, seinen Betrieb so zu gestalten, wie er es sich vorstellt.
wirdwerden
Wegen Diskriminierung kann man klagen. Dann geht es aber nicht um eine Einstellung sondern um Entschädigung.
Für die Zukunft ein Tipp: nie auf mündliche Zusagen verlassen. Man kann auch frühzeitig vereinbaren, dass ein Vertrag entfristet und ab Zeitpunkt X auf Vollzeit aufgestockt wird.
Zitatund dass wenn ich ein Mann wäre, und meine Freundin schwanger wurde, ich das Problem nicht hätte und ein feste Vertrag bekommen würde. :
Richtig. Und auch vollkommen logisch.
Zitataber ich weiß nur, dass es ungerecht ist :
Jetzt könnte man einfach mal überlegen, was so ein Arbeitgeber benötigt. Mitarbeiter die vor Ort arbeiten? Oder Mitarbeiter welche die nächsten Wochen, Monate, Jahre durch dauerhafte Abwesenheit glänzen?
Aber nicht, wenn du schwanger bist...ZitatMir wurde gesagt, dass wenn das Hotel wieder nach Corona aufmacht, ich würde ein normalen Vertrag als fest Angestellte bekommen :
Das ist auch nicht ungerecht, denn Männer werden nicht schwanger. Die gehen auch nicht in Mutterschutz.
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Das passt hier nicht. Es wird auch nichts mit Entschädigung.ZitatWegen Diskriminierung kann man klagen. :
Der befristete Vertrag läuft aus.
Es gibt keinen Anschlussvertrag.
Ich erinnere mich noch daran, als das Zeitarbeitsmodell eingeführt wurde. Es sollte den Unternehmern die Möglichkeit eröffnen, flexibel auf Anforderungen zu reagieren, man wollte vom ewigen Überstundenaufbau endlich weg kommen. Und umgekehrt eben auch Arbeitsplätze für Menschen schaffen, die sonst keine Chance gehabt hätten. Auch wenn nur vorübergehend, sollte es natürlich auch die Tür für dauerhafte Arbeitsplätze schaffen, dafür sorgen, dass Langzeitarbeitslose nicht völlig den Kontakt zum Arbeitsleben verlieren. Das war der Ansatz. Dass bei diesem Ansatz nicht der umfassende Schutz wie bei einem unbefristet eingestelltem Mitarbeiter da sein kann, das war seinerzeit allen, wirklich allen bewusst. Das hätte nämlich die Flexibilität genommen, die ja gerade erreicht werden sollte.
Man kann also nicht die Absicherung haben wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag und die Flexibilität wie bei einem befristeten.
Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung. Ungleiche Sachverhalte können ungleich behandelt werden, und der glückliche werdende Vater geht nun mal nicht 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate nach der Geburt in Mutterschutz-Urlaub. Und wird vorher auch nicht wegen der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Abgesehen davon frage ich mich, wie man Studium, Kleinkind und Job in Übereinstimmung bringen will.
wirdwerden
Ist doch kein Fall der Nichtweiterbeschäftigung. Sondern ein Fall eines neu abzuschließenden Arbeitsvertrages.
wirdwerden
Das genannte Urteil dürfte nicht helfen. Die § 1, 15 AGG auch nicht.
Leider, sag ich mal.
Da kommts drauf an, was wer wann gesagt hat.Zitatdeswegen ist eine Nichtweiterbeschäftigung allein wegen einer Schwangerschaft auch eine Diskriminierung :
Hallo,
Wofür sollte die TE was bekommen?Zitat:ass der Klägerin neben der Entschädigung auch Schadensersatz wegen entgangenem Arbeitseinkommen zugesprochen wurde.
Es wurde NIE irgendwo verteinbart, dass die TE dort weiter beschäftigt werden soll! Einzig und alleine die TE behauptet dieses, dem ist aber nicht so, wenn sie anderer Meinung ist, soll sie es bitte erstmal gerichtsfesst beweisen!
Da hat Nie Jemand so etwas zu ihr gesagt, dafür wird sie auch nie einen Zeugen finden...
Das o.g. Urteil eines *Untergerichtes* wird auch wegen des anderen Sachverhaltes nicht heranzuziehen sein.ZitatErgänzend zu dem oben zitierten Urteil :
Das möglicherweise---- solltest du der ausländischen Fragestellerin evtl. erläutern?
Selbstverständlich ist es schade, dass ihr (nur) versprochen wurde, einen unbefristeten Vertrag zu erhalten, wenn das Hotel wieder öffnet.
Vielleicht kann @Namelen mal genau schreiben, wer was wie und wann das mitgeteilt hat?ZitatMir würde es mitgeteilt, dass wegen der Schwangerschaft ich nicht mehr verlängert werde. :
Und wann die Schwangerschaft mitgeteilt wurde? Wem hast du das gesagt?
ZitatUnd - irgendwie muss ja der Arbeitgeber auch noch die Chance haben, seinen Betrieb so zu gestalten, wie er es sich vorstellt. :
Aber sicherlich nicht indem er Schwangere diskriminiert!
Schade das die TE so fair (oder so naiv!) war den AG zu diesem Zeitpunkt über die Schwangerschaft zu informieren
ZitatEinzig und alleine die TE behauptet dieses, dem ist aber nicht so, wenn sie anderer Meinung ist, soll sie es bitte erstmal gerichtsfesst beweisen! :
Nein, die Teilnehmerin muss nichts beweisen, sondern lediglich Indizien vortragen. Nach § 22 AGG besteht Beweislastumkehr.
ZitatNein, die Teilnehmerin muss nichts beweisen, sondern lediglich Indizien vortragen :
Richtig. Nur ist das
Zitatjeder von meine Kollegen wissen, dass es der einzige Grund ist :
jetzt nicht so wirklich überzeugend.
Aber man wird es merken, ob das ausreichend ist, wenn man es dem Gericht vorträgt.
Vorallem weil während einer Verhandlung wohl alle die es jetzt angeblich wissen, wohl sehr sicher sagen werden, "kann ich mir nicht vorstellen"...Zitat:jeder von meine Kollegen wissen, dass es der einzige Grund ist
Zitatund würde es ein Unterschied machen? :
Es würde keinen Unterschied machen.
ZitatEs würde keinen Unterschied machen. :
Wie meinst Du das, in der Praxis oder Formell?
Formell sehe ich schon einen Anspruch. Wenn man der TE eine Arbeitsstelle versprochen hat, dann muss man dieses Versprechen auch einhalten.
In der Praxis wird die Einforderung jedoch aussichtslos sein. Erstens weil man ein bedingungsloses Anstellungsversprechen bei Wiedereröffnung nicht wird beweisen können (weil dieses wahrscheinlich auch nie so gegeben wurde, zumindest wäre es absolut unüblich) und zweitens weil man nicht belegen kann das die Nichtanstellung ausschließlich in der Schwangerschaft begründet ist.
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