Schwanger und nicht verlängert

8. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Namelen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger und nicht verlängert

Guten Tag,

ich arbeite in einem Hotel seit zwei Jahren als studentische Hilfskraft. Mir wurde gesagt, dass wenn das Hotel wieder nach Corona aufmacht, ich würde ein normalen Vertrag als fest Angestellte bekommen, da meine Vorgesetztene alle sehr zufrieden sind.

Ich bin jetzt 18. Wochen schwanger, mit Entbungstermin am Anfang Oktober, das Hotel macht wieder auf und mein Vertrag läuft im August aus. Mir würde es mitgeteilt, dass wegen der Schwangerschaft ich nicht mehr verlängert werde. Ich weiß, die Firma hat kein Pflicht, mein Vertrag zu verlängert, aber ich weiß nur, dass es ungerecht ist (jeder von meine Kollegen wissen, dass es der einzige Grund ist), und dass wenn ich ein Mann wäre, und meine Freundin schwanger wurde, ich das Problem nicht hätte und ein feste Vertrag bekommen würde.

Gibt es irgendeinen Weg, zu prüfen dass die Schwangerschaft der Grund für die Entscheidung von nicht Verlängerung ist und würde es ein Unterschied machen? Vielen Dank!

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nein, gibt es nicht. Der befristete Vertrag läuft im August aus, bis dahin bist Du noch im Arbeitsverhältnis.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Du hast offenbar einen befristeten AV. Und 'Befristung' bedeutet eben, dass so ein Vertrag auslaufen kann, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
/// Mir würde es mitgeteilt, dass wegen der Schwangerschaft ich nicht mehr verlängert werde.
Wenn du das beweisen könntest, wäre das freilich Diskriminierung in Reinform. Vmtl. wird das aber ebenso wenig zu belegen sein wie die Zusage, dir einen unbefristeten AV zu geben nach der Wiedereröffnung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Es gibt keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Eine Schwangere, die dann unmittelbar in Mutterschutz und Elternzeit anschließend geht, das ist nicht vom Gesetz her als Einstellungsanspruch vorgesehen. Und - irgendwie muss ja der Arbeitgeber auch noch die Chance haben, seinen Betrieb so zu gestalten, wie er es sich vorstellt.

wirdwerden

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Wegen Diskriminierung kann man klagen. Dann geht es aber nicht um eine Einstellung sondern um Entschädigung.

Für die Zukunft ein Tipp: nie auf mündliche Zusagen verlassen. Man kann auch frühzeitig vereinbaren, dass ein Vertrag entfristet und ab Zeitpunkt X auf Vollzeit aufgestockt wird.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Namelen):
und dass wenn ich ein Mann wäre, und meine Freundin schwanger wurde, ich das Problem nicht hätte und ein feste Vertrag bekommen würde.

Richtig. Und auch vollkommen logisch.



Zitat (von Namelen):
aber ich weiß nur, dass es ungerecht ist

Jetzt könnte man einfach mal überlegen, was so ein Arbeitgeber benötigt. Mitarbeiter die vor Ort arbeiten? Oder Mitarbeiter welche die nächsten Wochen, Monate, Jahre durch dauerhafte Abwesenheit glänzen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Namelen):
Mir wurde gesagt, dass wenn das Hotel wieder nach Corona aufmacht, ich würde ein normalen Vertrag als fest Angestellte bekommen
Aber nicht, wenn du schwanger bist...
Das ist auch nicht ungerecht, denn Männer werden nicht schwanger. Die gehen auch nicht in Mutterschutz.
--------------------------------------
Zitat (von dummfragerin):
Wegen Diskriminierung kann man klagen.
Das passt hier nicht. Es wird auch nichts mit Entschädigung.
Der befristete Vertrag läuft aus.
Es gibt keinen Anschlussvertrag.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich erinnere mich noch daran, als das Zeitarbeitsmodell eingeführt wurde. Es sollte den Unternehmern die Möglichkeit eröffnen, flexibel auf Anforderungen zu reagieren, man wollte vom ewigen Überstundenaufbau endlich weg kommen. Und umgekehrt eben auch Arbeitsplätze für Menschen schaffen, die sonst keine Chance gehabt hätten. Auch wenn nur vorübergehend, sollte es natürlich auch die Tür für dauerhafte Arbeitsplätze schaffen, dafür sorgen, dass Langzeitarbeitslose nicht völlig den Kontakt zum Arbeitsleben verlieren. Das war der Ansatz. Dass bei diesem Ansatz nicht der umfassende Schutz wie bei einem unbefristet eingestelltem Mitarbeiter da sein kann, das war seinerzeit allen, wirklich allen bewusst. Das hätte nämlich die Flexibilität genommen, die ja gerade erreicht werden sollte.

Man kann also nicht die Absicherung haben wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag und die Flexibilität wie bei einem befristeten.

Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung. Ungleiche Sachverhalte können ungleich behandelt werden, und der glückliche werdende Vater geht nun mal nicht 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate nach der Geburt in Mutterschutz-Urlaub. Und wird vorher auch nicht wegen der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten.

Abgesehen davon frage ich mich, wie man Studium, Kleinkind und Job in Übereinstimmung bringen will.

wirdwerden

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ist doch kein Fall der Nichtweiterbeschäftigung. Sondern ein Fall eines neu abzuschließenden Arbeitsvertrages.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Das genannte Urteil dürfte nicht helfen. Die § 1, 15 AGG auch nicht.
Leider, sag ich mal.

Zitat (von mit Verlaub):
deswegen ist eine Nichtweiterbeschäftigung allein wegen einer Schwangerschaft auch eine Diskriminierung
Da kommts drauf an, was wer wann gesagt hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ass der Klägerin neben der Entschädigung auch Schadensersatz wegen entgangenem Arbeitseinkommen zugesprochen wurde.
Wofür sollte die TE was bekommen?
Es wurde NIE irgendwo verteinbart, dass die TE dort weiter beschäftigt werden soll! Einzig und alleine die TE behauptet dieses, dem ist aber nicht so, wenn sie anderer Meinung ist, soll sie es bitte erstmal gerichtsfesst beweisen!

Da hat Nie Jemand so etwas zu ihr gesagt, dafür wird sie auch nie einen Zeugen finden...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von mit Verlaub):
Ergänzend zu dem oben zitierten Urteil
Das o.g. Urteil eines *Untergerichtes* wird auch wegen des anderen Sachverhaltes nicht heranzuziehen sein.

Das möglicherweise---- solltest du der ausländischen Fragestellerin evtl. erläutern?

Selbstverständlich ist es schade, dass ihr (nur) versprochen wurde, einen unbefristeten Vertrag zu erhalten, wenn das Hotel wieder öffnet.
Zitat (von Namelen):
Mir würde es mitgeteilt, dass wegen der Schwangerschaft ich nicht mehr verlängert werde.
Vielleicht kann @Namelen mal genau schreiben, wer was wie und wann das mitgeteilt hat?
Und wann die Schwangerschaft mitgeteilt wurde? Wem hast du das gesagt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und - irgendwie muss ja der Arbeitgeber auch noch die Chance haben, seinen Betrieb so zu gestalten, wie er es sich vorstellt.


Aber sicherlich nicht indem er Schwangere diskriminiert!

Schade das die TE so fair (oder so naiv!) war den AG zu diesem Zeitpunkt über die Schwangerschaft zu informieren

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.05.2021 02:24:17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Einzig und alleine die TE behauptet dieses, dem ist aber nicht so, wenn sie anderer Meinung ist, soll sie es bitte erstmal gerichtsfesst beweisen!


Nein, die Teilnehmerin muss nichts beweisen, sondern lediglich Indizien vortragen. Nach § 22 AGG besteht Beweislastumkehr.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Juristendeutsch):
Nein, die Teilnehmerin muss nichts beweisen, sondern lediglich Indizien vortragen

Richtig. Nur ist das
Zitat (von Namelen):
jeder von meine Kollegen wissen, dass es der einzige Grund ist

jetzt nicht so wirklich überzeugend.

Aber man wird es merken, ob das ausreichend ist, wenn man es dem Gericht vorträgt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
jeder von meine Kollegen wissen, dass es der einzige Grund ist
Vorallem weil während einer Verhandlung wohl alle die es jetzt angeblich wissen, wohl sehr sicher sagen werden, "kann ich mir nicht vorstellen"...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Namelen):
und würde es ein Unterschied machen?


Es würde keinen Unterschied machen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es würde keinen Unterschied machen.


Wie meinst Du das, in der Praxis oder Formell?

Formell sehe ich schon einen Anspruch. Wenn man der TE eine Arbeitsstelle versprochen hat, dann muss man dieses Versprechen auch einhalten.

In der Praxis wird die Einforderung jedoch aussichtslos sein. Erstens weil man ein bedingungsloses Anstellungsversprechen bei Wiedereröffnung nicht wird beweisen können (weil dieses wahrscheinlich auch nie so gegeben wurde, zumindest wäre es absolut unüblich) und zweitens weil man nicht belegen kann das die Nichtanstellung ausschließlich in der Schwangerschaft begründet ist.

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