Schwanger vor der Einstellung

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
steven1604
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwanger vor der Einstellung

Hallo,

kann mir bitte ggf. jemand einen guten Rat geben!?

Meine Freundin ist schwanger und befindet sich aktuell in der Bewerbungsphase. Die Chancen stehen nicht schlecht das sie einen Job findet.

Was ist hierbei zu beachten?
Muss sie die Schwangerschaft beim Vorstellungsgespräch angeben bzw. wie sollte sie sich nach der Einstellung verhalten?

Hoffe auf gute Tips!

Vielen Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, für was für ne Tätigkeit bewirbt sie sich denn?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Auch wenn deine Freundin beim Gespräch nicht sagen muss, dass sie schwanger ist - grundsätzlich halte ich das für nicht so prickelnd, wenn darüber nicht gesprochen wird.
Ich würde es von der anderen Seite angehen, also schon in der Bewerbung schreiben:
...jetzt bin ich schwanger und da entdecke ich ihr Stellenangebot. Ich würde gerne für sie arbeiten.....- zwar werde ich ca. in den Mutterschutz gehen, aber danach stehe ich dann wieder zur Verfügung, um .....
--
also so in der Art - Ehrlichkeit klappt hier vielleicht am besten.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ich bin auch für das verhalten wie von sika0304 beschrieben

selbst wenn sie nichts sagt man hat ja meist noch ne probezeit und bis dahin wird man wahrscheinlich sowieso was sehen

und wäre gut zu wissen für was sie sich den bewerben möchte denn wenn es körberlich anstrengend ist würde ich eh abraten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
steven1604
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Für ne Bürotätigkeit.

Angeben bei der Bewerbung könnte zum Problem werden da zu vermuten ist, dass mehrere mit gleichen Chancen sich beworben haben. Da fällt sie mit sicherhiet raus.

Hab gelesen das der AG berechtigt ist eine Art Gutachten einzufordern. Weis jemand ob das nur Theorie ist oder wird dass so gehandhabt?

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

ich gebe hier meinen vorrednern recht. ich denke sie sollte mit offenen karten spielen. sie wird, wie du ja auch schon gesagt hast, es zwar schwer haben den job zu bekommen, aber es wurde ja auch schon geschrieben, dass die probezeit eine rolle spielt. in der tat, ich denke wenn die firma spitz bekommt das sie schwanger ist, wird sie die probezeit nicht überstehen. des weiteren wird ja auch immer wieder empfohlen, die schwangerschaft gleich nach kenntnisnahme dem AG mitzuteilen. selbst wenn es ein bürojob ist, was ist wenn sie ein paket druckerpapier tragen soll, oder einen tisch von a nach b. ich denke das durch unehrlichkeit das ganze zum scheitern verurteilt ist

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Sie muss die Schwangerschaft nicht angeben (ob sie das verneinen darf, falls sie direkt danach gefragt hat, weiß ich nicht, meine aber ein Urteil gelesen zu haben, wo der AG trotz einer Einstandslüge (bekannte Schwangerschaft bei Nachfrage verneint) die Frau weiterbeschäfigen musste.


Wenn sie eingestellt wird und ihre Schwangerschaft mitteilt, ist auch in der Probezeit keine Kündigung mehr möglich.

Bekommt sie einen befristeten Vertrag (wie heute meist), dann läuft er aber trotzdem wie vereinbart aus. Wegen der Mutterschaft wird er nicht automatisch unbefristet.



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#7
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

>>ich denke wenn die firma spitz bekommt das sie schwanger ist, wird sie die probezeit nicht überstehen<<

Natürlich ist eine Schwangere auch in der Probezeit nicht kündbar. Aus diesem Grund gehen viele Arbeitgeber so vor, dass Sie zunächst einen auf 6 Monate befristeten Vertrag abschließen, der anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht. Tut der AG dies nicht, hat er in diesem Fall Pech gehabt.

Ob sich die Arbeitnehmerin einen Gefallen tut, wenn sie vor Vertragsabschluss die Schwangerschaft verschweigt, muss sie letztlich mit sich selbst ausmachen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

*Ob sich die Arbeitnehmerin einen Gefallen tut, wenn sie vor Vertragsabschluss die Schwangerschaft verschweigt, muss sie letztlich mit sich selbst ausmachen. *

Kurzfristig vielleicht, auf längere Sicht kann das sehr nach hinten losgehen. Ein Bekannter wollte auch eine junge Frau einstellen, aus dem Lebenslauf ging hervor dass sie bei einer Firma angefangen hatte, kurz danach ein Kind bekam und dann nach ihrem Wiedereinstieg schnell wieder entlassen wurde. Bei einem Anruf beim alten AG kam heraus dass sie schon eine ganze Zeit wusste dass sie schwanger war und trotzdem bei der Einstellung nichts gesagt hat. Und da manche AG bei so etwas recht nachtragend sind wurde sie bei erster Gelegenheit wieder rausgeworfen.....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Die Frage stellt sich, in welchem Stadium der Schwangerschaft sie sich befindet und ob sie einen sicheren Beweis für die Schwangerschaft hat (Arzt).

Grundsätzlich muss die Schwangerschaft NICHT angegeben werden und wie es steven1604 schon sagte, wird Ehrlichkeit damit "belohnt", dass der Arbeitgeber sich mit ihr gar nicht weiter beschäftigen wird.

Kündbar ist sie jedenfalls nach der Einstellung nicht, und zwar mindestens bis zum Ende des Mutterschutzes.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Genau aus diesem o. g. Grund werden in vielen Firmen die 1. sechs Monate der Beschäftigung befristet, da eine Kündbarkeit w/Schwangerschaft nicht mehr möglich ist.

So die Probezeit mit anschließender Verlängerung geschlossen wir, ist es kein Problem.

Ein befristeter Vertrag endet automatisch, unabhängig davon ob eine Schwangerschaft vorliegt oder nicht.

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