Schwanger...Kündigung?

14. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)
Schwanger...Kündigung?

hallo,
ich habe nun mal eine frage...
und zwar arbeite ich seit 1.3. bei einer neuen arbeitsstelle, da es mir da aber nicht besonderst gefällt habe ich schon eine neue stelle in ausicht ab dem 14.05. (der vertrag ist auch schon unterschrieben)
nun kam meine schwangerschaft doch etwas überraschend und es sind fragen offen.
wie, bleibe ich jetzt am besten bei meiner jetzigen arbeitsstelle, die ich auch noch nicht gekündigt habe oder wechsel ich trotzdem?
stehe ich unter besonderem kündigungsschutz auch in der Probezeit oder kann ich auch gekündigt werden?
wie sieht es da rechtlich aus?
müssen sie meine stelle dann frei halten und wenn ja wielange?

danke euch schon mal.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Der Mutterschutz gilt auch in der Probezeit.
Nach dem Mutterschutz und gegebenenfalls anschließender Elternzeit hast du Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung, nicht aber auf die Stelle, die du zuvor inne hattest.

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das kommt ganz darauf an!

Ist in der alten Stelle eine Probezeit vereinbart, kann in dieser innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden. Einen Grund bedarf es nicht. Enthält der neue Vertrag auch eine Probezeit gilt das gleiche! Leider hälst du diese Information für dich...

In der Probezeit besteht KEIN besonderer Kündigungsschutz!

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Für Schwangere schon!

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wenn der neue Arbeitsvertrag bereits von beiden Seiten unterzeichnet wurde, dann besteht zum jetzigen Zeitpunkt auch für dieses zukünftige Arbeitsverhältnis der besondere Kündigungsschütz.

Man könnte daher theoretisch die Reaktion des zukünftigen AG austesten und selbst dann sich immer noch für oder gegen die neue Stelle entscheiden. Es kommt dabei sicherlich auf die besonderen Umstände an, z.b. wieviele Beschäftigte hat das Unternehmen.

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#5
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

auf welche stelle habe ich dan anspruch?
ich arbeite in einer kinderkrippe, die neun zweigstellen hat und ich bin einer mit acht beschäftigten.

die neue stelle ist mit weniger beschäftigten, das heisst mit mit mir sind es gerade drei und ich glaube ihr sollte ich es shcnellstmöglich mitteilen das sie evtl.noch schnellen "ersatz" suche kann (war meine traumstelle ;( )

probezeit ist bei beiden stellen vereinbart...jeweils sechs monate und dann gehts in einen unbefristeten vertrag.

also besonderer kündigungsschutz jetzt?
ab wann muss sie mich dann weiter beschäftigen? nach dem mutterschutz oder kann ich auch im anschluss elternzeit nehmen und dann nach einem jahr wieder anfangen?

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
probezeit ist bei beiden stellen vereinbart...jeweils sechs monate und dann gehts in einen unbefristeten vertrag.


Moment. Ist oder sind es unbefristete AV mit einer vereinbarten Probezeit von 6 Monaten oder diese neumodischen auf 6 Monate befristeten Probearbeitsverhältnisse? Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied! Letzter laufen nämlich nach 6 Monaten ohne das es einer Kündigung bedarf aus. Da nützt einem der besondere Kündigungsschutz des MuschG mittelfristig nichts.

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#7
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

ich habe einen unbefristeten vertrag mit sechs monate probezeit.

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0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

Im ersten Vertrag steht:
"das arbeitsverhältnis beginnt am 1.3.2012 und wird unbefristet verlängert. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und bedürfen der schriftform. Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart"

Und im neuen Vertrag steht:
"es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Die Probezeit endet mit Ablauf des 14.november 2012. Während der Probezeit können beide Parteien die arbeitsvereinbarung mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung bedarfsgerecht schriftform."

Soooo, wortwörtlich steht es da...das bedeutet nun??

...…

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

... auch der neue Vertrag ist unbefristet. Anderenfalls hätte das klipp und klar vereinbart gehört.

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#11
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

Das heißt nun?
Kann sie mich kündigen da ich noch in der Probezeit bin und schwanger?

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Kann sie mich kündigen da ich noch in der Probezeit bin und schwanger?



Wer ist "sie"? Wenn Sie so einen ungewöhnlichen Fall mit zwei unterschriebenen Arbeitsverträgen zur Diskussion stellen, dann ist es notwendig die Fragen klar und deutlich zu stellen. Bei dem satz muss man wieder x-mal nachfragen, was eigentlich gemeint ist.

Und das die Kündigung des Arbeitsvertrages von Seiten des AG prinzipiell ausgeschlossen ist, wurde bereits ganz am Anfang klar und deutlich erklärt.

Die Verwirrung entstand nur durch die von Ihnen gewählte Formulierung:

"probezeit ist bei beiden stellen vereinbart...jeweils sechs monate und dann gehts in einen unbefristeten vertrag. "

Das ist jetzt geklärt, beide Verträge sind offensichtlich unbefristet, auch wenn die Klausel im ersten Vertrag arg verunglückt ist:

"das arbeitsverhältnis beginnt am 1.3.2012 und wird unbefristet verlängert."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ginaaa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 30x hilfreich)

Das war nun auf beide stellen bezogen.

Sorry wegen den Missverständnissen, aber ich war noch nie in so einer Situation und bin selber etwas durch den Wind.

Ich wollte zu Ende April den einen Job kündigen und den anderen mitte Mai antreten, was nun aber wohl nicht mehr sinnvoll wäre.

Am Anfang wurde auch erklärt das man gekündigt werden kann wenn es erst in ein unbefristeten Vertrag geht wenn die Probezeit vorbei ist und man nicht schon in einen unbefristeten Vertrag ist, ich konnte es aus meinem Vertrag nicht raus lesen wie das nun genau bei mir ist.

Der erste Vertrag ist nun auch unter alles s... , das Gabe ich schon des oeftern gehört, da sie den Vertrag auf die schnelle gemacht hat.

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