Schwangerschaft , befristeter Vertrag

3. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
tolki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft , befristeter Vertrag

hallo,

ich habe einen befristeten Zwei- Jahresvertrag , der am 31.12.04 zu ende ist.
Ob er verlängert wird ist fraglich.
Nun kommt noch dazu, dass ich in der 12 SSW. bin.
Kann ich nun davon ausgehen, das die den Vertrag so oder so nicht verlängern? Oder habe ich noch eine Chanche das ich eine Vertragsverlängerung bekomme?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo tolki

Ganz einfach: Diese Frage kann nur Ihre Chef beantworten.

Cats

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Oder muss die Zeit (die Zwei Monaten) irgendwie nach hinten verschoben werden, so dass die Mutter nach Geburt midestens für zwei Monaten dann Arbeit hat?

Nein, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Schliesslich spricht ja nichts dagegen, dass die Frau die zwei Monate noch arbeitet.

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#4
 Von 
dieVermailte
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)

habe das gleiche "problem" -
vielleicht hast du mehr glück als ich...

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Ich habe einmal ein Urteil gelesen, dass bei Schwangerschaft ein befristeter Vertrag in einen unbefristeten übergeht, keine Ahnung mehr wo und wann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Eine Befristung steht über der Schwangerschaft. D. H. als Schwangere hast du normalerweise den besonderen Kündigungsschutz, also Probezeit oder "normale Kündigung" können nicht ausgesprochen werden, ebenso Kündigungen in der Elternzeit. Ausnahme ist die von vornherein befristete Anstellung. Diese läuft, sollte nix anderes vereinbart sein, auch während der Schwangerschaft, egal in welcher Woche du bist, aus.

Dies steht so viel ich weiß im TzBfG.

Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Adaya
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Alida, du wirst dich wohl mit der Probezeit vertan haben.
Ein befristeter Vertarg, bleibt auch bei Schwangerschaft befristet. Obe er verlängert wird kann da wirklich nur der Chef beantworten.
Nur in der Probezeit besteht schon der Kündigungsschutz einer Schwangeren

Grüsslis
Petra

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 106x hilfreich)

Mit einem unbefristeten Vertrag soll eine längerfristige Zusammenarbeit vereinbart werden. Der besondere Kündigungsschutz greift hier, um Kündigungen aus Anlass der Schwangerschaft auszuschließen.

Mit einem befristeten Vertrag wird für eine GENAU BESTIMMTE Zeit ein Arbeitsverhältnis geschlossen. Kündigungen (außer außerordentliche) sind bei einem solchen Arbeitsverhältnis von vornherein VÖLLIG ausgeschlossen. Der besondere Kündigungsschutz greift hier nicht, da ja auch gar keine Kündigungen vorgesehen sind.

Eine Frau kann doch nicht durch Schwangerschaft die Umwandlung eines befristeteten AV in ein unbefristetes AV erzwingen.

Und wieso soll der Betrieb nochmal den Vertrag verlängern, wenn du sowieso nicht/kaum arbeiten kannst?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Mit einem befristeten Vertrag wird für eine GENAU BESTIMMTE Zeit ein Arbeitsverhältnis geschlossen. Kündigungen (außer außerordentliche) sind bei einem solchen Arbeitsverhältnis von vornherein VÖLLIG ausgeschlossen.

Wieso denn das?
Wenn ich einen befristeten Vetrag habe, mich aber weiter bewerbe und irgendwo einen unbefristete Vetrag bekomme bzw. bekommen könnte, dann kann ich doch schon vor Ablauf des befr. Vertrages ganz ordentlich kündigen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

@gesil
es kommt auf den Wortlaut des Vertrages an. Manche befristeten Verträge haben diese Klausel, dass man vorher nicht raus kommt, andere haben einen Zusatz, der z. B. lautet: unabhängig von der Befristung kann der Vertrag jederzeit von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen/tariflichen Kündigungsfrist vorher gekündigt werden.

Also solltest du einen befristeten Vertrag haben und ein anderes Angebot bekommen, sieh zu, dass du oben genannte Klausel im Vertrag hast.

Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@MarionH

Es war ein allgemeiner Einwand, ich habe aber zur Zeit tatsächlich einen befristeten (ABM)-Vetrag, der obige Klausel auch enthält.

Allerdings sind ABM-Verträge ja nun wieder ein Fall für sich, da ich dort von heut auf morgen kündigen kann, wenn ich eine Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt finde.

Ich stuzte nur über perons Aussage, eine Kündigung wäre - ausser einer ausserordentlichen - völlig unmöglich. Und das wollte ich nicht so pauschal glauben.

-- Editiert von Gesil am 15.07.2004 17:31:59

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#12
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 106x hilfreich)

Ich stimme natürlich MarionH zu. Wenn der befristete Vertrag eine Kündigungsklausel enthält, dann ist natürlich auch hier eine vorzeitige Beendigung möglich. Insoweit waren meine ersten Ausführungen unvollständig.

Enthält der befristete Vertrag jedoch keine solche Kündigungsklausel, dann kann man nur eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Eine ordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht. Es greift kein Gesetz bzw. keine gesetzlichen Fristen.
Hier bleibe ich bei meiner Aussage.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@peron

Na, nun sind ja alle Unklarheiten beseitigt ;-)

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