Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht:
"Der Vertrag kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung jederzeit gemäß den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt in jedem Fall unberührt. Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als ordentliche Kündigung für den nächstzulässigen Kündigungszeitpunkt."
So, nun bin ich schwanger. Darf ist jetzt trotz Mutterschutzgesetz gekündigt werden?
Danke, sunshineh
Schwangerschaft + fristlose Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
natürlich nicht.
Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als ordentliche Kündigung für den nächstzulässigen Kündigungszeitpunkt.
Soeine floskel ahbe ich noch nie gehört, ob sowas zulässig ist ist unklar.
Ich habe Zweifel, ob so eine Regelung möglich ist. Eine Kündigung zum gegenwärtigen Zeitpunkt dürfte nicht möglich sein, es sei denn, dass die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben sind. Hierfür muss aber die zuständige Behörde ihre Zustimmung erteilen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Formulierung ist in etwas eleganterer Form doch absolut üblich.
Wenn fristlos eben rechtlich nicht zulässig ist, kündigt der Arbeitgeber gleichzeitig fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Ansonsten gilt, was derkleineprinz schreibt bezüglich Kündigung von Schwangeren.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten