Schwangerschaft 2 Teilzeitstellen und Probezeit

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwangerschaft 2 Teilzeitstellen und Probezeit

Hallo!
meine Konstellation ist etwas schwierig, daher würde ich mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Ich arbeite seit 9 Jahren im öffentlichen Dienst mit befristeten Verträgen, derzeit mit Befristung bis 12.2020. Ab Januar bis März 2020 ist geplant, dass ich an meiner derzeitigen Stelle nur noch zu 50% angestellt bin und zu 50% bei einer neuen Stelle bis 12/2020. (Falls es wichtig ist, ich werde dort schon seit Juli 2019 zeitweise angelernt) Ab 01.2021 soll ich dann 100% zu der neuen Stelle wechseln. Nun hat sich in meiner Partnerschaft ein Kinderwunsch entwickelt. Der Zeitpunkt ist wirklich ungünstig, aber da wir beide schon älter sind, möchte ich damit nicht allzu lange warten. Nun ist eine Schwangerschaft natürlich nicht exakt planbar, aber ich würde gerne alle theoretischen Möglichkeiten durchgehen. Speziell interessiert mich, ob der Zeitpunkt der Schwangerschaft erhebliche finanzielle Nachteile mit sich ziehen könnte
1.angenommen beide 50% Veträge sind unterschrieben, ich bin schwanger und die neue Stelle hat aber noch nicht begonnen, ich entbinde aber noch bevor die alte Stelle endet. Mein alter nun nur noch 50% Vetrag läuft dann innerhalb der Elternzeit aus. Aufgrund der Probezeit könnte mich der neue AG rein rechtlich nach 4 Monaten der Entbindung kündigen= beide Verträge enden innerhalb der Elternzeit oder ggf während Mutterschutz
2. angenommen ich bin schwanger, die neue Stelle hat bereits begonnen, ich entbinde aber noch bevor die alte nun 50% Stelle endet. Aufgrund der Probezeit könnte mich der neue AG wieder rein rechtlich nach 4 Monaten der Entbindung kündigen= alte 50% Stelle endet vor Elternzeit/Mutterschutz und neue 50% Stelle endet innerhalb der Elternzeit/Mutterschutz
3. Schwangerschaft nach Probezeit der neuen Stelle, beide Vertäge aber eh nur bis 12.2020 befristet=beide Verträge laufen noch während Schwangerschaft aus
4. Schwangerschaft erst ab 01/2021, ich würde mich zu 100% bei der neuen Stelle befinden. Vertragsdauer zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, daher kann ich nicht sagen, ob der Vetrag noch während Schwangerschaft oder innerhalb der Elternzeit ausläuft oder ob er sogar über meine Elternzeit hinaus läuft. Hier daher nur die Frage: die Probezeit kann bei Wechsel von 50 auf 100% trotz neuem Vertrag nicht erneut angewendet werden, dh ich habe ab 01.01.2021 vollen Kündigungschutz, richtig?

Jetzt habe ich noch 2 Fragen:
1.wie unterscheiden sich die ersten 3 Konstellationen finanziell und 2. um es noch komplizierter zu machen-macht es auch noch einen Unterschied, ob ich mich zu den jeweiligen Zeitpunkten in Mutterschutz oder in Elternzeit befinde?

Jetzt kann man sagen warte doch einfach noch 13 Monate bis du die neue 100% Stelle hast. Ich würde dann eine Schwangerschaft ins Nirwana hinauszögern und das möchte ich nicht. Denn keiner garantiert mir heute, dass die Stelle dann auch planmäßig angeboten werden kann. Dh wenn es ganz schlecht läuft muss ich ab 01/2021 einen komplett neuen Job anfangen und hätte wieder alle Eventualitäten mit Probezeit und Vertragsbefristung. Mal ganz abgesehen davon, dass dann eine dritte Stelle ins Spiel kommt, begleitet von erneutem aufwendigen Anlernen plus, dass eine schnelle Schwangerschaft für beide Seiten unagenehm ist.

Vielen lieben Dank wer bis jetzt gelesen hat. Ich bin für jeden Hinweis, Tip, Ratschlag dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

M-E. hast du nach so langer Zeit mittlerweile ein Anrecht auf Festanstellung. Das wäre wohl die erste zu prüfende Option; lies Irrtum 6 https://www.focus.de/finanzen/praxistipps/befristete-arbeitsvertraege-wann-daraus-eine-feste-anstellung-wird_id_7479689.html

Sobald du schwanger bist und die S mitgeteilt hast, greift der Schutz. Er hebt aber keine Befristung auf, während oder wegen einer Probezeit - sofern die überhaupt noch möglich ist - kann man dir aber nicht kündigen.

Ansonsten sind mir deine Fallunterscheidungen zu viel und zu mühsam - wenn du das alles genau wissen willst, musst du wohl einen RA bemühen.

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#2
 Von 
Fey
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!
Nein da ist alles ok- bei mir greift folgendes "Beliebig viele Befristungen sind sogar möglich, falls eine Stelle durch Drittmittel finanziert wird."

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