Schwangerschaft Beschäftigungsverbot 24std Dienste

30. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
chaosqueen2010
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Schwangerschaft Beschäftigungsverbot 24std Dienste

Hallo!

Wie ist das bei folgendem Job:
24std Dienste (9-9uhr, ausruhen und auch schlafen möglich nicht nur Nachts)
Keine körperlich schwere Arbeit (kein heben oder tragen)
Keine Gefährdung (Röntgen, Narkose, Krankheiten).

Einziger Knackpunkt: 4-5 Tage pro Monat dieser 24std Dienst.
Kann ich freiwillig weiterarbeiten? Es gibt ja in Ausnahmefällen eine Sondergenehmigung.
Da muss ich ja reinschreiben, warum ich diese Arbeit weitermachen will.

Reicht da: Ich mag meinen Job und ich habe die 4-5 Tage trotz den Arbeitszeiten mehr Ruhepausen als zuhause mit 3 Kindern! Ich hab ja keine anstrengende Arbeit und kann das nach 3 schwangerschaften mit anstrengendem dienst im Altenheim gut abschätzen.

Geht das so einfach oder was wollen die lesen?
Das die Gesundheit im Vordergrund steht ist klar. Aber so im Vergleich: Zuhause schleppe ich mehr als 5 kilo Einkauf z.b.

Vielleicht hat jemand nen Tipp?



-- Editiert chaosqueen2010 am 30.10.2014 10:06

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Bedeutung des Begriffs Beschäftigungsverbot sollte eigentlich hinreichend klar sein. Wenn aber jemand unbedingt Schutzvorschriften negieren will – was soll man da machen ?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich freiwillig weiterarbeiten? <hr size=1 noshade>

Können kann man vieles.
Orientieren sollte man sich am Kindeswohl und am Rat des Artztes.

Ich glaube eher nicht, das der "Beschäftigungsverbot" geschriebne hat weil er noch ein paar Buchstaben übrig hatte ...



quote:<hr size=1 noshade>Zuhause schleppe ich mehr als 5 kilo Einkauf z.b. <hr size=1 noshade>

Ein medizinisch indiziertes Beschäftigungsverbot sollte unter Anwendung gesunden Menschenverstandes auch in der Freizeit Berücksichtigung finden.
Wenn man nicht mehr als 5 kg heben soll, dann auch nicht in der Freizeit.



quote:<hr size=1 noshade>Geht das so einfach oder was wollen die lesen? <hr size=1 noshade>

Eventuell ja.
In der Regel wollen die jedoch eher lesen weshalb ein medizinisch Ungebildeter die Meinung eines ausgebildeten Fachmannes negiert.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Meint die Fragtestellerin hier vielleicht ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber ausgesprochen? Weil ja Nachtarbeit nicht erlaubt ist in der Schwangerschaft und er keine anderen Einsatzmöglichkeiten hat?!

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#4
 Von 
chaosqueen2010
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Richtig. Ich rede nicht von medizinischer Seite sondern das durch den Arbeitgeber eigentlich auszusprechende Beschäftigungsverbot.

Was die Medizin betrifft. Nunja, hätte ich mich danach gerichtet hätte ich mein erstes Kind verloren. Hierauf gebe ich also nicht viel, was aber hier nicht zur Diskussion steht.

Es geht mir hier ausschließlich um den Arbeitgeber.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Soweit ich es weiß, darf der AG dich nicht beschäftigen - welche Konsequenzen das hätte, sollte er es gleichwohl tun, weiß ich nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich rede nicht von medizinischer Seite sondern das durch den Arbeitgeber eigentlich auszusprechende Beschäftigungsverbot. <hr size=1 noshade>

Wenn es um die Gesetzliche Freistellung durch den AG geht, dann reicht es natürlich aus, in das Formular rein zuschreiben warum der gesetzliche Schutz nicht notwendig ist.



Wobei ich nicht glaube, das ein AG aufgrund der nicht absehbaren straf- und zivilrechtlichen Risiken tatsächlich so dumm wäre.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
chaosqueen2010
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Es ist echt lustig. Wenn jemand nicht arbeitet oder weniger etc hieß/heisst es immer "du bist schwanger und nicht krank".
Wenn jemand sagt, er ist in der Lage zu arbeiten und übernimmt dies auf eigenes Risiko, dann schreien auch alle.


Ich denke, ich werde mich direkt bei einem Anwalt beraten lassen. Theoretisch habe ich als bereits 3fach!!! Mutter zusätzlich einen 2% Std Job zuhause, aber den muss man machen oder wer gibt da ein BV?

Sehr interessante ansatzweise.

Und wenn es angeblich straf- und zivilrechtliche Konsequenzen hätte, wozu gibt es denn dann die Möglichkeit der Ausnahmen? Indem man diese Ausnahme beantragt geht das Risiko doch auf mich über oder nicht. Wenn nicht, dann ist diese Möglichkeit doch unlogisch

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Theoretisch habe ich als bereits 3fach!!! Mutter zusätzlich einen 2% Std Job zuhause, aber den muss man machen oder wer gibt da ein BV? <hr size=1 noshade>

Idelaerweise der gesunde Menschenverstand und der Partner.



quote:<hr size=1 noshade>Ich denke, ich werde mich direkt bei einem Anwalt beraten lassen. <hr size=1 noshade>

Das könnte man immer noch machen wenn der AG bei der Freistellung bleibt.

Geht aber auch für kleines Geld hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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