Schwangerschaft Beschäftigungsverbot

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
nata8486
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft Beschäftigungsverbot

Hallo,

Ich bin schwanger in der 18. Woche und werde jetzt ab Montag ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Meine Frage bezieht sich auf die Lohnfortzahlung. Ich habe bis einschließlich August 2016 40 Stunden wöchentlich gearbeitet. Bevor ich wusste, dass ich schwanger bin, habe ich mit meinem Chef eine Änderung zum Arbeitsvertrag geschlossen, so dass ich ab September nur noch 26 Stunden die Woche arbeite, dementsprechend auch weniger Gehalt bekomme. Ca. Mitte September habe ich dann meinem Chef über die Schwangerschaft informiert. Soweit ich das sehen kann, muss bei einem Beschäftigungsverbot der Lohn der letzten 3 Monate VOR Schwangerschaft gezahlt werden. Trifft das auch für meinen Fall zu? Ich hatte ja vorher bereits die Reduzierung der Stunden unterschrieben und jetzt auch 2 Monatsgehälter mit dem niedrigerem Lohn bekommen, da ich auch bisher ganz normal arbeiten durfte.

Danke schon einmal für Antworten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JoMeier
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Berechnungsgrundlage bilden die letzten 13 Wochen. Dabei gilt der durchschnittliche Verdienst als Maßgabe. Theoretisch müsste das in ihrem Fall bedeuten, dass die Änderungen mit eingerechnet werden und ein Mittelwert genommen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Ist doch in § 11 Mutterschutzgesetz ganz klar dargestellt. Es gibt verschiedene Alternativen, da muss die Fragestellerin herausfinden, was die richtige hier ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.029 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen