Hallo,
Ich bin schwanger in der 18. Woche und werde jetzt ab Montag ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Meine Frage bezieht sich auf die Lohnfortzahlung. Ich habe bis einschließlich August 2016 40 Stunden wöchentlich gearbeitet. Bevor ich wusste, dass ich schwanger bin, habe ich mit meinem Chef eine Änderung zum Arbeitsvertrag geschlossen, so dass ich ab September nur noch 26 Stunden die Woche arbeite, dementsprechend auch weniger Gehalt bekomme. Ca. Mitte September habe ich dann meinem Chef über die Schwangerschaft informiert. Soweit ich das sehen kann, muss bei einem Beschäftigungsverbot der Lohn der letzten 3 Monate VOR Schwangerschaft gezahlt werden. Trifft das auch für meinen Fall zu? Ich hatte ja vorher bereits die Reduzierung der Stunden unterschrieben und jetzt auch 2 Monatsgehälter mit dem niedrigerem Lohn bekommen, da ich auch bisher ganz normal arbeiten durfte.
Danke schon einmal für Antworten.
Schwangerschaft Beschäftigungsverbot
11. November 2016
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Frage vom 11. November 2016 | 13:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft Beschäftigungsverbot
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#1
Antwort vom 11. November 2016 | 15:16
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 8x hilfreich)
Die Berechnungsgrundlage bilden die letzten 13 Wochen. Dabei gilt der durchschnittliche Verdienst als Maßgabe. Theoretisch müsste das in ihrem Fall bedeuten, dass die Änderungen mit eingerechnet werden und ein Mittelwert genommen wird.
#2
Antwort vom 11. November 2016 | 15:34
Von
Status: Unbeschreiblich (36348 Beiträge, 13540x hilfreich)
Ist doch in § 11
Mutterschutzgesetz ganz klar dargestellt. Es gibt verschiedene Alternativen, da muss die Fragestellerin herausfinden, was die richtige hier ist.
wirdwerden
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