Schwangerschaft bei befristetem Arbeitsvertrag

28. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
akasha
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft bei befristetem Arbeitsvertrag

Ich habe ein 1-jahres-Vertrag am 1.11.07 in enem Krankenhaus als Krankenschwester angefangen. Da nun der Vertrag bald ausläuft habe ich mich bei der PLD um die Verlängerung angefragt und mir wurde soweit die Verlängerung zugesagt. Jetzt läuft mein Vertrag noch genau 3 Monate und ich habe festgestellt das ich ca 5. Woche schwanger bin-war allerdings auch noch nicht beim Gynäkologen. muß ich meinem Arbeitgeber sagen das ich schwanger bin? Kann er mein Vertrag auslaufen lassen? Ab wann muß ich sagen das ich schwanger bin?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Einen Zwang, die Schwangerschaft dem AG mitzuteilen, gibt es nicht. Es handelt sich im Gesetz nur um eine Soll-Bestimmung.

Eine feste Zusage für die Verlängerung eines befristeten Vertrages darf eigentlich nicht alleine aufgrund der Schwangerschaft zurückgenommen werden. Im Regelfall gibt es aber für den AN beweisprobleme, dass es die feste zusage überhaupt gegeben hat, bzw. dass die Schwangerschaft der Grund war, dass der Vertrag verlängert wurde.

Wenn Du die Schwangerschaft erst nach der Unterschrift unter die Vertragsverlängerung mitteilst, dann kann der AG diese nicht mehr zurückziehen.

Allerdings musst Du dann damit rechnen, dass der AG dann später wenig kulant ist, wenn es z.B. um eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit geht oder um eine erneute Beschäftigung nach der Elternzeit.

Da wir Deinen AG und sein Verhalten in vergleichbaren Fällen nicht kennen, musst Du am Ende selbst entscheiden wie Du vorgehst. Bei einer schnellen Meldung der Schwangerschaft sehe ich jedenfalls das Risiko, dass der AG nicht zu seiner Zusage steht, dass der Vertrag verlängert wird.

P.S.: Dir ist hoffentlich bewusst, dass Du Dich 3 Monate vor dem Auslaufen des Vertrages (also bis 31.07.) arbeitssuchend melden musst, wenn Du keine Sperre des Arbeitsamtes riskieren willst. Das solltest Du trotz mündlicher Zusage und auch für den Fall machen, dass Du die Schwangerschaft vorerst dem AG nicht mitteilen willst. Man weiß nie, wie es am Ende genau kommt.

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