Schwangerschaft und Arbeitsvertrag

6. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
lillemore.1
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwangerschaft und Arbeitsvertrag

Hallo,

angenommen, eine Frau hätte ihrem AG eine Schwangerschaft verschwiegen um
eine Vertragsverlängerung nicht zu gefährden, welche rechtlichen Konsequenzen
könnten ihr dann drohen?
Könnte der AG den bereits von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag als ungültig erklären, da der 1. Arbeitstag des neuen Vertages noch in der Zukunft liegt?
Könnte die ANin zum Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages verpflichtet werden?

Zu welchem Zeitpunkt MUSS die Schwangerschaft bekanntgegeben werden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

'Könnte der AG den bereits von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag als ungültig erklären, da der 1. Arbeitstag des neuen Vertages noch in der Zukunft liegt?'

Nein, könnte er nicht, wenn der Vertrag erst mal 'in trockenen Tüchern' ist.

'Könnte die ANin zum Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages verpflichtet werden?'

Nein. Und man sollte sich auch nicht diesbezüglich unter Druck setzen lassen. Denn wenn man sowas unterschrieben hat, ist ein zurück nicht mehr machbar. Theoretisch kann zwar eine Vertragsunterschrift bei Nötigung für nichtig erklärt werden, aber das scheitert in der Realität daran, dass der AG sein unschuldigstes Gesicht aufsetzt und sagt, dass er doch die AN nicht gezwungen hätte.

Nochmal ganz groß und fett: NICHTS UNTERSCHREIBEN!!! (und damit ist jegliches vom AG vorgelegtes Schriftstück gemeint, dass man nicht von einem Anwalt auf seine Unbedenklichkeit hat überprüfen lassen)

'Zu welchem Zeitpunkt MUSS die Schwangerschaft bekanntgegeben werden?'

Ein 'muss' gibts da nicht. Der entsprechende Text im Mutterschutzgesetz spricht ausdrücklich von 'soll'.
Wenn man als Schwangere durch Verschweigen der Schwangerschaft sich oder/und das Kind gefährdet, geht das dann allerdings auf die Kappe der AN. Denn der AG kann natürlich nicht hellsehen und ist nicht verpflichtet auf die AN Rücksicht zu nehmen (siehe Beschäftigungsverbote im Mutterschutzgesetz), wenn er von der Schwangerschaft gar nichts weiß.

MfG

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