ein etwas komplizierter fall:
ich bin im 4. monat schwanger, der AG wurde informiert. nun wird der AG noch im august einen insolvenzantrag stellen. insolvenzgeld habe ich vorsorglich schon beantragt, da das juli-gehalt nicht mehr gezahlt wurde.
ich weiß, dass ich kündigungsschutz genieße und der AG wird auch nicht kündigen. ich arbeite weiter bis zu dem tag, an dem ich kein insolvenzgeld mehr erhalte. (also längstens drei monate). die kündigung muss also vom insolvenzverwalter ausgesprochen werden.
hierzu die erste frage: muss auch in diesem fall die gewerbeaufsicht zustimmen?
2. kann mich der Insolvenzverwalter kündigen wenn mein AG nur eine von 3 GmbH's ist, die sich an der selben Betriebsstätte befinden und deren gesellschaftsrechtliche Situation haargenau die gleiche ist und deren arbeitsfelder sich nicht klar voneinander trennen lassen? (ich und meine kollegen verrichten die arbeit fpr ALLE firmen an der betriebsstätte)
kann er die Gesellschafter zwingen, mich in einer der anderen, nicht insolventen GmbHs unterzubringen bis ich in Baby-Urlaub (Januar 05) gehe? kennt jemand ähnliche fälle? gegen eine kündigung egal von wem werde ich in jedem falle klagen...
mein ziel: ohne kündigung in baby-urlaub und gehalt bekommen
zur not: nur ohne kündigung in baby-urlaub - dann bin ich eh erstmal ne weile weg...
ich hoffe, es war einigermaßen verständlich :-)
DANKE!
Schwangerschaft und Insolvenz des AG
11. August 2004
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Frage vom 11. August 2004 | 14:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft und Insolvenz des AG
#1
Antwort vom 11. August 2004 | 16:43
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 12x hilfreich)
"kann mich der Insolvenzverwalter kündigen wenn mein AG nur eine von 3 GmbH's ist"
Ja, kann er da Du Mitarbeiterin einer der GmbHs hat und alle drei eigenständige GmbHs sind.
Und jetzt?
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