Schwangerschaft und befristeter Arbeitsvertrag

3. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gast I
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Schwangerschaft und befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,

meine freundin hat einen befristeten arbeitsvertrag bis zum 31.12. diesen jahres. nun ist sie in der 5ten woche schwanger. wie lang kann sie diese schwangerschaft vor dem arbeitgeber "verheimlichen", damit der vertrag verlängert wird? falls sie das kind bekommt, will sie nämlich nicht in den mutterschutz, da ich zu hause bleiben würde. es ist davon auszugehen, dass der vertrag erst im dezember verlängert wird. kann der arbeitgeber das beschäftigungsverhältnis auflösen, wenn sie ihm erst nach der verlängerung sagt, dass sie schwanger ist?

vielen dank schonmal für die antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

quote:
wie lang kann sie diese schwangerschaft vor dem arbeitgeber "verheimlichen", damit der vertrag verlängert wird?


Hallo, sie 'soll' die Schwangerschaft mitteilen (ja irgendwo auch zu ihrem Schutz, denn wenn der AG nichts davon weiß, kann sie natürlich auch so lange nicht erwarten die anderen Vorteile des Mutterschutzgesetzes vom AG in Anspruch zu nehmen), das heißt nicht dass sie es auch gleich muss.

quote:
kann der arbeitgeber das beschäftigungsverhältnis auflösen, wenn sie ihm erst nach der verlängerung sagt, dass sie schwanger ist?


Kündigen kann er sie nicht, aber falls danach noch ein befristeter Vertrag anschließt, wird der einfach auslaufen. Da greift kein Kündigungsschutz und das befristete AV wird auch nicht (wie manche fälschlicherweise meinen) durch die Schwangerschaft/Elternzeit unterbrochen.

MfG

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#2
 Von 
Gast I
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,

danke für die Antwort. welche Vorteile des Mutterschutzgesetzes gibt es denn?

mfg

Gast I

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2332x hilfreich)

Das kommt u.a. darauf an in welchem Bereich man arbeit und welche Tätigkeiten man macht und auf die Arbeitszeiten. Am besten googlest du mal nach dem Mutterschutzgesetz und schaust es dir direkt an.

MfG

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48642 Beiträge, 17147x hilfreich)

Außer dem Kündigungsschutz, der aber bei einem befristeten Vertrag sowieso nicht greift, gibt es von bestimmten Bereichen abgesehen, keinen besonderen Schutz während der ersten Zeit der Schwangerschaft.

Ich würde es mir daher abweichend von der meinung von venotis schon überlegen, ob ich die Schwangerschaft dem AG mitteile. Allerdings ist sie im Dezember schon im 5. Monat, wo man die Schwangerschaft auch schon sehen kann.

Daneben bringt eine Verlängerung des Vertrages auch nicht wirklich einen Vorteil, da dieser dann spätestens mit dem Ende der Verlängerung ausläuft.

Wenn der Vertrag verlängert wird oder in einen unbefristeten umgewandelt wird,und der AG erfährt erst im Januar von der Schwangerschaft, dann fühlt er sich wahrscheinlich betrogen, obwohl das Verhalten rechtlich ok wäre.

Welche Auswirkungen so ein Gefühl des AG auf das Arbeitsverhältnis hat, kann nur schwer vorhergesagt werden.

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#5
 Von 
Gast I
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

was das auslösen würde, kann ich auch nicht so richtig sagen. allerdings fällt sie auch "nur" während der gesetzlich vorgeschriebenen fristen aus. sie arbeitet in einem großen unternehmen. ohne schwangerschaft, wäre der vertrag auf jeden fall verlängert worden. nur es dürfte schwierig sein, das nachzuweisen.

mfg

gast I :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48642 Beiträge, 17147x hilfreich)

Wäre der Vertrag verlängert worden oder in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt worden?

falls sie das kind bekommt, will sie nämlich nicht in den mutterschutz
Du meinst wahrscheinlich die Elternzeit. Den Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) muss sie auf jeden Fall nehmen. In den 8 Wochen nach der Geburt besteht sogar ein Beschäftigungsverbot.

Die Entscheidung hier zu treffen ist durchaus schwierig und hängt aus meiner Sicht sehr davon ab, wie Ihr die Reaktion des AG einschätzt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gast I
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ich schätze mal, wenn sie nichts sagt, bekommt sie wieder nen 1 jahresvertrag. dann bleibt abzuwarten, was am 31.12.07 passiert. allerdings würde sie vorher schon wieder arbeiten. der AG bräuchte also keine vertretung einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
carin1309
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 50x hilfreich)

Genau so ist es bei meiner Tochter: Sie hat einen befristeten AV vom 01.01.06 bis 31.12.06. Nun ist sie in der 8. Woche schwanger, der AG wurde informiert. Meine Frage ist: Hat sie ab 01.01.07 Anspruch auf ALG1 und wie sieht es 6 Wochen vor der Geburt (Mutterschaftsurlaub) aus? Oder bekommt sie gleich ALG2 oder erst beim Eintreten des Mutterschaftsurlaubes?

Ich danke euch im voraus.

Gruß Karin.

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"kamadro"

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