Schwangerschaft und noch keine Festanstellung

27. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Shara82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft und noch keine Festanstellung

Hallo,

seit letztes Jahr Juni arbeite ich für eine große ortsansässige Unternehmensgruppe. Normal in dieser Firma ist
die Einstellung und danach drei halbjährige Vertragsverlängerungen und dann die Festanstellung. Letzte Woche habe ich die letzte Verlängerung bekommen und nächstes Jahr am 31. Mai geht es um die Festanstellung.
Ich habe stets meine Vorgaben erreicht und habe mir in der Firma nichts zu schulden kommen lassen. Nun habe ich gestern erfahren, dass ich schwanger bin und bin total verunsichert. Errechneter Entbindungstermin ist der 16.05.13.
Kann die aktuelle Vertragsverlängerung wieder zurückgezogen werden? Wenn Sie nicht zurückgezogen werden kann, läuft der Vertrag normal aus? Habe ich einen Anspruch auf die Festanstellung, dadurch, dass ich schon so lange in der Firma arbeite und es sich ja "nur" um eine Schwangerschaft handelt?

Für Antworten danke ich schonmal.

LG Shara82

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shara82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bevor ich es vergesse:
Die Vertragsverlängerung die ich bekommen habe, beginnt erst ab Ende November. Wurde also vorzeitig ausgestellt. Für den Fall das es wichtig ist.....

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Kann die aktuelle Vertragsverlängerung wieder zurückgezogen werden? ... Die Vertragsverlängerung die ich bekommen habe, beginnt erst ab Ende November. Wurde also vorzeitig ausgestellt. Für den Fall das es wichtig ist.....


Nein die Vereinbarung kann weder zurückgezogen noch gekündigt werden (§ 9 MuschG).

quote:
läuft der Vertrag normal aus?


Das wäre leider grundsätzlich möglich.

quote:
Habe ich einen Anspruch auf die Festanstellung, dadurch, dass ich schon so lange in der Firma arbeite und es sich ja "nur" um eine Schwangerschaft handelt?


Jein, mit Betinung auf nein. Je nach den Umständen des Einzelfalls wäre es denkbar, wenn man nachweisen kann, dass nur wegen der Schwangerschaft der Vertrag nicht verlängert wurde. Als AN diesen Beweis zu führen ist schwer bis unmöglich.

Ist es ein grosser Betrieb, gibt es einen Betriebsrat?

quote:
Normal in dieser Firma ist
die Einstellung und danach drei halbjährige Vertragsverlängerungen und dann die Festanstellung.


Kann man einschätzen und beziffern, wie normal das ist? Wieviel Prozent der befristet eingestellte AN wurden nach 3 Verlängerungen unbefristet übernommen?

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#3
 Von 
Shara82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort. Der Betrieb ist schon relativ groß. Insgesamt gibt es 8 Standorte. Davon sechs in Deutschland und zwei im Ausland. Insgesamt gibt es 4.500 Mitarbeiter. An dem Standort an dem ich arbeite ca. 800 Mitarbeiter. Von diesen 800 Mitarbeitern sind ca. 30% befristet.
Deine Frage was normal ist, kann man nicht so leicht beantworten. Es gibt viele die gar nicht so lange durchhalten oder vorher einen anderen Job finden. Somit können zwar Leute fest eingestellt werden, aber die 30% Befristung steht immer noch. Das Unternehmen wächst rapide und es werden stetig neue Mitarbeiter gesucht. Teilweise werden sogar schon Zeitarbeitsfirmen engagiert um der Auftragslage gerecht zu werden.
Meine Erfahrung seit letztem Jahr gehen allerdings in die Richtung, dass fast jeder der so weit war, die Festanstellung bekommen kann.

Und ja, es gibt einen Betriebsrat. Inwieweit dieser allerdings derzeit ernst zu nehmen ist, ist die nächste Frage. Ein Betriebsratmitglied arbeitet nicht mehr im Unternehmen. Dadurch müsste dieser Betriebsrat eigentlich aufgelöst werden. Leider weigert er sich und somit hat der AG Klage beim Gericht eingeleitet um die Auflösung und eine Neuwahl zu erzwingen.

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#4
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich würde die Chancen auf Verlängerung als eher schlecht beurteilen, egal was der Betriebsrat dazu sagt.

Ein befristeter Vertrag läuft zum gegebenen Datum aus, für eine nicht erfolgende Verlängerung muss der AG keinen Grund angeben, ebenso besteht kein Recht auf Weiterbeschäftigung, selbst wenn am gleichen Tag ein anderer eingestellt würde.

Gruss, Mira

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#5
 Von 
Eisenschädel
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 40x hilfreich)

eine ziemlich ähnliche geschichte hat eine freundin hinter sich gehabt.der ag lies den vertrag einfach auslaufen und sie konnte nichts dagegen tun.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das ist diese blöde "so was kommt von so was" Situation. Wir haben den Mutterschutz/Elternzeit gesetzlich so ausgeweitet, dass es für Frauen im gebährfähigen Alter ausgesprochen schwierig wird, unbefristete Arbeitsverträge zu bekommen. Schutzgesetze werden immer häufiger zu einem Bummerang, d.h. die schützenswerte Person steht deutlich schlechter da als vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Wenn Dein Betrieb mit Dir zufrieden ist, ist da vielleicht "Verhandlungsmasse?" Also, dass Du denen ganz klar sagst, wann Du wieder zur Verfügung stehst, und die Dir vielleicht im Gegenzug ab diesem Zeitpunkt eine Festanstellung bieten?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wir haben den Mutterschutz/Elternzeit gesetzlich so ausgeweitet, dass es für Frauen im gebährfähigen Alter ausgesprochen schwierig wird, unbefristete Arbeitsverträge zu bekommen.


Was ist denn so schlimm am Mutterschutzgesetz und seit wann gibt es Deiner Meinung nach das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft?

Gerade durch die seit 2006 für alle AG verpfichtende U2-Umlage hält sich die Belastung des einzelnen AG doch sehr in Grenzen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es geht nicht um das Kündigungsverbot in der Schwangerschaft. Gerade dieses ist doch aber durch Zeitverträge ausgehebelt worden. Und zwar nicht wegen 6 Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach. Das ist doch kein Problem. Es geht um folgendes: drei Jahre einen Arbeitsplatz frei halten, Wunscharbeitszeiten sind anschliessend zu berücksichtigen, bis zu 50 Tage (bei 3 Kindern, alleinerziehend) Kranktage für Kinder ....All das ist ein gewaltiges unternehmerisches Risiko. Das ist das, was uns Kopfschmerzen bereitet.

Ich habe diese Angelegenheiten anders geregelt. Ich bevorzuge ältere Arbeitnehmerinnen (so ab 45, gerne Wiedereinsteigerinnen). Da sind die Kinder aus dem Gröbsten raus, da sind externe Weiterbildungen möglich, Überstunden kein Problem. Auch ist die Urlaubsplanung unproblematischer, und die Kranktage für Kinder fallen nicht an. Außerdem sind diese Damen nach meiner Erfahrung wesentlich belastbarer, sind selbst nicht sofort krank, wenn man sich mal unwohl fühlt.

Ach ja, ich lehne Zeitarbeitsverträge ab, es sei denn, sie sind projektbezogen. Bei uns gibt es folglich fast nur unbefristete Verträge, so wie es früher üblich war. Altmodisch, aber durchaus sinnvoll, und für mich auch nur so sozial vertretbar. Aber wenn man natürlich meint, die Oldies seien unmodern, junge Hüpfer seien das einzig Wahre, dann muss man wohl mit Zeitverträgen arbeiten.

Tja, denn geht die Schwangere nach der Geburt in Elternzeit. Wie kann man diese Position nur füllen? Richtig mit einem Mitarbeiter mit Zeitvertrag. Eine ganz ungesunde Entwicklung, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

wirdwerden

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 29.10.2012 08:18

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#9
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Wirdwerden, good Post.

Gruß, Mira

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@wirdwerden:
"Es geht um folgendes: drei Jahre einen Arbeitsplatz frei halten, Wunscharbeitszeiten sind anschliessend zu berücksichtigen, bis zu 50 Tage (bei 3 Kindern, alleinerziehend) Kranktage für Kinder ....All das ist ein gewaltiges unternehmerisches Risiko. Das ist das, was uns Kopfschmerzen bereitet."

1. Den Arbeitsplatz kann man bei Abwesenheit einer werdenden Mutter kostenneutral über Springer/AN auf Abruf/Teilzeitkräfte ausfüllen lassen.
2.http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php :
"Wenn das Kind krank ist, drängt sich - je nach Alter des Kindes - die Frage der Betreuung auf. Bei kleineren Kindern und/oder einer schwereren Erkrankung wird die Mutter oder der Vater selbst die Betreuung übernehmen wollen.

In diesen Fällen besteht für ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, sich unbezahlt vom Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Voraussetzung für diese Freistellung nach § 45 SGB V ist, dass:

das Kind noch keine 12 Jahre alt ist,
die Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist,
über die Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird und
im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen kann.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann man sich für jedes Kind unbezahlt bis zu 10 Arbeitstagen im Jahr, als Alleinerziehende 20 Arbeitstage im Jahr freistellen lassen. Bei mehreren Kindern kann man sich für höchstens 25 Arbeitstage, als Alleinerziehende für höchstens 50 Arbeitstage im Jahr unbezahlte Freistellung verlangen."

Unbezahlte Freistellungen schaffen Freiraum für vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten durch den AG.
Wo liegt hier das unternehmerische Risiko?

Vielleicht in der selbstverständlichen Erwartung, dass der Unternehmer in der Lage ist, seine Personaldecke auch mit nicht sterilisierten Frauen oder solchen nach der Menopause angemessen zu planen?

"Tja, denn geht die Schwangere nach der Geburt in Elternzeit. Wie kann man diese Position nur füllen? Richtig mit einem Mitarbeiter mit Zeitvertrag. Eine ganz ungesunde Entwicklung, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber."

An dieser Stelle sicher nicht. Denn genau dafür waren Zeitarbeitnehmer gedacht.



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-- Editiert hamburgerin01 am 31.10.2012 23:30

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@hamburgerin: es geht nicht um Bezahlung. Bei den Kranktagen für die Kinder muss ein anderer den Job mitmachen. Und sei es nur, dass X mal am Telefon gesagt werden muss: "nein Frau Maier ist nicht da. Nein, ich vertrete sie nicht....." Es geht im wesentlichen darum, dass qualifizierte MitarbeiterInnen nicht durch Springer ersetzt werden können, nicht durch Aushilfskräfte. Ist bei uns undenkbar. Bei uns kommt dazu noch beispielsweise eine kosten- und zeitaufwendige Sicherheitsüberprüfung, absolute Zweisprachigkeit, in der Buchhaltung laufen die Mitarbeiter erst nach einem Jahr "rund", weil sowohl das deutsche als auch das amerikanische System (mit amerikanischem Zertifikat)beherrscht werden muss, u.s.w. Ist in international operierenden Firmen so üblich, nicht nur bei uns.

Liebe hamburgerin, vielleicht mal darüber nachdenken, dass auch Frauen inzwischen qualifizierte Tätigkeiten haben, die eben nicht nur durch "Springer" zu füllen sind. Und auf den qualifizierten Plätzen, tja, finde mal einen solchen Spezialisten, der da mit Zeitarbeitsvertrag arbeitet. Gibt es nicht, glaub es mir mal!

Ach ja, 63 % aller Führungspositionen sind bei uns durch Frauen besetzt. Aber keine Angst, Männer, wir arbeiten an Eurer Gleichberechtigung! Und - die Bevorzugung von älteren ArbeitnehmerInnen - dafür gibt es dann sogar ein dickes Lob vom Ministerpräsidenten unseres Landes. So vor einigen Jahren geschehen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 01.11.2012 08:23

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Liebe hamburgerin, vielleicht mal darüber nachdenken, dass auch Frauen inzwischen qualifizierte Tätigkeiten haben,..."

Wow!, da wäre ich selbst nie drauf gekommen.
:party:

-- Editiert hamburgerin01 am 01.11.2012 09:34

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Tja, und gut Ausgebildete sind eben nicht durch Springer zu vertreten.

wirdwerden

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