Hallo,
eigentlich müsste ich mich ja freuen. Ich habe endlich den Arbeitsvertrag für die lang ersehnte Stelle unterschrieben und erfahre dann auch noch dass ich schwanger bin. Bei meiner Einstellung habe ich auf die Frage zur Familienplanung allderdings angegeben, dass ich mir damit noch Zeit lassen möchte.
Wegen der Kündigungsfrist in meinem derzeitigen Arbeitsverhältnis werde ich die neue Stelle jedoch erst in etwa 4 Monaten antreten. Dann bin ich allerdings auch schon im 5. Monat schwanger. Wie ist das nun mit dem neuen Arbeitsverhältnis ? Der Fairness halber würde ich den neuen Arbeitgeber ja schon gerne vor Arbeitsantritt über die Schwangerschaft informieren. Will jedoch auch nicht riskieren, dass ich den neuen Job schon verliere, bevor ich ihn eigentlich richtig hab. Kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag bei Kenntnis der Schwangerschft vor Arbeitsantritt wieder aufheben, oder gilt der Kündigungsschutz auch dann schon ? Oder soll ich bis zu meinem erste Arbeitstag warten. Komme mir dabei aber so unfair vor. Immerhin habe ich aber doch wegen der neuen Stelle bei dem alten Arbeitgeber schon gekündigt.
Die Schwangerschaft beeinträchtigt mich übrigens in keinster Weise, da ich in der Softwareentwicklung tätig bin und sogar von Zuhause aus arbeiten könnte, wenn der AG das genehmigen würde. Nur leider sehen die meisten AG ja Schwangere von vorneherein schon als Behinderung.
Wäre für eure Tipps Dankbar.
Grüße Elfi75
Schwangerschaft vor Arbeitsantritt mitteilen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
hallo - von den Zeiten her ist mir nicht klar :
1. Arbeitsvertrag unterschrieben und erklärt, daß Sie sich mit einer Schwangerschaft noch Zeit lassen.
2. Bestehende Stelle gekündigt.
3. In ca. 4 Monaten werden Sie die neue Stelle besetzen und sind dann im 5. Monat???
Klären Sie doch mal die Frage, wie es mit der Erziehungszeit in der Probezeit ist.
Gruss Vienna
Hallo Vienna,
die Zeiten erklären sich dadurch, dass ich eine Kündigungsfrist bei meinem derzeitigen AG von 3 Monaten zum Quartasende habe. Mitte Februar habe ich den neuen Arbeitsverrtag unterschrieben und auch gleich bei dem alten AG gekündigt. Jetzt habe ich erfahren, dass ich im 1. Monat schwanger bin. Wenn ich zum 01.07.05 bei dem neuen AG anfange bin ich demnach im 05. Monat schwanger.
Die Probezeit wäre bis Ende des Mutterschutzes auch vorbei. Außerdem habe ich ohnehin nicht vor meine Arbeit aufzugeben.
Grüße Elfi75
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
ist eigentlich nicht so kompliziert.
die frage auf einen kinderwunsch oder bestehende schwangerschaft musst du beim einstellungsgespräch nicht wahrheisgemäss beantworten. (auser bei tätigkeiten, die eine gefahr für dich das ungeborene darstellen würden.)
wenn du den arbeitsvertrag unterschreiben hast, ist sicherlich eine probezeit vereinbart. aber in der schwangerschaft hast du kündigungsschutz. von daher ist das für den neuen arbeitgeber zwar ärgerlich, aber unsere gesetze sind nun mal so.
@ catwelatze,
vielen Dank für die erste qualifizierte Antwort.
@ Powerseller,
bervor man jemandem solche Unterstellungen macht, sollte man sich besser informieren.
Es gibt auch andere Gründe für eine ungeplante (nicht ungewollte!) Schwangerschaft als die von dir genannten Unzulänglichkeiten.
Laut Aussage des Arztes hätte ich auf natürlichem Weg gar nicht schwanger werden können. Deshalb ist Verhütung für mich schon seit 10 Jahren kein Thema mehr.
Ich habe meinen potenziellen AG also nicht angelogen!
Bei solchen Teilnehmern verabschiede ich mich aus diesem Forum schneller wieder als ich da war.
ja, das wäre mir sehr recht elfi75 ... frechheit sowas ....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten