Schwangerschaft während/nach Elternzeit

14. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Frusteline
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft während/nach Elternzeit

Hallo!

Bei mir drückt der Schuh, und zwar wegen meines Arbeitsverhältnisses:

Ich befinde mich gerade im 3. Jahr meiner Elternzeit und arbeite nicht. Nun bin ich erneut schwanger (lang erwartetes Wunschkind).
Die Elternzeit endet am 1. Mai 2011. Theoretisch muss ich dann wieder arbeiten, befinde mich zu dem Zeitpunkt aber im 5. Monat meiner Schwangerschaft. Ab Ende Juni beginnt der neue Mutterschutz.

Ich müsste quasi für knapp 2 Monate in meinen alten Beruf, möchte dies jedoch u.a. aus psychischen Gründen nicht.

Das eigentliche Problem ist jedoch die Betreuungszeit meines Sohnes. Ich weiß, dass ich nachmittags arbeiten müsste, und zwar über die Krippenzeit hinaus. Daraus ergeben sich einige Probleme betreffend die Betreuung, aber dies ist nicht Kern meiner Frage.

Also lange Rede, kurzer Sinn:
Welche Möglichkeiten habe ich, um nicht arbeiten gehen zu müssen? Wie sieht es rechtlich aus? Mein Arbeitgeber darf mir (wegen der aktuellen Schwangerschaft) ja nicht kündigen. Was geht noch? Ich weiss nicht, wen ich sonst fragen könnte.

Bitte denkt nicht, ich wäre arbeitsfaul. Ich habe 17 Jahre lang voll gearbeitet, bis unser erstes Kind kam. Mein Mann und ich sind gerade mitten in der Renovierungsphase von Haus und Hof; und für 2 Monate arbeiten zu gehen wäre schlichtweg Quatsch (wobei der zu erwartende Lohn wahrscheinlich gerade einmal die Kinderbetreuungskosten einbringt).

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Nun ja, grundsätzlich weiss ich nicht, wer Deine Arbeitsunwilligkeit finanzieren sollte.

Also, Du kannst kündigen (willst Du den jemals an den Arbeitsplatz zurückkehren, klingt nicht so). Oder, Du lässt Dich krank schreiben. Musst allerdings damit rechnen, dass der Arbeitgeber recherchiert. Oder, Du nimmst unbezahlten Urlaub. Wenn denn der Arbeitgeber mitmacht. Folge: Du musst alle Sozialabgaben selbst tragen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Frusteline
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und danke für Deine Antwort!

An DIESEN Arbeitsplatz möchte ich nicht wieder zurückkehren. Ich habe mir dort 17 Jahre lang Personalreduktion angeguckt. Das übrig gebliebene Team (4 Personen) arbeitet seit Jahren unter Hochdruck und mit Überstunden. Ich weiß nicht, ob ich den Anforderungen der Chefs gerecht werden kann, da dort 120 % verlangt werden.
Wie gesagt würden auch die Vorstellungen meiner Arbeitgeber den Alltag meines Kindes kräftig durcheinander bringen und ich bin froh, dass mein Kind sich in den vergangenen 3 Monaten einigermaßen in die Krippe integriert hat. Ginge ich arbeiten, müsste mein Kind für 2 Monate die Gruppe wechseln, u. U. sogar ganz weg zu einer Tagesmutter und anschl. (ab Aug. 2011) in den Kindergarten. Der Kinderarzt, der die Integrationsschwierigkeiten meines Sohnes kennt, steht nicht zu diesem Hickhack.

Grundsätzlich bin ich arbeitswillig, aber nicht auf Kosten meiner Psyche und meiner Familie.
Krank schreiben lassen möchte ich mich nicht, so ehrlich bin ich dann doch.
Selbst kündigen während der Elternzeit bzw. dem Mutterschutz geht? Dass das Arbeitsamt dann nicht zahlt, weiß ich.
Ich glaube nicht, dass mein AG unbezahlten Urlaub gewähren würden. Dann zahlen sie ja trotzdem die Sozialabgaben.
Über die Möglichkeit der eigenen Kündigung würde ich gern mehr erfahren.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116272 Beiträge, 39237x hilfreich)

quote:
Krank schreiben lassen möchte ich mich nicht, so ehrlich bin ich dann doch.

Wieso? DAS
quote:
Ich müsste quasi für knapp 2 Monate in meinen alten Beruf, möchte dies jedoch u.a. aus psychischen Gründen nicht.

quote:
da dort 120 % verlangt werden.

sollte die Schwangerschaft und das Ungeborene nicht negativ beeinträchtigen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Bei unbezahltem Urlaub fallen, soweit ich weiss, keine Sozialabgaben für den Arbeitgeber an. Mach Dich da mal bei der Krankenkasse schlau.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.01.2011 14:38:47
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

"Krankenkassenrecht" ist nicht mein Gebiet. Deshalb ja mein Rat, sich bei der Krankenkasse schlau zu machen.

wirdwerden

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#7
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,

zwei Monate Überhang ist wirklich doof, aber die Spielregeln sind nun einmal leider so.
Macht das Ganze komplizierter. Da ist wohl Knobeln, Rechnen und gutes Verhandeln gefragt. Kann aber auch schnell zufriedenstellend ausgehen.
Auch müssen möglicherweise bestimmte Fristen und Formalien genau eingehalten werden.
Da ist ein Laienforum vermutlich nicht qualifiziert genug bzw. befugt.
Daher nur ein paar Erfahrungswerte.

Bitte auch nicht verunsichert sein: Denn wenn scheinbar leichtfertig Begriffe wie "Psyche" in unserem Forum in dem Raum geworfen werden wir hier hellhörig.
Das kann auf dem korrekten Weg wirklich nur ein Profi = Arzt befinden.
Sollte da tatsächlich was dran sein, dann ist ein frühzeitiges Beschäftigungsverbot mit Bezug des vollen Gehalts gerechtfertigt. Insofern wäre dann die Sache durch...

Sammeln wir ein paar Puzzleteile in der Hoffnung, dass noch konstruktive Beiträge hinzukommen.

1) (Reihenfolge ohne Gewichtung)
Wir kennen hier gar nicht die Art und Umfang der bisherigen Tätigkeit und auch nicht die Umstände / Entscheidungen in der Firma, die nach 3 Jahren Abwesenheit in die alte Abteilung/Position oder auf einen ganz anderen Posten führt. Gab es schon entsprechende Rückmeldungen der Firma ? Gibt es andere Bereiche wo sowas qualifikations- und kräftemäßig überhaupt denkbar wäre ?

Würde mir wirklich mal das MUschg durchlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf


2)
Eine Überforderung ("120 %") ist eigentlich kaum zu befürchten. Das Mutterschutzgesetz verbietet offensichtlich ungesunde Überlastungen und Überstunden.
Ein angemessenes Tempo vorzulegen ist demnach wohl eher unschädlich.

Was soll den schon passieren ? Schwangere Frauen genießen den wohl härtesten Kündigungsschutz den es gibt. Und das gleich doppelt wenn zusätzlich noch
wieder Elternzeit angemeldet wird. Da müssen schon richtig dicke Böcke wie Straftaten oder Arbeitsverweigerung geschossen werden um eine arbeitgeberseitige Kündigung wirklich über die zuständige Behörde rechtwirksam durchsetzen zu können.

Sollte es Überforderung oder eben Gesundheitsrisiken geben wird auf bis zu 0 Stunden (=Beschäftiungsverbot) reduziert.
Bei Mobbing geben neigen vernünftige clevere Ärzte auch dazu die Frau sechs Wochen krankzuschreiben (=Firma muss zur Strafe solange volles Gehalt bezahlen), bevor letztentlich ein Beschäftigungsverbot erteilt wird und die Solidargemeinschaft aufkommen muss. Und dann ist das auch wieder durch...

3)
Die Variante mit dem unbezahlten Urlaub ist auch nicht uninteressant.
Wenn wirklich Sozialabgaben anfallen sollten, kann es wohl nicht soviel sein, dass man da nicht drüberschauen könnte. Bald darauf gibts ja auch wieder Elterngeld. Ggfs. kommt auch es auch eine Familienmitgliedschaft bei der Krankenkasse des Ehemanns in Betracht. Also meine Krankenkasse war letztens scharf darauf meine schwangere Frau von der Konkurrenz in die eigene Familienversicherung zu locken, obwohl da wegen unbefristeter Familienmanagerin-Anstellung auf Sicht keine neuen Beiträge kommen werden. Also auch mal bei der KK des Gatten nachfragen. Fragen kostet nichts. Wie schon hier empfohlen auch die eigene KK fragen. Die Leute werden für solche Auskünfte ausgebildet und von Dir zumindeste zeitweise bezahlt. In der Regel läuft auch eine KK-Mitgliedschaft automatisch einen Monat nach.

Auf das Elterngeld hätten die zwei Monate Arbeit nach 3 Jahren Pause vermutlich gar keinen positiven Einfluss. Weiss hier jemand zufällig wie diese 3 Jahren davpr berücksichtigt werden ?

Wir hier wissen auch nicht wie die Chefs ticken. Womöglich ist denen eine solche Version auch lieber als für die paar Wochen jemanden mit angezogener Handbremse dort sitzen zu haben. In manchen Branchen wäre sowas total für die Katz. Andererseits gibt es oft auch leichte Tätigkeiten zur Unterstützung.
Mir fallen jetzt keine schlafenden Hunde ein, die geweckt werden könnten. Frühzeitig besprechen hilft da wohl weiter.

4)
Möglicherweise liegen auch die Voraussetzungen für einen Anspruch auf (vorübergehende) Teilzeit vor oder die Firma spielt direkt mit.
Auch beim AG kostet Fragen nichts. Das würde womöglich die Betreuungssituation entspannen. Siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Es gibt auch hierzu etliche Suchergebnisse im Netz.

5)
Normalerweise lässt sich bei Glaubhaftmachen eines wichtigen Grundes bei der AfA, eine ALG-Sperre umgehen oder reduzieren. Eine entsprechende positive Entscheidung der AfA sollte man/frau sich unbedingt schriftlich geben lassen.
Mit einem Mutterpass geht es auch nicht in den üblichen Bewerbungskanon.
Ob nun eine schlechte Betreuungsmöglichkeit dafür als Grund eine Rolle spielt können andere besser beurteilen.
Ist auch die Frage wieviel Geld durch eine Arbeitslosengeldsperre tatsächlich der Haushaltskasse verloren geht. Die Gesetzgeber haben für Arbeitslosigkeit nach langer Elternzeit ohnehin wohl geschlampt. Da wird dann ein fiktives Gehalt zur Bemessung des ALG angesetzt:
http://www.123recht.net/Fiktive-Bemessung-von-Arbeitslosengeld-nach-Elternzeit-__a16656.html

Siehe auch zu wichtigem Grund:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/166.98.html

Wenn ohnehin nicht nach den nächsten 3 Jahren gewünscht wird in der alten Firma wiedereinzusteigen, spielt eine evt. nachlaufende ALG-Sperre für die paar Wochen wohl eh keine Rolle mehr.

Zu Sozialabgaben und unbezahltem Urlaub folgendes ergoogelt:
http://www.arbeitsratgeber.com/unbezahlter-urlaub_0197.html

Gutes Gelingen
M.




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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frusteline
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen!

Ich danke Euch für Eure Antworten, und besonders Dir, M., für Deine Mühe und Ausführlichkeit!
Dein Beitrag hat mir sehr geholten, nicht zuletzt, um mögliche Konsequenzen aufzudecken und ich werde mir das Ganze nun erst einmal durch den Kopf gehen lassen und durchrechnen. Auch meine KK werde ich ansprechen, um dann gezielt auf meine Arbeitgeber zugehen zu können, die sich bei mir bisher noch nicht gemeldet haben.
Bis dann erstmal, melde mich danach nochmals wieder!

Grüße!




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