Hallo liebe Mitglieder,
ich habe leider keinen vergleichbaren Beitrag im Forum gefunden und möchte deshalb mein Problem schildern.
Ich arbeite seit knapp 2 Jahren als Mietenbuchhalterin in einer Wohnungsgenossenschaft. Mein Tätigkeitsbereich ist sehr umfassend und aufwändig. Ich bin verantwortlich für die Sollstellung der Miete für 2500 Wohnunge, das Forderungsmanagement inklusive Klagen und Räumungen, habe täglichen Kundenverkehr, erstelle den Jahresabschluss. Wenn ich ausfalle, würde bei dem Unternehmen die einzige Einnahmequelle erheblich in Gefahr kommen. Ich bin also mit meiner Stelle durchaus ausgelastet.
Meine Kollegin, die für die Betriebskostenabrechnung verantwortlich ist, hat vor kurzem ihre Schwangerschaft verkündet.
Zwischen „Tür und Angel" legte mein Chef fest, ich solle im Selbststudium und durch zusehen bei meiner Kollegin lernen, wie ich ihren Posten während dem Mutterschutz und der Elternzeit übernehmen kann. Entsprechend soll ich auch die BK-Abrechnung im nächsten Jahr erstellen.
Auch diese Kollegin ist Vollzeit beschäftigt, das Aufgabengebiet ist extrem komplex und ein völlig anderes als meines.
Nun meine Frage: Wie würdet Ihr mit dieser Situation umgehen?
Im Gespräch sagte ich erst einmal nicht direkt „Nein". Schließlich muss ich mir erst einmal ein Bild von dem Aufgabenbereich machen. Nach Rücksprache mit meiner Kollegin allein sind wir aber zu dem Schluss gekommen, dass ich unmöglich über ein Jahr lang zwei Vollzeit-Stellen vernünftig bearbeiten kann.
Ich möchte entsprechend noch einmal das Gespräch mit meinem Chef suchen.
Wäre meine Ablehnung der Vertretung eine klassische Arbeitsverweigerung?
Und welche Konsequenzen habe ich zu befürchten, wenn ich ihn bitte, eine Alternative zu suchen, da ich seine Ansprüche nicht erfüllen kann?
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen und Unterstützung !
Victoria
Schwangerschaftsvertretung trotz Vollzeit-Stelle
15. Juni 2023
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Frage vom 15. Juni 2023 | 08:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaftsvertretung trotz Vollzeit-Stelle
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#1
Antwort vom 15. Juni 2023 | 09:01
Von
Status: Unbeschreiblich (124206 Beiträge, 40338x hilfreich)
Man teilt den Arbeitgeber gerichtsfest mit, dass es einem zum einen mangels entsprechendem Wissen nicht möglich ist, diese Aufgaben zu übernehmen.
Zum anderen man auch keine 2 Vollzietstellen ausfüllen kann.
#2
Antwort vom 15. Juni 2023 | 09:36
Von
Status: Weiser (17243 Beiträge, 9507x hilfreich)
ZitatWäre meine Ablehnung der Vertretung eine klassische Arbeitsverweigerung? :
Ja.
Der Inhalt der Arbeit wird halt vom Arbeitgeber vorgegeben. Wenn der möchte, dass Sie sich da einarbeiten und die Vertretung übernehmen, dann müssen Sie das hinnehmen.
Allerdings ist es dann das Problem des Arbeitgebers, wenn dann Arbeit liegen bleibt, z.B. von ihrem bisherigen Aufgabengebiet. Denn zu doppelter Arbeit kann der Arbeitgeber Sie natürlich nicht zwingen.
Aber wenn der Arbeitgeber (beispielsweise) möchte, dass Sie mit 50% die bisherige Tätigkeit weiterführen (und die restliche Arbeit unerledigt bleibt) und mit 50% die Vertretung übernehmen (und dort dann die restliche Arbeit auch liegen bleibt) dann können Sie sich dagegen nicht wehren.
ZitatNun meine Frage: Wie würdet Ihr mit dieser Situation umgehen? :
a) Den Arbeitgeber fragen, wer die unerledigten Arbeiten übernehmen wird, wenn sie die bisherige Tätigkeit, die Sie zu 100% ausgeführt haben nur noch zu 50% ausführen können und wer die übrig bleibenden Arbeiten übernehmen wird, wenn sie die schwangere 100%-Kraft mit 50% vertreten.
b) Den Arbeitgeber fragen, ob er eine Prioritätenliste erstellten kann, welche Arbeiten der beiden Vollzeitstellen Sie zuerst erledigen sollen und welche Arbeiten unerledigt bleiben sollen, weil Sie die Aufgaben von bislang zwei Vollzeitkräften nicht allein erledigen können.
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#3
Antwort vom 15. Juni 2023 | 09:37
Von
Status: Praktikant (595 Beiträge, 195x hilfreich)
ZitatWäre meine Ablehnung der Vertretung eine klassische Arbeitsverweigerung? :
Und welche Konsequenzen habe ich zu befürchten, wenn ich ihn bitte, eine Alternative zu suchen, da ich seine Ansprüche nicht erfüllen kann?
Wenn sie nach ihrer Ausbildung nicht in der Lage und nach der Beschreibung ihres Arbeitsvertrages nicht verpflichtet sind, so eine Arbeit auszuführen, dann ist es keine Arbeitsverweigerung.
Wenn schon grundsätzlich in der Lage wären (z.B. weil es auch Ausbildungsinhalt war) und ihr Arbeitsvertrag auch diese Tätigkeit dem Grunde nach vorsieht, dann schon.
Zu den Konsequenzen läßt sich kaum was sagen, da die näheren Umstände nicht bekannt sind. Wenn sie in der Lage und verpflichtet wären für diese Aufgabe, dann droht ihnen ggf. die Abmahnung und dann eine Kündigung. Wenn Sie ihn um irgendwas bitte, was sollte da die Konsequenz sein? Er kann ja nur nein sage.
Ich halte die Idee, das Gespräch mit ihrem Chef zu suchen, für das sinnvollste. Vielleicht gibt es ja auch unbequeme Aufgaben, die sie bei dieser Gelegenheit los werden könnten? Oder Verbesserungsvorschläge, die die Arbeitsinhalte verringern/verkürzen?
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