Schwarzarbeit - Haftet man für den Ehepartner?

3. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tigermoon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzarbeit - Haftet man für den Ehepartner?

meine frage ist
muss der ehepartner der legal arbeitet und seine steuererklärung macht, dafür "bezahlen" wenn der ehepartner der schwarz arbeitet angezeigt wird?
also der eine ehepartner weiß das der anedre schwarz arbeitet weil er ist ja nciht in der steuererklärung aufgeführt.

also welche auswirkungen kann das rechtlich haben?

Gruß Tiger

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ist zwar Strafrecht, aber wir sind ja flexibel....
Ehepartner haben das Recht, im Strafverfahren die Aussage zu verweigern. Genauso müssen sie Straftaten des Partners nicht den Behörden mitteilen.

Wenn das mal rauskommt und Nachforderungen des Finanzamts auf den Hinterzieher zukommen, dann dürfte das Auswirkungen auf die gemeinsame Kasse haben.


-- Editiert am 03.03.2009 13:57

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#2
 Von 
Tigermoon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

das heißt wenn der schwarzarbeitende angezeigt wird dann muss auch der ehepartner der brav ist auch dafür haften?

wie sieht es aus wenn der ehepartner der schwarzarbeitet schon mal den obulus geleistet hat? ist die strafe dann höher?

-- Editiert am 03.03.2009 14:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, nicht im rechtlichen Sinn haften.
Aber wenn der eine zahlt, dürfte das bei einem Paar, das zusammenlebt, nicht ohne Folgen für den Partner bleiben.

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#4
 Von 
Tigermoon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

die beiden partner leben in scheidung - oder arbeiten zumindest dran :D
wie sieht es aus wenn diese anzeige wärend des scheidungsverfahrens auftaucht?
weißt du da was?

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wiewohl es immer noch kein Arbeitsrecht ist:
Hintergehung der Steuer führt a) zur Nachforderung und b) zu einem Bußgeld. Spätestens jetzt solltest du einen Scheidungsanwalt fragen, ob der 'unschuldige Teil' noch in Regress genommen wird, wenn die Scheidung schon 'in process' ist.

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