Schwarzarbeit - Ist 5 € nicht unter dem Mindestlohn?

9. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb345631-86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzarbeit - Ist 5 € nicht unter dem Mindestlohn?

Hallo,
ich bin Azubi,im 2.Lehrjahr als Elektriker.
Wir Auszubildende sind gezwungen 1x im Monat an einem Samstag zu arbeiten,dies wird mit 5 € pro Stunde Bar ausgezahlt.
Darf das der Arbeitgeber?
Ist 5 € nicht unter dem Mindestlohn?

...

Liebe Grüße,danke für die Antworten

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

nö, es geht auch niedriger.
meine mutter arbeitet für 160€ im ganzen monat täglich 2h.
rechne dir das mal aus...
ich hab viele jahre für 5€ pro h gearbeitet.

aber schwarzarbeit ist schwarzarbeit. und das ist bekanntlich strafbar...du könntest dich dagegen wehren.


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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Natürlich ist das illegal, was Ihr Ausbilder da von Ihnen verlangt.
Wenden Sie sich an den für Azubis Zuständigen in der Handwerkskammer, der kann Ihnen sicher helfen!

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

... und wieder empfehle ich die Seite azubi&azubine.de

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#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Was stört dich daran: das Arbeiten am Samstag, oder das der Lohn in Bar gezahlt wird?

Wäre es dir lieber, wenn die Samstagsarbeit als Überstunde gewertet und am Monatsende mit dem Gehalt ausgezahlt wird? Denn das Arbeiten am Samstag ist ja nicht verboten, und Überstunden kann der Chef auch anordnen.

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#6
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Es ist erst Schwarz wenn der Chef nicht versteuert. Du bist Angestellter der Firma und wenn du für diese Arbeitest ist das für DICH nicht schwarz. Vor allen weil du eine "Ausbildungsvergütung" bekommst und keinen Stundenlohn.

Das dein Chef die 5 Euro nicht als Lohn "verbucht" ist nicht dein Problem.



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#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

5 €/Stunde ist ein guter Netto-Stundenlohn für einen Azubi und selbstverständlich darf Lohn auch bar ausbezahlt werden. Alles andere ist Spekulation.


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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Chef darf keine Überstunden für Azubis anordnen.

Azubi&Azubine.de:

Auszubildende müssen keine Überstunden leisten! Die einzige Ausnahme sind absolute Notfälle! Ein Beispiel: Im Betrieb bricht ein Feuer aus und alle Mitarbeiter versuchen noch möglichst viele Dinge aus dem Feuer zu retten. In diesem Fall kann auch vom Azubi erwartet werden, dass er solange wie möglich hilft.

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#9
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

Lohn darf bar ausgezahlt werden, allerdings muss es beim Finanzamt angegeben und eine Qiuttung für den Barbetrag ausgeschrieben werden.

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#10
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@hamburgerin

Im Eingangsposting steht nichts von Überstunden.


@cocacola

Welche rechtliche Regelung schreibt die Quittung vor?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#11
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

http://www.bildungsxperten.net/bildungschannels/ausbildung/wie-viele-ueberstunden-sind-ok/

Fazit: Ohne das Alter und die tatsächliche Wochenarbeitszeit (inkl. der tatsächlcihen Berufsschulzeit) des TE zu kennen, kann man nicht beurteilen, ob die Samstagsarbeit angeordnet werden darf oder ob sie freiwillig sein muss.

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Schnuckelchen,

Ich gehe hier nicht davon aus, dass der Fragesteller Samstags statt einem Tag von Mo-Fr arbeitet und ihm dieser Teil der Ausbildungsvergütung bar statt aufs Konto ausgezahlt wird.
Aber zugegeben, das ist eine Annahme.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Es könnte genausogut sein, dass der Azubi am Samstag z.B. die ihm durch Berufsschule fehlenden Stunden nachholt und dass die 5 €/h lediglich ein Samstagszuschlag sind.

Ohne weitere Infos des TO kommen wir in dieser Frage nicht weiter.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#14
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

es sollte doch ein nachweis vorhanden sein, damit es kein schwarzgeld ist. selbst wenn es ein samstagszuschlag wäre. ein auszubildender muss nicht extra noch samstags antanzen, denn eine kontrolle könnte hier meinen, es wäre schwarzarbeit, die zusätzlich samstags verrichtet wird. egal, ob das ein auszubildender ist. gerade der samstagarbeitende auszubildende ist doch eine tolle möglichkeit für den lehrmeister.
die praxis und theorie finden immer wochentags statt. der lehrplan sieht nicht vor, dass samstags noch gearbeitet werden muss, es sei denn, der ausbildungsplan gibt das in irgendeiner form her. es ist nicht so wie im krankenhaus, als auszubildende krankenschwester. da steht direkt im ausbildungsvertrag, dass auch am wochenende gearbeitet wird, weil das nun mal die rollende woche ist. aber dafür hat sie 2 tage in der woche frei, und sitzt an den freien tagen nicht in der schule, weil an diesen tagen keine theorie gelehrt wird.



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-- Editiert cocacola123 am 11.07.2012 11:31

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#15
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

... und schon wird aus dem "muss ausgestellt werden" ein "sollte vorhanden sein".

Der Samstag ist für volljährige Auszubildende ein hundsgewöhnlicher möglicher Arbeitstag wie jeder Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag auch.

Ausbildungspläne regeln keine Arbeitstage sondern Ausbildungsinhalte.

Hilfreiche Beiträge sehen anders aus, cocacola.


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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#16
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

schnuckelchen, ich hab das mit der quittung nur so weiter gegeben, wie es ein freund als steuerberater sagt ;) es sollten/MUSS lohnsteuer und krankenkassenbeitrage (berufsgenossenschaft)
= sozialabgaben abgeführt werden.
das man in diesem fall wohl kaum etwas abführen muss, steht nicht zur frage, allerdings muss das gemeldet werden.

und samstag arbeiten ist doch ok, wenn er einen tag in der woche frei bekommt. frag doch mal verdi.de

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-- Editiert cocacola123 am 11.07.2012 19:25

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Schön, dass jetzt wenigstens die Aussage zum Samstag stimmig ist. Zum Rest üben wir noch ein bißl. Liebe Grüße an den "Steuerberater".

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