Schwarzarbeit - Was hätten die Mitarbeiter bei einer Anzeige zu erwarten?

29. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
BadBoy66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzarbeit - Was hätten die Mitarbeiter bei einer Anzeige zu erwarten?

Hallo,
in einem mir bekannten Untermehmen wird nachweislich Schwarzarbeit betrieben. Ich überlege eine anonyme Anzeige gegen den Geschäftsfürher einzureichen. Die Mitarbeiter erhalten dort ohne Arbeitsvertrag weniger als 5 EUR die Stunde und beziehen teilweise noch Bezüge und Leistungen vom Arbeitsamt. Ich kann mir das nicht mehr länger mit anschauen. Es gibt jedoch einen Grund, der mich bisher von einer Anzeige hat absehen lassen. Ich kenne leider einige der Mitarbeiter dort bzw Leute die dort vor einiger Zeit mal gearbeitet haben. Ich möchte diesen eigentlich keinen Schaden zu führen. Ich bin hin und her gerissen. Was hätten die Mitarbeiter bei einer Anzeige zu erwarten? Was haben Mitarbeiter die dort "mal" tätig waren zu erwarten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Menno, wenn Sie gar nichts unternehmen, schaden Sie den ehemaligen Kollegen viel mehr!
Denn dann wird später keine Rente gezahlt, die dem Arbeitsleben entspricht und die Kollegen werden Grundsicherung beziehen, die ist im Endeffekt geringer als AlgII.
Ein Bußgeld dürfte dabei rauskommen. Eine Selbstanzeige könnte dies nochmal erheblich verringern.

P.S, ich habe viele Menschen in einer Suchtklinik beruflich bedingt, kennengelernt, die ganz toll von ihrem Schwarzgeld gelebt haben. Solange sie gesund waren. Die sind jetzt alle Bezieher von AlgII oder Grundsicherung. Das schöne Leben hat sich nicht gerechnet.....

-- Editiert hamburgerin01 am 29.01.2013 21:41

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Für Schwarzarbeit ist meines Wissens der Zoll zuständig, auch ein Hinweis ans Finanzamt käme in Betracht. Kann sogar anonym sein.

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#3
 Von 
BadBoy66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wer dafür verantwortlich ist weiß ich ja. meine frage war aber, mit welchen konsequenzen müssen die mitarbeiter rechnen und die, die dort mal gearbeitet haben...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, mit der Aufforderung, die Sozialbeiträge für die letzten 4 Monate nachzuzahlen, mit einer Rückforderung der von dem Job-Center gezahlten Beträgen, sofern der Job nicht in die Berechnung einfließ. Mit Nachforderungen vom Finanzamt, mit eventueller Korrektur von Unterhaltszahlungen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 30.01.2013 11:36

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