Hab ne frage zum thema schwarzarbeit
person x arbeitet auf 400€ basis aber er bekommt nicht 400€ sonder 1100€ schwarz und nicht versteuert+die versteuerten 400€,und bekommt miete vom arbeitsamt gezahlt,ist das eine straftat???wo kann man dies melden(welche behörde ist dafür zuständig)
-- Editiert am 04.01.2010 10:16
Schwarzarbeit bei 400€ Job?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bis zu € 4.800,- darf man jährlich als Mini-Jobber verdienen. Wann diese ausgezahlt werden, ist nicht festgelegt. Wenn also jemand in einem Monat € 1.000,- erhält, muss dies noch nicht Schwarzarbeit sein.
Solltest Du den Verdacht haben, dass es sich irgendwo um Schwarzarbeit handelt, melde dich beim Zoll, die haben die Schwarzarbeiterkontrolle unter sich.
Das nicht zahlen von Sozialversicherungsbeiträgen ist auf jeden Fall eine Straftat. Alle Betriebe werden darauf alle 4 Jahre geprüft (also ob sie ordnungsgemäss gezahlt haben). Hier macht sich der Arbeitgeber strafbar.
Bezüglich der Miete: wenn Person X gegenüber Behörden unwahre oder nicht korrekte Auskünfte gibt, dann macht er sich strafbar - auf gut deutsch "Sozialhilfebetrug". Dann ist als Ansprechpartner sicher die ARGE zu nennen. Diese erhalten oft von Außenstehende Hinweise, wenn es dort "etwas gibt", dies wird dann ggf. überprüft.
-- Editiert am 04.01.2010 10:25
Danke für die schnelle antwort
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... wobei die strafe eine sache ist - die andere ist, dass behörden dazu neigen, überzahlte beträge rigoros zurück zu fordern.
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