Schweigepflicht gebrochen (?)

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
themelodyaddict
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Schweigepflicht gebrochen (?)

Hallo Alle, ich habe zunächst ein Problem, also: ich habe zeitweilig in einer Firma gearbeitet, wo es mir aber ziemlich schlimm ging. Das war eine Zeitfirma wo ich für den Kontakt zwischen dem Büro und die Zeitarbeiter zuständig war. Die Arbeitsatmosphäre war aber schlecht, ich hatte ständig den Eindruck der Chef hat sich um die Mitarbeiter nicht richtig gekümmert und letztendlich habe ich gekündigt. Meine Kündigungsfrist läuft immer noch. Als ich das letzte mal mit einem der schon ehemaligen Mitarbeiter am Telefon gesprochen habe, wollte er unbedingt die Telefonnummer zum Chef bekommen (die habe ich nicht gegeben, weil sie als privat bei uns gilt - nur im Büro wird sie weitergegeben). Bei manchen Fragen konnte ich dem Mann gar keine Antwort geben, habe ihn ans Büro weitergeleitet. Letztendlich habe ich - ganz unüberlegt, muss ich sagen - gesagt, dass ich auch gekündigt habe.
Jetzt ist meine Frage, habe ich die Schweigepflicht durch diese Angabe, dass ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt habe, gebrochen? Was droht dafür?
Liebe Grüße.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von themelodyaddict):
Jetzt ist meine Frage, habe ich die Schweigepflicht durch diese Angabe, dass ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt habe, gebrochen?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Ebenfass: Nö,
Über eigene Belange kann man immer sprechen. Nur über dienstliche eben nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
themelodyaddict
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nur über dienstliche eben nicht.


Ja, die Sache hat sich aber im dienstlichen Kontext abgespielt.
Ich habe mit einem mir untergeordneten Mitarbeiter gesprochen (ich bin Büro- bzw. Verwaltungsmitarbeiter, er war von uns angestellt). Jetzt kann er auf jeden Fall Vermutungen haben, dass er nicht der einzelne Fall war, der schlecht behandelt worden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... für das, was einer vermutet, bist du nicht verantwortlich.

1x Hilfreiche Antwort

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