Schwerbehinderung Vertragsende

8. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Parabutus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerbehinderung Vertragsende

Guten Tag zusammen.

Ich stehe jetzt vor einem Problem, welches ich aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht alleine abschließen kann.
Ich habe noch bis zum 31.12.2012 einen befristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst für eine halbe Stelle.
Da ich gesundheitlich eingeschränkt bin (seit mehr als 10 Jahren) war ich wegen dieser Vermittlungshemmnisse langzeitarbeitslos. Bis dann im Februar 2008 die damalig zuständige ARGE mir einen MAE-Job im öffentlichen Dienst beschaffte, damit ich meine "Arbeitswilligkeit " unter Beweis stellen konnte!
Während dieser Zeit habe ich mir eine Stelle erarbeitet und es wurde mir ab Anfang 2009 bis Ende 2010 ein Vertrag über eine halbe Stelle ermöglicht, welche von der ARGE gefördert wurde. Nach Ablauf dieses ersten Vertrages bekam ich erneut einen auf zwei Jahre begrenzten Vertrag, welcher am 31. 12. ausläuft. Da ich mit Kenntnis dieser Tatsache nach einer Lösung gesucht habe und auch das jetzige Jobcenter involviert wurde, riet man mir zum ersten Mal(!) einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, da ich doch mindestens einen GdS von 50 % hätte,
und man dann eventuell etwas für mich tun könne. Bis dahin muß ich wieder als Bittsteller zum Jobcenter.
Meine Frage lautet jetzt: Die Behinderung besteht seit über zehn Jahren, war also schon vor Abschluss des befristeten Vertrages vorhanden. Ich weiß,das ein Kündigungsschutz mit Antragstellung wirksam wird.Nur wie ist es mit befristeten Verträgen?
Ich wäre für Hinweise zur Lösung, oder einer möglichen Richtung dankbar.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Naja, eine festgestellte Behinderung wird aus einem befristeten keinen unbefristeten Vertrag machen können.
Bei einer Behinderung kommt im Fall einer beabsichtigten Kündigung als Erschwernis für den AG das Integrationsamt ins Spiel. (Unmöglich ist die Kündigung eines MA mit Behinderung keineswegs). Befristung aber ist eben dadurch gekennzeichnet, dass es keiner Kündigung bedarf, wenn der AG den MA nicht halten will.

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#2
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

was ist GDS?

Ich kenne nur einen GDB (Grad der Behinderung).

Das Arbeitsamt kann nicht entscheiden wie viel man an GDB bekommt.

Dieses entscheidet das Versorgungsamt. Klick

Das hilft dir im Moment allerdings auch nicht weiter weil die Versorgungsämter lange Bearbeitungszeiten der Anträge haben.

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"Jürgen"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Befristete Verträge bleiben immer befristete Verträge. Ob der Betroffene behindert ist oder nicht.

wirdwerden

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#4
 Von 
Punkte_im_Deckel
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat: "Ich weiß,das ein Kündigungsschutz mit Antragstellung wirksam wird."

Diese Aussage ist definitiv falsch! Der Kündigungsschutz fängt erst drei Wochen nach Antragsstellung und aktiver Mithilfe des Antragsstellers an!
Es gibt diesen Kündigungsschutz mit Antragsstellung nicht mehr.

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