Schwerbehinderung bei Bewerbung angeben? und wann?

25. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marcos
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 11x hilfreich)
Schwerbehinderung bei Bewerbung angeben? und wann?

Hallo,

ich habe schon ein bisschen gegoogelt gehabt und viele Meinungen gefunden. Jedoch sind mir die Meinungen hier ein bisschen wichtiger, da ich weis das sich hier viele Leute aufhalten die richtig Ahnung haben.

Also sollte man die Schwerbehinderung schon bei der schriftlichen Bewerbung angeben? Kann einem natürlich alles gleich verbauen, aber bei einigen Firmen die genau solche Leute noch für die Quote z.B. suchen auch einen durch das Raster fallen lassen. Bzw. bei Fernbewerbungen könnte man dann oftmals umsonst den Tag unterwegs gewesen sein, wenn man beim Gespräch die Behinderung erwähnt.

Es handelt sich hier um eine 50% Schwerbehinderung die jedoch nicht sichtbar ist und beim richtigen Bürojob und ähnliches auch quasi gar nicht zu einer Minderung der Arbeitsleistung führt, bzw. selten, aber wer von den Nichtbehinderten hat nicht auch mal Kopfschmerzen und keinen so guten Tag?

Soweit ich erfahren habe ist es wohl ein Kündigungsgrund, wenn man die Behinderung komplett verschweigen würde. Gibt es auch Richtlinien ob man diese schon in der schriftlichen Bewerbung angeben MUSS?

Danke schon mal für Euren Rat.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Markos, ich denk schon, dass Du in Deinem eigenen Interesse die Schwerbehinderung angeben solltest, denn spätestens bei einem Vorstellungsgespräch käme diese Frage und dann war bis dahin alle Freude und Aufregung dahin. Der zukünftige AG hat ja auch durchaus ein Interesse an SB, denn dadurch entstehen ihm u.a. finanzielle Vorteile ( Ausgleichsabgabe entfällt), auch außerhalb der Kündigungsproblematik.

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#2
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Was für eine Schwerbehinderung hast du wenn ich Fragen darf?
Ich habe meine 50% wegen MS und gebe es zum Beispiel nicht an.
Nun ist das aber auch eine Sache für sich, noch habe ich keinen schwerbehindertenausweiß beantragt da ich mit dem meine Chancen auf neuen Job fast gen 0 senke.

Generell gilt aber bei Behörden angeben da diese Schwerbehinderte bevorzugen müssen.

Laut meinen Arzt muß ich das nicht angeben.
Schwerbehindertenausweiß mußt du auch nur sagen wenn danach gefragt wird (zumindestens ist die Situation bei mir so)

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"*del*: User deleted by stuffed Error."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcos
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 11x hilfreich)

Also einen Ausweis habe ich schon länger, ich ging davon aus, das man dies spätestens erwähnen muss, beim Vorstellungsgespräch.

Ich hatte auch sehr lange gezaudert ob ich mir die Schwerbehinderung quasi attestieren lasse und mir so einen Ausweis hole, habs letztendlich aber doch getan, schon alleine, damit einem das Arbeitsamt nicht irgendwas aufbrummen kann, was wirklich nicht gehen würde.

Bei mir ist es auch nicht eine Krankheit, sondern viele "kleinere" Leiden, die Zusammen aber 50 ergeben. (Magen, Nervenschmerzen, Migräne, Wirbelsäule)
Wie schon gesagt, wenn ich einen Job in meinem Tätigkeitsbereich bekomme, ist da eigentlich nichts großartiges an Einschränkungen zu merken, die Tabletten die ich nehme helfen wirklich gut. Irgendwelche Leiden hat ja quasi jeder heutzutage ob nun mit oder ohne Schein.

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Ok, wie ich schon sagte gab mein Arzt mir die Info das der Außweis erst erwähnt werden muß wenn der Chef danach fragt.
Wenn du den extra Urlaub und Überstundenverweigerung haben willst mußt du das aber recht schnell sagen imo.
Mal schauen wann ich ihn beantrage, wenn das Arbeitsamt versucht mir was aufzubrummen garantiert aber damit schieße ich mir für vieles gleich die Chance weg.

Halt bei Bewerbung an Behörde immer angeben da bevorzugte Behandlung dadurch.

Naja, noch kann ich zum Glück alles muß mich nur von Streß und kleinigkeiten fernhalten.


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"*del*: User deleted by stuffed Error."

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Eine Kollegin von mir wurde mit Kußhand eingestellt, weil sie schwerbehindert ist. Der Verein, in dem ich angestellt bin, war dankbar um die finanzielle Erleichterung, da er weniger Gebühren zahlen mußte, weil zu wenig "Behinderte"eingestellt sind.

Ich denke, es hängt wirklich sehr vom Bereich ab, in dem man eine Anstellung sucht, wie delayar schon schrieb, bei Behörden und bei Vereinen hat man eine gute Chance.

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#6
 Von 
reality
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Eine Schwerbehinderung muss nur angegeben werden, wenn danach gefragt wird. (Ausnahme: wenn die Tätigkeit wegen der Schwerbehinderung gar nicht erst ausgeübt werden kann.) Und genau das würde ich auch tun. Vorher - und zwar schon in der Bewerbung! - würde ich eine Schwerbehinderung angeben, wenn in der Stellenanzeige explizit erwähnt wird, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt werden. Übrigens: wer keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, gilt auch nicht als schwerbehindert im Sinne des Gesetzes, es sei denn, er hat einen Antrag auf Gleichstellung gestellt und bewilligt bekommen. Will heißen: kein Ausweis (respektive keine Gleichstellung) = kein Sonderurlaub, kein Kündigungsschutz und keine finanzielle Entlastung für den Arbeitgeber!

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reality
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Eine Schwerbehinderung muss nur angegeben werden, wenn danach gefragt wird. (Ausnahme: wenn die Tätigkeit wegen der Schwerbehinderung gar nicht erst ausgeübt werden kann.) Und genau das würde ich auch tun. Vorher - und zwar schon in der Bewerbung! - würde ich eine Schwerbehinderung angeben, wenn in der Stellenanzeige explizit erwähnt wird, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt werden. Übrigens: wer keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, gilt auch nicht als schwerbehindert im Sinne des Gesetzes, es sei denn, er hat einen Antrag auf Gleichstellung gestellt und bewilligt bekommen. Will heißen: kein Ausweis (respektive keine Gleichstellung) = kein Sonderurlaub, kein Kündigungsschutz und keine finanzielle Entlastung für den Arbeitgeber!

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#8
 Von 
fb272348-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ACHTUNG:

Es ist ratsam die Behinderung und den Grad der Behinderung anzugeben, am besten im Lebenslauf und im Anschreiben sowie gegebenenfalls als Notiz im Personalfragebogen angeben.

Hier ein Beispiel für einen Absatz im Bewerbungstext:

"Ich suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung in einen Unternehmen, wo ich mein Wissen und meine schnelle flexible Lernfähigkeit in einen für Schwerbehinderten gerechten Arbeitsplatz einsetzen kann."

Rechtlich langt dieses alleine mündlich, doch da fehlt die Beweiskraft ob Sie als AN dieses den AG wirklich gesagt haben oder verschwiegen haben. Den der AG kann den Schwerbehinderten fristlos ohne Entschädigung entlassen wenn er seine Behinderung die ihm vor der Einstellung bekannt war verschwiegen hat.

Also aus rechtlicher Sicht immer besser Angeben und schön ausschmücken, man muss es ja nicht Fett mit Neon-Marker ankreiden aber zumindest beiläufig erwähnen. Genauso im Lebenslauf zwischen den Persönlichen Daten einbringen.

Auch hier ein Beispiel:

Geburtsdatum: 25.10.1955
Geburtsort: Frankfurt am Main
Familienstand: verheiratet, 2 erwachsene Kinder
Schwerbehinderung: sechzig Prozent
Staatsangehörigkeit: deutsch
Konfession: evangelisch
Führerschein: Klasse 3,4,5

Zu den Nutzer mit diesen Beitrag:

"Laut meinen Arzt muß ich das nicht angeben.
Schwerbehindertenausweiß mußt du auch nur sagen wenn danach gefragt wird (zumindestens ist die Situation bei mir so)"

möchte ich sagen das es ein Urteil im Arbeitsrecht gibt, wonach selbst wenn die Behinderung die ausübung der Arbeitstelle nicht beeinträchtigt der Arbeitgeber fristlos kündigen kann. Ärzte sind halt keine Juristen.

-- Editiert am 12.01.2011 19:34

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb272348-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ich vergessen habe, sollte die Behinderung während einer laufenden Beschäftigung entdeckt werden, nicht zögern und sofort nach erhalt des Schwerbehinderten Ausweises eine Kopie an die Personalabteilung mit der Bitte zur Beilegung in die Personal Akte und zur Kenntnisnahme einsenden (auch hier am besten per Post mit Einschreiben – Beleg aufbewahren). Den dadurch genießt man zum einen einen besseren Kündigungsschutz zum andren können Arbeitsamt, Versorgungsamt und Intergrationsamt sowie die Rentenversicherung einen später keinen Strick draus ziehen. Diese können Eigenverantwortung an weiteren Leiden vorwerfen sowie verschuldhafte Arbeitslosigkeit da man den Arbeitgeber nicht informiert hat einen Schwerbehinderten freundlichen Arbeitsplatz zu erhalten und den verbesserten Kündigungsschutz nicht genutzt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der Thread ist von 2004!

quote:
"Laut meinen Arzt muß ich das nicht angeben.
Schwerbehindertenausweiß mußt du auch nur sagen wenn danach gefragt wird (zumindestens ist die Situation bei mir so)"

möchte ich sagen das es ein Urteil im Arbeitsrecht gibt, wonach selbst wenn die Behinderung die ausübung der Arbeitstelle nicht beeinträchtigt der Arbeitgeber fristlos kündigen kann.


Auch wenn Sie die Ausführung kritisieren, es gibt an der Aussage eigentlich nichts auszusetzen.
Man muss die Behinderung nicht von sich aus zur Sprache bringen und schon gar nicht im Lebenslauf erwähnen.
Nur wenn der AG im Bewerbungsgespräch explizit darauf anspricht, muss man antworten.

Ich habe schon von Leuten gehört, die irgendwann die Schwerbehinderng nicht mehr im Bewerbungsschreiben angegeben haben, weil noch nicht mal Einladungen zum Bewerbungsgespräch kamen.

In vielen AG-Köpfen steckt auch der falsche Mythos: einen Schwerbehinderten kannst du niemals kündigen. Deshalb wird lieber die Abgabe gezahlt.


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""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb272348-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, klar ist der text arg alt, doch wenn du recht gelesen hast siehst du das ich das so nur empfohlen habe, niemand muss sich dran halten, ich finde das im aller bösesten Fall ein Anschreiben in der Akte verloren gehen kann somit ist dieses besser immer auf allen Dokumenten anzubringen.

Nur leider kann der AG wegen arglistiger Täuschung den Arbeitsvertrag anfechten, wenn er keine Kenntnis hierzu hatte. Das der AG dieses vorab fragen muss, halte ich für ein Gerücht, wenn bei jemanden die Behinderung nicht zu sehen ist z.B. bei einer Bürokraft, die dann spezielle Büroeinrichtung benötigt um deren arbeit zu verrichten, denke ich das der AG den Vertrag anfechten kann da der AN sehr wohl auf solche Besonderheiten hinweisen müsste, dieses sogar vor deren Einstellung. Hierzu wird der AG ja noch finanziell unterstützt so das AN die Schwerbehindert sind eine Chance aufs Berufsleben erhalten. Der Ratschlag hier ist einer wie man sich so gut wie es geht rechtlich schützen könnte. Den es kann alles glatt laufen aber es kann auch schief gehen und da halte ich es für ein Gerücht das man den AG nicht informieren müsste.

Zum Glück gibt es mittlerweile Feldversuche dieses im einklang zu bekommen, in Zukunft soll eine Abteilung nur damit beschäftigt werden Bewerbungen Neutral schwarz zu markieren, d.h. Alter, Geschlecht, Herkunft und Behinderung herauszunehmen und die Bewerbung mit Nummern statt lesbaren Namen in die Personalabteilung weiterleiten.

Aber egal wie jeder muss es für sich entscheiden, ich habe darauf nur geantwortet weil ich die volle rechtliche bandbreite hier für andre Leser aufebenen wollte.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
ich finde das im aller bösesten Fall ein Anschreiben in der Akte verloren gehen kann somit ist dieses besser immer auf allen Dokumenten anzubringen.


Was soll man auf alle Dokumente draufschreiben - dass man Schwerbehindert ist?


quote:
Nur leider kann der AG wegen arglistiger Täuschung den Arbeitsvertrag anfechten, wenn er keine Kenntnis hierzu hatte.

Der Ratschlag hier ist einer wie man sich so gut wie es geht rechtlich schützen könnte. Den es kann alles glatt laufen aber es kann auch schief gehen und da halte ich es für ein Gerücht das man den AG nicht informieren müsste.


Meiner Meinung nach ist diese Sichtweise völlig abwegig. Haben Sie eine Rechsgrundlage dafür?



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#13
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

@ fb

Ich wusste bisher gar nicht, dass ein Schwerbehinderter sich solch einer Gefahr aussetzt, wenn er sich irgendwo bewirbt.

Kannst du mal ein Urteil verlinken, in dem eine fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten als wirksam durchging, weil dieser bei einem Job, für den seine Behinderung irrelevant war, nicht von sich aus seine Behinderung offengelegt hat?

Das würde mich interessieren.

@ 1000kleinesachen

quote:
Was soll man auf alle Dokumente draufschreiben - dass man Schwerbehindert ist?


Zumindest ist ein Szenario denkbar, bei dem das vielleicht sogar Sinn machen würde (ganz so übertreiben sollte man natürlich nicht). Und zwar wenn man von Anfang an vorhat, sich bei Ablehnung der Bewwerbung Schadenerstz gemäß AGG zu erstreiten. :party:


Gruß
AZ

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-- Editiert am 12.01.2011 23:47

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
jg16341
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann Dir nur den Rat geben, daß Du dir mal den Ratgeber für Menschen mit Behinderung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales besorgst.

Dieser ist eigendlich bei jedem Arbeitsamt kostenfrei erhältlich......

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