Schwerbehinderung - steigt durch die Schwerbehinderung meine Chance auf eine Übernahme?

17. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Froschkönigin
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)
Schwerbehinderung - steigt durch die Schwerbehinderung meine Chance auf eine Übernahme?

Hallo ihr Lieben,

ich hab folgende Frage..
Ich bin momentan in der Ausbildung, habe diese bis vor kurzem für ein halbes Jahr unterbrochen. Ich hatte Krebs, weshalb ich jetzt auch zu 100 % schwerbeschädigt bin.
Was ich jetzt fragen wollte ist, steigt durch die Schwerbehinderung meine Chance auf eine Übernahme oder vielleicht genau im Gegenteil, ist die Gefahr, dass ich "abgestoßen werde" eher größer?

Danke im Voraus, wer mir helfen kann. :)

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

--- das ist nicht einfach zu sagen: zwar heißt es in stellenausschreibungen alltenthalben, dass schwerbehinderte bei gleicher qualifikation bevorzugt würden, doch die realität hält dem nicht immer stand. 'schwerbehindert' erschreckt oft die leute und ruft bilder von minderleistung, erhöhte anzahl von krankheitstagen, schwieriger kündigung usf. auf - obgleich das oft gar nicht stimmt.

wenn man dir die beeinträchtigung nicht unbedingt ansieht, solltest du das m.e. nicht 'auf dem tablett' vor dir her tragen - du kannst die mitteilung immer noch einreichen, wenn du die anstellung hast.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

von einer Schwerbehinderung hat man den AG zu informieren, ansonsten kann man sich später auch nicht mehr darauf berufen.
Die eigentliche Ausgangsfrage ist schwer zu beantworten. Eigentlich muß jeder AG 5% Schwerbehinderte beschäftigen, aber viele zahlen halt lieber die Ausgleichsabgabe.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

von einer Schwerbehinderung hat man den AG zu informieren, ansonsten kann man sich später auch nicht mehr darauf berufen.

Das ist falsch, woraus soll sich das ergeben. Nur dann analog zur Mutterschutz musss man es bei der Kündigung mitteilen, weil eine Zustimmung des InA erforderlich ist.

Eigentlich muß jeder AG 5% Schwerbehinderte beschäftigen, aber viele zahlen halt lieber die Ausgleichsabgabe.

Dies beinhaltet kein subjektives Recht des bewerbers.

Das ganze ist eher negativ, allerdings denke ich dass bei krebs die behinderung befristet erteilt wurde ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, ich würde sagen, die Behinderung verringert eher die Chance. Allerdings müsste man auch wissen, was du für ne Ausbildung machst und wie gut du ansonsten bist (jetzt mal unahängig davon, dass du vermutlich durch die Fehlzeiten ne Menge Stoff verpasst hast).

Nur mal als Beispiel: Für ne reine Bürotätigkeit spielt die körperliche (und auch psychische) Belastung ja nicht so ne Rolle als wenn du Krankenschwester wirst und a) ne körperlich belastendere Arbeit hast und b) ständig mit Krankheit (und sich daraus ergebenden Leid) konfrontiert bist.

Aber auch schlechte Leistungen in der Ausbildung werden aus einem behinderten Azubi keinen 'geeigneten' Azubi machen. Was ich damit ausdrücken will ist, wenn du eh schon vorher schlecht warst, erhöhen sich deine Chancen durch die Behinderung nicht.

Klar müssen Firmen ab ner gewissen Größe ne Behindertenquote erfüllen, aber die werden trotzdem auf die (körperliche und geistige) Leistungsfähigkeit achten.

Jetzt auch mal das AGG völlig außen vor gelassen. Denn bei gleicher Eignung, darf natürlich ein Bewerber nicht deswegen abgelehnt werden, weil er eine Behinderung hat. Nur sowas nachzuweisen fällt schwer, da die Firmen nicht so blöd sind und das als Ablehnungsgrund schreiben.

MfG

-- Editiert von venotis am 17.02.2008 17:14:28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Im öffentlichen Dienst und bei vielen Trägern im sozialen Bereich werden doch tatsächlich Behinderte bevorzugt eingestellt.

Mein Chef ist froh, wenn sich auch mal Betroffene mit Ausweis bewerben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Froschkönigin
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, entschuldigt die späte antwort...

Also, ich bin Azubi bei einer Bank in Berlin und meine Leistungen in der Berufsschule liegen so im guten Mittelfeld, also Notendurchschnitt so knapp über 3, vielleicht 2,7 oder so. :)

Befristet wurde meine "behinderung", allerdings für 10 jahre, also nicht sooo kurz.. :)
:wipp:

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@froschkönigin

der gdb wird immer befristet erteilt, 10 jahre ist allerdings ungwöhnlich. entweder sind es 1 jahr oder 15 (bei merkzeichen).

ich glaube, du wirst nicht übernommen wegen der behinderung sondern wenn die leistung entsprechend ist.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen